Umzug während der FE-Ausbildung

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Stefan
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Umzug während der FE-Ausbildung

Beitrag von Stefan » So 6. Okt 2002, 13:05

Hallo,
ich habe bereits meine theorie für Klasse B bestanden und in 2 Wochen praktische Prüfung.
Jetzt ziehe ich allerdings in ein anderes Bundesland, melde mich also um.
Kann es hier seitens der FE-Behörde dann Schwierigkeiten geben wie z.b sei nicht mehr zuständig für die praktische Prüfung...?...Oder ist dies jetzt egal da ja der Prüfauftrag bereits beim Tüv ist?

Gruß
Stefan

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Fr 11. Okt 2002, 01:53

Da du bereits kurz vor der praktischen Prüfung stehst, gehe ich davon aus, daß du diese auch nach deinem Wohnsitzwechsel dort ablegen wirst, wo du bisher in Ausbildung warst, nämlich vermutlich im Kreis des bisherigen Wohnortes!?
In diesem Fall bekommt die Führerscheinstelle doch von deinem Wohnsitzwechsel gar nichts mit.
Wie du richtig ausführst, liegt der Prüfauftrag beim TÜV. Nach bestandener Prüfung erhälst du den Führerschein vom Prüfer ausgehändigt und die Angelegenheit ist für dich erledigt.

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Volker Kalus
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Beitrag von Volker Kalus » Fr 11. Okt 2002, 08:36

Wenn es keiner mitbekommt, dass Du umgezogen bist, wird Dir der Führerschein ausgehändigt und Dir damit auch die Fahrerlaubnis erteilt.
Die Führerscheinstelle hat garantiert kein Interesse im Nachhinein noch etwas zu unternehmen, wenn Sie feststellen, dass Du umgezogen bist.

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Stefan
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Beitrag von Stefan » Fr 11. Okt 2002, 09:17

Hallo,
Danke für die Antworten.

Also rechtlich ist da nichts einzuwenden habe ich richtig verstanden?

Gruß
Stefan

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Volker Kalus
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Beitrag von Volker Kalus » Fr 11. Okt 2002, 09:55

Formal gesehen ist es nicht ganz eindeutig - aber in der Praxis wird es entsprechend umgesetzt.

Konkreter kann ich es nicht formulieren :oops:

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