Verfasst: Fr 14. Mär 2003, 14:22
Das heißt, daß
a) keine MPU gefordert wird
b) der Führerschein bzw. eine vorläuf. Fahrberechtigung ausgehändigt wird, sobald die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung bestanden wurde
es sei denn,
zwischenzeitlich würden neue Vorfälle bekannt, die Zweifel an der Kraftfahreignung begründen (z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis).
Wirst du auch weiterhin nicht auffällig, wird dir nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung definitiv die Fahrerlaubnis wieder erteilt.
a) keine MPU gefordert wird
b) der Führerschein bzw. eine vorläuf. Fahrberechtigung ausgehändigt wird, sobald die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung bestanden wurde
es sei denn,
zwischenzeitlich würden neue Vorfälle bekannt, die Zweifel an der Kraftfahreignung begründen (z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis).
Wirst du auch weiterhin nicht auffällig, wird dir nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung definitiv die Fahrerlaubnis wieder erteilt.