Ersterteilung einer Fahrerlaubnis - MPU

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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CCCCarsten
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Ersterteilung einer Fahrerlaubnis - MPU

Beitrag von CCCCarsten » Mo 31. Jul 2023, 22:20

Hallo,

mein 19-jähriger Patensohn ist zur Zeit dabei, seinen Führerschein zu machen. Das heißt: Er WAR dabei, denn nachdem er seine theoretische Prüfung schon längst bestanden und einige Fahrstunden abgeleistet hatte, erhielt er ein Schreiben von der Führerscheinstelle der Stadt, mit dem er zu einer MPU aufgefordert wird.
Hintergrund ist, dass er mit 14 eine halbe Tablette MDMA - sogenannte "harte Droge" - konsumiert hat (so angegeben in einer polizeilichen Vernehmung im Dezember 2018). Wir sind uns hier sicher alle einig, dass das keine gute Idee von ihm war. Davon konnten sowohl seine Eltern als auch ich ihn überzeugen, und er hat danach über zig Monate ärztliche Atteste beigebracht, in denen die Ergebnisse der Tests gottseidank mit "negativ" bescheinigt wurden. Diese liegen mir hier vor.

Nun meine Fragen (und ich würde sie nicht stellen, wenn ich der Meinung wäre, dass er immer noch gefährdet ist):

a) Liegt hier ggf. ein Verfahrensfehler der Stadt vor?
Ich bin der Meinung, dass der "Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis" zunächst seitens der Stadt positiv beschieden sein muss, bevor ein Prüfauftrag (also auch für die theoretische Prüfung) erteilt wird.

b) Ich finde im Internet keinen vergleichbaren Fall. Jedoch erscheint es mir nicht zu 100 Prozent schlüssig, das Fehlerverhalten eines minderjährigen, 14 Jahre alten Jungen mit einer MPU nach Eintritt seiner Volljährigkeit zu belegen. Kann mir dazu jemand was sagen?

c) Wer leistet ggf. Schadenersatz? Oder bleibt mein Patensohn auf den bisherigen Kosten (auch für die theoretische Prüfung) sitzen? Ich bin der Meinung, dass die Führerscheinstelle der Stadt hier früher hätte reagieren müssen. In dem ersten Schreiben zu diesem Thema vom 17.04.2023 schreibt die Führerscheinstelle: "Sehr geehrter Herr......, am 08.07.2022 stellten Sie einen Antrag auf Ersterteilung der Fahrerlaubnis. Heute wurde mit bekannt, dass Sie am 13.12.2018 eine halbe Tablette MDMA konsumiert haben."

Gegebenenfalls kann ich hier auch die geschwärzten Anschreiben der Stadt zur Verfügung stellen.

Eure Meinung dazu?

Ciao, Carsten

max_relax
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Re: Ersterteilung einer Fahrerlaubnis - MPU

Beitrag von max_relax » Mo 14. Aug 2023, 10:08

CCCCarsten hat geschrieben:
Mo 31. Jul 2023, 22:20
a) Liegt hier ggf. ein Verfahrensfehler der Stadt vor? -->Kann sein. Muss aber nicht. Hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Um hier Licht ins Dunkel zu bringen, sollte man Akteneinsicht nehmen.

Ich bin der Meinung, dass der "Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis" zunächst seitens der Stadt positiv beschieden sein muss, bevor ein Prüfauftrag (also auch für die theoretische Prüfung) erteilt wird. -->Ja, normalerweise sollte kein Prüfauftrag rausgehen, wenn Bedenken an der Fahreignung bestehen. Auch hier hilft nur Akteneinsicht weiter. Stichwort "zeitlicher Ablauf/Bekanntwerden der Tatsachen, die Bedenken auslösen".

b) Ich finde im Internet keinen vergleichbaren Fall. Jedoch erscheint es mir nicht zu 100 Prozent schlüssig, das Fehlerverhalten eines minderjährigen, 14 Jahre alten Jungen mit einer MPU nach Eintritt seiner Volljährigkeit zu belegen. Kann mir dazu jemand was sagen? -->Na ja, der Konsum harter Drogen löst natürlich Bedenken an der Fahreignung aus. Die Forderung nach einem Fahreignungsgutachten ist also durchaus gerechtfertigt. Wurde eine MPU angeordnet oder ein ärztliches Gutachten? Gibt es Eintragungen im Fahreignungsregister (Flensburg) oder im Führungszeugnis? Sind hier Eintragungen vorhanden, so richtet sich die zeitliche Verwertbarkeit nach den gesetzlichen Tilgungsfristen, die für die Eintragungen gelten. Auch hier wieder: Akteneinsicht.

c) Wer leistet ggf. Schadenersatz? Oder bleibt mein Patensohn auf den bisherigen Kosten (auch für die theoretische Prüfung) sitzen? Ich bin der Meinung, dass die Führerscheinstelle der Stadt hier früher hätte reagieren müssen. In dem ersten Schreiben zu diesem Thema vom 17.04.2023 schreibt die Führerscheinstelle: "Sehr geehrter Herr......, am 08.07.2022 stellten Sie einen Antrag auf Ersterteilung der Fahrerlaubnis. Heute wurde mit bekannt, dass Sie am 13.12.2018 eine halbe Tablette MDMA konsumiert haben." -->Schadensersatz? Keine Ahnung, da könnte ein Anwalt vermutlich was zu sagen. Von mir nur der Hinweis: Eine bestandene theoretische Prüfung hat 12 Monate Gültigkeit (siehe § 18 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung).
Mach's wie die Katze: Genieße das Leben, ohne viel Lärm zu machen.

lilluunk
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Re: Ersterteilung einer Fahrerlaubnis - MPU

Beitrag von lilluunk » Mo 27. Nov 2023, 14:38

CCCCarsten hat geschrieben:
Mo 31. Jul 2023, 22:20
Hallo,

mein 19-jähriger Patensohn ist zur Zeit dabei, seinen Führerschein zu machen. Das heißt: Er WAR dabei, denn nachdem er seine theoretische Prüfung schon längst bestanden und einige Fahrstunden abgeleistet hatte, erhielt er ein Schreiben von der Führerscheinstelle der Stadt, mit dem er zu einer MPU aufgefordert wird.
Hintergrund ist, dass er mit 14 eine halbe Tablette MDMA - sogenannte "harte Droge" - konsumiert hat (so angegeben in einer polizeilichen Vernehmung im Dezember 2018). Wir sind uns hier sicher alle einig, dass das keine gute Idee von ihm war. Davon konnten sowohl seine Eltern als auch ich ihn überzeugen, und er hat danach über zig Monate ärztliche Atteste beigebracht, in denen die Ergebnisse der Tests gottseidank mit "negativ" bescheinigt wurden. Diese liegen mir hier vor.

Nun meine Fragen (und ich würde sie nicht stellen, wenn ich der Meinung wäre, dass er immer noch gefährdet ist):

a) Liegt hier ggf. ein Verfahrensfehler der Stadt vor?
Ich bin der Meinung, dass der "Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis" zunächst seitens der Stadt positiv beschieden sein muss, bevor ein Prüfauftrag (also auch für die theoretische Prüfung) erteilt wird.

b) Ich finde im Internet keinen vergleichbaren Fall. Jedoch erscheint es mir nicht zu 100 Prozent schlüssig, das Fehlerverhalten eines minderjährigen, 14 Jahre alten Jungen mit einer MPU nach Eintritt seiner Volljährigkeit zu belegen. Kann mir dazu jemand was sagen?

c) Wer leistet ggf. Schadenersatz? Oder bleibt mein Patensohn auf den bisherigen Kosten (auch für die theoretische Prüfung) sitzen? Ich bin der Meinung, dass die Führerscheinstelle der Stadt hier früher hätte reagieren müssen. In dem ersten Schreiben zu diesem Thema vom 17.04.2023 schreibt die Führerscheinstelle: "Sehr geehrter Herr......, am 08.07.2022 stellten Sie einen Antrag auf Ersterteilung der Fahrerlaubnis. Heute wurde mit bekannt, dass Sie am 13.12.2018 eine halbe Tablette MDMA konsumiert haben."

Gegebenenfalls kann ich hier auch die geschwärzten Anschreiben der Stadt zur Verfügung stellen.

Eure Meinung dazu?

Ciao, Carsten
Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich kann versuchen, Ihnen einige allgemeine Hinweise zu geben. In dieser Situation könnte es sinnvoll sein, rechtliche Beratung von einem Fachmann einzuholen, um genaue und auf Ihren speziellen Fall zugeschnittene Ratschläge zu erhalten.

a) In vielen Ländern ist es üblich, dass die Führerscheinstelle vor der Zulassung zur theoretischen und praktischen Prüfung eine Prüfung der Fahreignung durchführt. Dies könnte Dinge wie medizinische Untersuchungen oder, wie in Ihrem Fall, eine MPU umfassen. Ob es einen Verfahrensfehler gibt, sollte ein Rechtsanwalt überprüfen, der mit den lokalen Gesetzen und Bestimmungen vertraut ist.

b) Die Anforderung einer MPU kann verschiedene Gründe haben, einschließlich der Überprüfung der Fahreignung nach bestimmten Vorfällen. Ob die Entscheidung, die MPU jetzt durchzuführen, fair ist, kann möglicherweise rechtlich geprüft werden. Hierbei ist jedoch die genaue Gesetzeslage in Ihrer Region zu berücksichtigen.

c) Die Frage des Schadensersatzes könnte von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich der Gründe für die MPU-Anforderung und ob die Handlungen der Führerscheinstelle als fehlerhaft oder ungerechtfertigt angesehen werden können. Eine rechtliche Beratung wäre in diesem Zusammenhang entscheidend.
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