Führerschein zu spät beantragt!

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
Benutzeravatar
kerstin
Aktiver Benutzer
Beiträge: 4
Registriert: Di 3. Sep 2002, 20:09

Führerschein zu spät beantragt!

Beitrag von kerstin » Di 3. Sep 2002, 20:33

Hallo!

Ich habe vor fast 3 Jahren die Führerscheinprüfung für die Klasse 1a bestanden. Bisher habe ich mit der mir damals ausgehändigten Bescheinigung noch nicht meinen Führerschein beantragt. Jetzt war ich bei der Führerscheinstelle und da ergab sich das Problem: nach 2 Jahren verfällt die komplette Prüfung/Bescheinigung Wertlos. Nach eurer Meinung: Wem gegenüber kann ich Schadensersatz geltend machen? Oder besser, wer sieht hier eine Möglichkeit, dass ich doch noch, mit meiner fast 3 Jahre alten Prüfungsbescheinigung, meinen Führerschein beantragen kann?

gruß, Kerstin

Benutzeravatar
MorkvomOrk
Forums-Methusalem
Beiträge: 4255
Registriert: So 21. Jul 2002, 19:34
Wohnort: Mainfranken, Bayern

Beitrag von MorkvomOrk » Mi 4. Sep 2002, 01:29

Da haben wir es ja wieder einmal.
Diese Sündenbockmentalität, die sich auch bei uns in Deutschland immer mehr verbreitet ist.
Auch wenn man selber was verbockt hat, schaut man nicht zuerst auf die eigenen Fehler, sondern zu allererst sucht man natürlich einen Schuldigen, dem man seinen Fehler in die Schuhe schieben kann!!
Wer hat es denn hier 3 Jahre lang nicht für nötig gehalten, nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung den Führerschein abzuholen und das, obwohl doch auf der Prüfbescheinigung sicherlich vermerkt ist, daß es sich hier nicht um eine Fahrerlaubnis handelt!!
Wie nachlässig muß man überhaupt sein, wenn man zunächst eine komplette Fahrausbildung absolviert, dann den Prüfungsstreß hinter sich bringt um dann aber jahrelang auf den Führerschein zu verzichten (aus welchen Gründen auch immer) und dann noch davon ausgeht, daß man den Führerschein auch noch am St. Nimmerleinstag abholen kann?
Dann aber jammern, weil die Aushändigung aufgrund bestehender gesetzlicher Regelungen nicht mehr möglich ist, dafür fehlt mir jegliches Verständnis, tut mir leid!!
Für die eigene Dummheit und Nachlässigkeit gibt es keinen Schadensersatz. Aber da wir ja auch immer mehr zu einem Volk von Prozeßhanseln werden, ist wohl auch hier trotz aller Aussichtslosigkeit ein Gerichtsverfahren sehr wahrscheinlich.
Hier würde mich dann aber wirklich brennend die Begründung des Richters interessieren, wenn er die Klage zurückweist :-)

Benutzeravatar
Synder
Einsteiger
Beiträge: 341
Registriert: Mo 22. Jul 2002, 10:09
Wohnort: Saarbrücken
Kontaktdaten:

Beitrag von Synder » Mi 4. Sep 2002, 07:50

@Kerstin

Da ist wohl nix für Dich drin, und das ist auch gut so: entweder bist Du die ganze Zeit ohne Führerschein gefahren oder Du hattest drei Jahre lang keine Praxis.

@MorkvomOrk

Ich hatte spontan den gleichen Gedanken wie Du, aber bitte: wem nützt denn solch ein Ton (auch wenn die Antwort in tiefster Nacht erstellt wird :wink: ). Hätte Kerstin den Satz mit dem Schadenersatz weggelassen oder wenigstens erst ans Ende gesetzt, würde sich das alles schon ganz anders lesen, oder?

Gruß

Benutzeravatar
MorkvomOrk
Forums-Methusalem
Beiträge: 4255
Registriert: So 21. Jul 2002, 19:34
Wohnort: Mainfranken, Bayern

Beitrag von MorkvomOrk » Mi 4. Sep 2002, 13:13

[quote=""Synder

@MorkvomOrk

Ich hatte spontan den gleichen Gedanken wie Du, aber bitte: wem nützt denn solch ein Ton (auch wenn die Antwort in tiefster Nacht erstellt wird :wink: ). Hätte Kerstin den Satz mit dem Schadenersatz weggelassen oder wenigstens erst ans Ende gesetzt, würde sich das alles schon ganz anders lesen, oder?Gruß[/quote"]

Da gebe ich dir grundsätzlich recht! Nur: Was hier noch dazu kommt ist, daß zunächst in einem anderen Forum genau die gleiche Frage gestellt wird und man darauf auch ausführlichst Stellungnahmen bekommt. Weil die einem jedoch offensichtlich nicht in den Kram passen, versucht man es halt dann noch zusätzlich in einem anderen Forum, hoffend, daß dann die "passende Antwort" dabei ist. Und das nervt mich halt, was der ein oder andere vielleicht nachvollziehen kann!!??

Benutzeravatar
Synder
Einsteiger
Beiträge: 341
Registriert: Mo 22. Jul 2002, 10:09
Wohnort: Saarbrücken
Kontaktdaten:

Beitrag von Synder » Mi 4. Sep 2002, 13:20

Ja, das kann ich nachvollziehen. Ich hätte das auch gleich nachvollzogen, wenn Du diesen Kritikpunkt nicht nur dazugedacht, sondern gleich geäußert hättest ... :wink: Wir besuchen ja nicht alle die gleichen Foren (wenn ich mir auch denken kann, welches Du meinst).

Gruß und: wir sind uns ja in der Sache einig

Benutzeravatar
kerstin
Aktiver Benutzer
Beiträge: 4
Registriert: Di 3. Sep 2002, 20:09

Beitrag von kerstin » Mi 4. Sep 2002, 14:03

Ja Leute, tut mir Leid wenn es euch stört, dass ich ebenfalls in diesem Forum meine Fragen stelle. Aber nach den Antworten in dem Forum auf Verkehrsportal.de zu urteilen, waren dort keine Fachleute vertreten. Hier sieht es im übrigen genauso aus. Anscheinend sind die üblichen Themen in diesem Bereich sehr emotionsgeladen, was man wohl auch an den Kommentaren sehen kann. In anderen Foren, die meinen Fachbereich betreffen, sind solche Antworten wie hier eher unüblich. Da ich auch nicht davon ausgehe, dass hier doch noch jemand fachliche Argumente zum Besten gibt, werde ich hier auch nicht klüger. Danke für die Einsicht in euren (juristischen) Diskussionsalltag.

Benutzeravatar
MorkvomOrk
Forums-Methusalem
Beiträge: 4255
Registriert: So 21. Jul 2002, 19:34
Wohnort: Mainfranken, Bayern

Beitrag von MorkvomOrk » Mi 4. Sep 2002, 16:19

Ja so ist das halt. Jetzt hat man schon im zweiten Forum nicht die "passende" Antwort erhalten. Ist ja auch kein Wunder, wenn in beiden Foren nur lauter blutige Laien und keinerlei Fachleute antworten.
Unter Fachleute ist hier wohl gemeint, daß sich endlich mal jemand erbarmt und die Fragestellerin in Ihrer Meinung, daß sie ja soo ungerecht (warum nicht gleich ungesetzlich) behandelt wurde, bestärkt.
Wie ich schon mehrfach geäußert habe, fehlt mir für soviel Überheblichkeit und mangelnde Selbstkritik jegliches Verständnis.
Schlage vor, daß sie sich mit ihren mit der Juristerei beschäftigten Bekannten unterhält. Der kennt zwar nicht einmal die FeV, kann aber dafür vielleicht die genehme Aussage treffen!!??
Falls nicht und um das leidige Thema zu beenden, hier die definitve Aussage auf die offensichtlich so sehnsüchtig gewartet wird:

"Ja, das ist nicht mit rechten Dingen zugegangen. Sowohl die Fahrschule, als auch die Führerscheinstelle, der TÜV, die Polizei und das Bundesverkehrsministerium sind in diesem Fall regreßpflichtig. Zum einen hat man es an der entsprechenden Aufklärung fehlen lassen und zum anderen hat man überhaupt erst solche komischen Regelungen erlassen"

Hoffe, das ist jetzt die Aussage, die man haben wollte!!!!!

Benutzeravatar
Max
Aktiver Benutzer
Beiträge: 82
Registriert: Di 3. Sep 2002, 21:46
Wohnort: NRW

Beitrag von Max » Do 5. Sep 2002, 18:51

:wink:

Hallo !

Tja, das ist eine Situation welche häufiger vorkommt
als man(n) denkt. Warum wurde Kerstin nicht ein Ausnahmeantrag
an die vorgesetzte Behörde aufgezeigt.

Vorteile:

1. Beschäftigung in der Führerscheinstelle
2. Beschäftigung in der vorgesetzen Behörde
3. Sie hat was versucht, auch wenn die Aussicht <=0
4. Gebühren fließen

Sicher ist aber der Trend, dass immer mehr Ausnahmen gemacht werden. Mittlerweile soll`s ja bereits die Ausnahme von der Ausnahme geben.

Soll ja aber auch nach 3 Jahren mal geklappt haben.
Hängt sicherlich auch von Ihrer "Begründung" ab.

Wer hat nicht schon mal was verp..............!!!!!

Ärgerlich ist es allemal.

Gruß
v. Newbie
Max :P

Benutzeravatar
Volker Kalus
Fortgeschrittener
Beiträge: 2893
Registriert: Fr 19. Jul 2002, 14:56
Wohnort: Ludwigshafen/Rheinland-Pfalz

Beitrag von Volker Kalus » Fr 6. Sep 2002, 07:40

kerstin hat geschrieben:Aber nach den Antworten in dem Forum auf Verkehrsportal.de zu urteilen, waren dort keine Fachleute vertreten. Hier sieht es im übrigen genauso aus.
Liebe kerstin, da muss ich Dich leider enttäuschen. Die bisherigen Antworten sind von wirklichen Fachleuten gegeben worden. Dies kann ich mit Recht behaupten, da ich als Forumsbetreiber einige mittlerweilen persönlich kenne. Mit dieser vermutung liegst Du daneben. Das musste mal zur Ehrenrettung gesagt werden.
Dies ist übrigens auch in http://www.verkehrsportal.de der Fall. Auch dort kenne ich einige der Teilnehmer. Nur kannst Du nicht davon ausgehen, dass immer alle Fachleute sofort eine Antwort geben, da nicht immer im Netz der Netze. Aber das sollte ja kein Problem sein, da Du ja schon 3 Jahre gewartet hattest, da kommt es doch auf ein paar Tage nicht mehr an oder ?

Benutzeravatar
kerstin
Aktiver Benutzer
Beiträge: 4
Registriert: Di 3. Sep 2002, 20:09

Beitrag von kerstin » Fr 6. Sep 2002, 11:26

Hallo Volker,
Ich glaube Dir gerne. Nur waren die Antworten zum Teil etwas merkwürdig. Der Vorwurf, ich hätte nicht gleich fragen sollen, wem gegenüber ich Schadensersatz geltend machen kann, ist doch total absurd. Wenn ich z.B. ein technisches Problem habe, und in einem dementsprechenden Forum mein Problem erkläre und dann frage:" mit welcher Maßnahme kann ich dieses Problem beheben?", dann krieg ich doch auch keine Antwort die da lautet:" Also hättest Du nicht gefragt, wie das Problem zu lösen ist, dann würde ich ja mit dir Diskutieren". Und wenn das Problem nicht lösbar ist (wie hier suggeriert wird), dann ist auch meistens jeder Bereit, der dies behauptet, auch den Grund der Nicht-lösbarkeit zu erläutern. Gerade jemand, der nicht fachlich involviert ist, glaubt den Leuten nur, wenn diese auch den Grund für ihr Argument erklären. Wie wäre es mit Argumenten nach folgendem Muster: Du kannst die Behörde/TÜV/Fahrschule nicht Haftbar machen, weil....

gruß, Kerstin

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste