Formular für hausärzt. Untersuchung (FE Kl. C1; C1E)

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
Antworten
Benutzeravatar
Seppi
Aktiver Benutzer
Beiträge: 4
Registriert: So 22. Sep 2002, 12:37

Formular für hausärzt. Untersuchung (FE Kl. C1; C1E)

Beitrag von Seppi » So 22. Sep 2002, 12:55

Hi @ ll,

Ich war am Freitag bei meinem Hausarzt um meinem Wiedererteilungsantrag nach 9monatigem Entzug -den ich nächsten Freitag stellen möchte- die geforderte Bescheinigung einer hausärztlichen Untersuchung gleich beilegen zu können (Augenarzt, Erste-Hilfe, Lichtbild etc. habe ich bereits vorliegen).

Nun sagte er mir, es gäbe hierfür ein Formular, bzw. einen Vordruck. Er konnte mir jedoch keine Bezugsquelle nennen.

Gibt es einen Vordruck, den ich mir irgendwo downloaden kann, oder wo kann ich ein solches "Formular" beziehen? (TÜV?, Landratsamt?)

Reicht eine "formlose" Bescheinigung mit folgendem Inhalt:

"Bei dem Bewerber liegen keine Erkrankungen vor, welche die Eignung oder die bedingte Eignung ausschließen."

Vorab vielen Dank für Eure Hilfe,

Gruß, Seppi.

Benutzeravatar
Fraggle
Einsteiger
Beiträge: 383
Registriert: Mi 24. Jul 2002, 10:48
Wohnort: Südpfalz

Beitrag von Fraggle » Mo 23. Sep 2002, 12:39

Hallo Seppi,

diesen Vordruck erhälst du normalerweise bei deiner Führerscheinstelle. Er ist formgebunden und von daher würde ich diesen Weg auf mich nehmen. Achte vielleicht darauf, dass du die neueste Fassung bekommst, da sich dieser Vordruck geringfügig (Formulierung) zum 01.09.2002 geändert hat.

So long

Fraggle

Benutzeravatar
Seppi
Aktiver Benutzer
Beiträge: 4
Registriert: So 22. Sep 2002, 12:37

Thx@Fraggle, aber ...

Beitrag von Seppi » Mo 23. Sep 2002, 19:38

... was is denn mit dem da (Hab ich beim Stöbern im Net gefunden)?

Kann ich das vielleicht verwenden, auch wenn ich nicht aus Bonn bin?

Ich bin selbständig und komme sonst nicht zu den Öffnungszeiten in die Ämter um mir die Formulare zu besorgen; habe auch niemanden, der das für mich erledigen könnte.

Nommal Danke,

Gruß, Seppi

Benutzeravatar
MorkvomOrk
Forums-Methusalem
Beiträge: 4255
Registriert: So 21. Jul 2002, 19:34
Wohnort: Mainfranken, Bayern

Beitrag von MorkvomOrk » Di 24. Sep 2002, 01:19

Also zunächst einmal finde ich es schon sehr seltsam, daß es tatsächlich noch Ärzte gibt, die sich fast 4 Jahre nach Inkrafttreten der Fahrerlaubnisverordnung und ihren Anlagen noch immer nicht den Vordruck angeschafft haben. Das mag vielleicht daran liegen, daß diverse Führerscheinstellen diesen Vordruck offensichtlich noch vorrätig halten!?
Ich bin der Auffassung, daß hier Steuergelder gespart werden könnten!!
Der Arzt wird für die Untersuchung bezahlt und da kann man m. E. erwarten, daß er sich die erforderlichen Vordrucke zulegt (was im Übrigen auch die meisten Ärzte zwischenzeitlich gemacht haben).

Sollte die zuständige Führerscheinstelle tatsächlich den Vordruck bevorraten, so ist eine persönliche Vorsprache deswegen wohl nicht erforderlich. In den Zeiten, in denen die Begriffe "Dienstleistungsbetrieb" und "Bürgerservice" immer größer geschrieben werden, müßte ein Anruf dort genügen damit das Formular zugesandt wird.

Soweit mir bekannt ist, ist im Bundesgesetzblatt kein neues Muster veröffentlicht worden, so daß aber auch das hier im Internet gefundene Muster verwendet werden kann.

Benutzeravatar
Fraggle
Einsteiger
Beiträge: 383
Registriert: Mi 24. Jul 2002, 10:48
Wohnort: Südpfalz

Beitrag von Fraggle » Di 24. Sep 2002, 09:07

Moin, Moin,

doch der Vordruck hat sich geändert. Wurde m.E. auch veröffentlicht. :? Die Änderungen sind allerdings nur geringfügig. (Formulierung) :wink:

So long

Benutzeravatar
MorkvomOrk
Forums-Methusalem
Beiträge: 4255
Registriert: So 21. Jul 2002, 19:34
Wohnort: Mainfranken, Bayern

Beitrag von MorkvomOrk » Mi 25. Sep 2002, 01:26

Sorry!!
Hab' nochmal im BGBl nachgelesen. Das Muster zu Anlage 5 FeV wurde tatsächlich geändert, wobei diese (drei) Änderungen (wie ja schon ausgeführt wurde) lediglich redaktioneller Art sind (z. B. wird der Begriff Verwaltungsbehörde durch Fahrerlaubnisbehörde ersetzt), so daß das neue Muster selbst nicht einmal im BGBl veröffentlicht wurde.
Es kann somit auch das hier erwähnte, im Internet gefundene Muster, bedenkenlos verwendet werden.

Benutzeravatar
Seppi
Aktiver Benutzer
Beiträge: 4
Registriert: So 22. Sep 2002, 12:37

Beitrag von Seppi » Mi 25. Sep 2002, 03:44

Ihr seid klasse!

Thx :)

Gruß, Seppi.

Benutzeravatar
Seppi
Aktiver Benutzer
Beiträge: 4
Registriert: So 22. Sep 2002, 12:37

Beitrag von Seppi » Fr 27. Sep 2002, 16:57

Kleine Rückmeldung: gab keinerlei Einwände gegen den Wisch :)

Bis denne, Seppi

Benutzeravatar
Volker Kalus
Fortgeschrittener
Beiträge: 2893
Registriert: Fr 19. Jul 2002, 14:56
Wohnort: Ludwigshafen/Rheinland-Pfalz

Beitrag von Volker Kalus » Fr 11. Okt 2002, 08:48

Es ist meiner Meinung nach definitiv nicht Aufgabe der Verwaltungsbehörde, Formulare welcher Art auch immer vorzuhalten.
Zum einen wäre eine Menge von Vordrucken und Formularen davon betroffen und zum anderen kann ich wohl von einem Arzt oder einer sonstigen Institution erwarten, Ihre spezifischen Vordrucke selbst zu besorgen. Dies hat meiner Meinung nach absolut nichts mit Bürgerfreundlichkeit zu tun.
Denkt auch mal an die Praktikabilität ! Der eine Arzt hat das Formular im PC, der zweite lässt aus einem bestimmten System heraus drucken, der
dritte hat ein anderes Format etc. etc. . Und trotzdem verkaufe ich jedem Bürger (umsonst kann ja wohl nicht sein) das selbe Formular oder den selben Vordruck, der dann von seinem Arzt nicht verwendet werden kann ??? :wink:

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 29 Gäste