Verfall der Klasse 2 und Kom bei Insulinpflicht

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Ronvinzenz13
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Verfall der Klasse 2 und Kom bei Insulinpflicht

Beitrag von Ronvinzenz13 » Do 13. Jun 2019, 16:18

Obwohl ich als Insulinpflichtiger Nicht auffällig bin,möchte mich die Führerscheinstelle Schweinfurt zwingen meinen Führer
schein zu verlängernoder ich darf nur noch bis3,5t fahren aber mein Führerschein Klasse 3 gemacht 1969 schliest /,5t ein
Kann ich dageen Vorgehen ?

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Hartmut
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Re: Verfall der Klasse 2 und Kom bei Insulinpflicht

Beitrag von Hartmut » Do 13. Jun 2019, 17:09

Im Führerscheinrecht wird zwischen Fahrzeugen der Gruppe 1 (= Fahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht) und Fahrzeugen der Gruppe 2 (= mehr als 3,5 t) unterschieden. Die alte Klasse 3 beinhaltet somit Berechtigungen der Gruppe 1 und der Gruppe 2.

Bei einem (Insulinpflichtigen) Diabetiker sind Nachuntersuchungen (man kann es auch Kontrolluntersuchungen nennen) erforderlich. Daher wird ein ärztliches Gutachten eines Internisten mit einer verkehrsmedizinischen Qualifikation oder ein Gutachten eines Diabetologen für unter die Gruppe 2 fallenden Berechtigungen erforderlich sein.

siehe auch Anlage 4 Nr. 5 zur Fahrerlaubnisverordnung(FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_ ... age_4.html

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