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Wie muss die Behörde mit getilgten Daten in der Fahrerakte

Verfasst: Mo 7. Sep 2015, 19:00
von ThomasRock
Liebe Leute!

Alle Jahre mal wieder ich ... :mrgreen:

Der Fall:

15.12.2002 BTM
20.08.2003 Rechtskraft

12.11.04 Neuerteilung (liegt in der Überliegefrist. Tilgungsdatum 12.11.14)

18.07.14 Alkoholfahrt 2,4%

Antrag auf Neuerteilung 07/2015

In der Fahrerakte ist der Eintrag de facto nicht mehr vorhanden. Aber es finden sich diverse Schriftstücke, die den Vermerk tragen:
"Verwertungsverbot".

Die Frage: Darf ein Eintrag mit dem Hinweis "Verwerungsverbot - was vor gericht duraus Sinn macht, da Staatsanwalt und Rechtsanwalt aufeinander aufpassen - zu einer MPU mitgeschickt werden? Denn wie kann ich als Gutachter zuverlässig neutral sein, wenn ich etwas lese, aber nicht verwerten soll/darf? Denn ich muss ja als Gutachter auch alles, was ich finde, verwerten?

Thomas Rock

Re: Wie muss die Behörde mit getilgten Daten in der Fahrerak

Verfasst: Mo 7. Sep 2015, 20:43
von Mr. T
ThomasRock hat geschrieben:Darf ein Eintrag mit dem Hinweis "Verwerungsverbot [...] zu einer MPU mitgeschickt werden?
Nein.
Das steht so in § 11 Abs. 6 Satz 4 FeV:
Die Fahrerlaubnisbehörde teilt der untersuchenden Stelle mit, welche Fragen im Hinblick auf die Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen zu klären sind und übersendet ihr die vollständigen Unterlagen, soweit sie unter Beachtung der gesetzlichen Verwertungsverbote verwendet werden dürfen.

Re: Wie muss die Behörde mit getilgten Daten in der Fahrerak

Verfasst: Di 8. Sep 2015, 18:56
von ThomasRock
DANKE!!!

Re: Wie muss die Behörde mit getilgten Daten in der Fahrerak

Verfasst: Do 24. Sep 2015, 11:01
von ThomasRock
Liebe Leute!

Kurze Rückmeldung: Die Behörde hat den Einwand akzeptiert und wird die (für die Behörde wichtigen Daten) vor der Versendung rausnehmen und erst nach Rückerhalt wieder einfügen.

Noch einmal vielen Dank!

P.S: Es geht aber auch noch viel besser :cry: (s. mein neuer Thread).