Das heißt, daß
a) keine MPU gefordert wird
b) der Führerschein bzw. eine vorläuf. Fahrberechtigung ausgehändigt wird, sobald die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung bestanden wurde
es sei denn,
zwischenzeitlich würden neue Vorfälle bekannt, die Zweifel an der Kraftfahreignung begründen (z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis).
Wirst du auch weiterhin nicht auffällig, wird dir nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung definitiv die Fahrerlaubnis wieder erteilt.
Fahrerlaubnis
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Der Fahrerlaubnisbehörde reicht es, wenn ihr die Fahrschule mitgeteilt wird, bei welcher die Anmeldung erfolgt ist.
Am praktikabelsten ist es aber sich erst einmal mit der Fahrschule in Verbindung zu setzen und erst wenn mit dieser alles klar ist, die Führerscheinstelle zu informieren. Es könnte ja sein, daß du mit der ins Auge gefaßten Fahrschule aus irgendeinem Grund nicht klar kommst. Dann müßtest du die Behörde schon wieder kontaktieren um ihr den "Fahrschulwechsel" mitzuteilen.
Am praktikabelsten ist es aber sich erst einmal mit der Fahrschule in Verbindung zu setzen und erst wenn mit dieser alles klar ist, die Führerscheinstelle zu informieren. Es könnte ja sein, daß du mit der ins Auge gefaßten Fahrschule aus irgendeinem Grund nicht klar kommst. Dann müßtest du die Behörde schon wieder kontaktieren um ihr den "Fahrschulwechsel" mitzuteilen.
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