Antrag und Prüfung in verschiedenen Bundesländern?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Stefan
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Antrag und Prüfung in verschiedenen Bundesländern?

Beitrag von Stefan » Sa 10. Aug 2002, 15:42

Hallo,
ich habe meinen Antrag auf Neuerteilung in Bundesland A gestellt und bewilligt bekommen.
Kann ich jetzt die Fahrschule und Prüfungen in Bundesland B machen oder wird der Neuerteilungsantrag erneut durch Bundesland B geprüft?

Ich habe in Bundesland A meinen Haupt und in Bundesland B meinen Nebenwohnsitz.


Gruß
Stefan

max_relax
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Beitrag von max_relax » Sa 10. Aug 2002, 22:53

Hi Stefan!

Grundsätzlich findet die praktische Prüfung am Ort der Hauptwohnung statt (§ 17 Abs. 3 FeV). Die FE-Behörde kann auch zulassen, daß der Bewerber die Prüfung an einem anderen Ort ablegt (ebenfalls § 17 Abs. 3).

Wenn Deine FE-Behörde zu denen gehört, die darauf bestehen, dann wirst Du die praktische Prüfung am Hauptwohnsitz ablegen müssen.

Gruß, max

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Stefan
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Beitrag von Stefan » So 11. Aug 2002, 09:50

Hallo max_relax,

mal angenommen die FE-Stelle in Bundesland A würde dem zustimmen...
was überprüft die FE-Stelle in Bundesland B..?..oder wird die Bewilligung zur Neuerteilung so übernommen ohne weitere Prüfungen?

Gruß
Stefan

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » So 11. Aug 2002, 16:19

Die FE-Stelle in Bundesland B wird mit deinem FS-antrag überhaupt nicht befaßt.
Falls Bundesland A der Prüfung in einem anderen Bundesland zustimmt, so wird lediglich der Prüfauftrag an den dort zuständigen TÜV/DEKRA übersandt. Für das gesamte Antragsverfahren bleibt aber nach wie vor die FE-behörde in Bundesland A zuständig!

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Stefan
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Beitrag von Stefan » So 11. Aug 2002, 18:24

mmmmh, wie machen es die Ferien Fahrschulen..die ja oftmals in einem
anderen Bundesland sind?
Gilt hier das gleiche?

Gruß
Stefan

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Beitrag von MorkvomOrk » So 11. Aug 2002, 18:55

Ja, ist vom Verfahren her immer das gleiche!
Das Antragsverfahren (Antragstellung, Gutachten etc.) wird stets bei der FE-Behörde des Hauptwohnsitzes durchgeführt. Stimmt diese örtlich zuständige Behörde dann einem "auswärtigen Prüfort" zu, dann übersendet diese Behörde den Prüfauftrag an den für den Prüfort zuständigen TÜV/DEKRA.
Übrigens: Bei Anmeldungen bei Ferien-Fahrschulen bekommt man i. d. R. die Anträge zugesandt mit dem Hinweis, diese mit den erforderlichen Unterlagen bei der örtlich zuständigen Behörde einzureichen. Die für die Ferien-Fahrschule zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ist mit diesen Anträgen überhaupt nicht befaßt (da örtlich nicht zuständig).

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Beitrag von Stefan » So 25. Aug 2002, 08:21

Hallo,
wovon hängt es ab das die FE-Stelle der Prüfung in einem anderen Bundesland zustimmt? (§ 17 Abs.3 FeV)

Gruß
Stefan

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Beitrag von MorkvomOrk » So 25. Aug 2002, 10:15

Hierzu ein Auszug aus der amtlichen Begründung zu § 17/3:

"Auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt der Grundsatz, daß ein Fahranfänger möglichst dort ausgebildet und geprüft werden soll, wo er nach Erwerb der Fahrerlaubnis hauptsächich am Verkehr teilnimmt, nämlich an seinem Wohn-. Ausbildungs- oder Arbeitsort. Die Fahrerlaubnisbehörde wird deshalb in der Regel die Technische Prüfstelle mit der Prüfung beauftragen, die für den in Absatz 3 genannten Bereich zuständig ist. Die Fahrerlaubnisbehörde kann jedoch auch zulassen, daß der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt und den Auftrag an eine andere Prüfstelle vergeben. Bei der Ausübung des gewährten Ermessens wird zu erwägen sein, ob Sicherheitsbedenken entgegenstehen oder nicht. So wird eine auswärtige Prüfung dann nicht in Betracht kommen, wenn der Bewerber in einer Großstadt wohnt und auf einen dünn besiedelten Bereich ausweichen will"

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Beitrag von Stefan » So 25. Aug 2002, 10:59

Hallo Morkvomork,
erstmal Danke für die Antworten....

Es geht darum das ich beruflich ab Sept. für ca. 3-4 Monate in einer Stadt mit ca.120000 Einwohnern bin an dem ich auch einem Nebenwohnsitz habe, mein Hauptwohnsitz und meine FE-Behörde befindet sich in einer Stadt mit ca. 450000 Einwohnern.
Und diese 3-4 Monate würde ich gern nutzen um die FE zu machen...
was ist hier Deine persönliche Einschätzung, könnte man dem zustimmen?

Gruß
Stefan

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Beitrag von MorkvomOrk » Mo 26. Aug 2002, 00:56

Hhm. Grundsätzlich würde ich schon dazu tendieren, daß hier die in der amtl. Begründung aufgeführten Sicherheitsbedenken, zum Tragen kommen könnten. Andererseits soll ja aber durchaus nicht von einer Großstadt auf ein "dünn besiedeltes Gebiet" ausgewichen werden und der Grund der für die Ausnahme genannt wird ist zudem durchaus plausibel!
Dann kommt es bei Ermessensentscheidungen natürlich auch immer darauf an, welche "Linie" die jeweilige Behörde vertritt. Hat sie Ausnahmen bisher eher restriktiv gehandhabt, so wird man sich aus Gleichbehandlungsgründen natürlich schwer tun, jetzt auf einmal in einem ähnlichen Fall großzügig eine Ausnahme zu machen.
Ob die örtlich zuständige Behörde einer Ausnahme zustimmt, wird man letztenendes erst feststellen können, wenn man die Ausnahme beantragt.
Hierfür gilt allerdings: Je detaillierter und nachvollziehbarer der Antrag auf Ausnahme von der Vorschrift des § 17 begründet wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, daß dem Antrag auch stattgegeben wird.

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