RIESEN PROBLEM

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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yemenmen
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RIESEN PROBLEM

Beitrag von yemenmen » Mi 12. Feb 2003, 14:41

ICH BRAUCHE DRINGEND HILFE!!! Bitte Antwortet ich bin echt verzweifelt. Also es geht um folgendes. Ich wurde beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt. Das ist das erste mal. Ich habe bereits ne Anzeige wegen Diebstahl. Die Sache ist aber gegessen weil ich eine Strafe zahlen muss. So ich wurde also erwischt bei der Aussage habe ich gesagt das ich 2 mal schon vorher gefahren bin. Ich habe gestern ein Brief bekommen da stand das ich wegen 3 maliges fahren ohne Führerschein angeklagt werde ich muss vor Gericht zur Tatzeit war ich 17 jetzt bin ich 18. Ich habe in 3 wochen einen Termin. Mein jugendgerichtshelfer hat gesagt das er für mich einen Ersten Hilfe Kurs anbieten wird. Meine frage ist was wird meine tatsächliche strafe. Ich habe ausserdem das geld für den Führerschein schon zusammen aber ich werde vor gericht sagen das ich den Führerschein erst in 1 jahr machen werde weil ich kein geld habe. Das ist dann halt eine lüge aber die wissen das halt nicht. Also wird die Richterin wahrscheinlich denktendas ich erst in einem Jahr den schein machen werde. ICH WILL ALSO BITTE WISSEN WAS FÜR EINE STRAFE UNGEFÄHR AUF MICH WARTET. Ich will alle strafen aber keine Führerscheinsperre. was glaubt ihr bitte um schnellstmögliche antwort. Danke im vorraus. Falls ihr noch fragen habt dann lasst es mich wissen.

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Hartmut
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Beitrag von Hartmut » Mi 12. Feb 2003, 18:36

Welche Strafe Dich erwartet kann ich Dir nicht sagen. Es kann nur eine Geldstrafe oder aber auch eine Geldstrafe und eine Fahrerlaubnissperre ausgesprochen werden.

Nur ist damit die Sache für Dich noch nicht erledigt. Für die Führerscheinstelle ist von Interesse, welche Eintragungen im Verkehrszentralregister vorliegen. Und das könnte für Dich eine MPU bedeuten.

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yemenmen
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Beitrag von yemenmen » Mi 12. Feb 2003, 20:46

Ah so okay. Ich habe keine eintragungen im Verkehrszentralregister. Ausserdem was bedeutet überhaupt MPU???????? Und wieviel monate oder Jahre bekomme ich (VIELLEICHT) eine Sperre nur schätzen. DANKE

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Mi 12. Feb 2003, 22:53

MPU = Medizinisch-Psychologische Untersuchung

Wenn eine Fahrerlaubnissperre verhängt wird, kann diese zwischen 6 Monaten und 5 Jahren liegen (§ 69a Abs. 1 StGB), wobei es nach meinen Erfahrungen allerdings eher selten ist, daß wg. einer Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Sperrfrist verhängt wird. Meist wird es bei einer Geldbuße belassen. Schließlich kommt es auch auf die jeweilige Staatsanwaltschaft an und darauf, welches Strafmaß diese bisher in vergleichbaren Verfahren beantragt hat.
Ein Nachteil im hier geschilderten Fall ist natürlich, daß in mehreren Fällen ein Kfz ohne Fahrerlaubnis geführt wurde!

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schnada schreder
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Beitrag von schnada schreder » Di 12. Aug 2003, 23:40

ich habe auch genau das selbe problem wie bei dir gehabt nur das ich vom gericht eine 1.jährige strafe fahrentzug und dann aber vom verkehrsamt eine blutprobe verlangt wurde das wegen btm. da ich aber noch zu der zeit drogen nahm und garnichts über mpu oder konsequenzen die mir entstehen würden wusste ,beschwerte ich mich beim abteilungsleiter dort und prommt hatte ich nach zwei tagen eine mpu auf dem hals ,was ich hätte besser tun können rate ich nun dir warten bist die sperrfrist vom gericht abgehackt ist und die vb sich selber bei dir meldet sonst nur den antrag stellen und abwarten auch wenns 1.jahr dauert die antwort dann fällst du nämmlich nich auf so wie ich viel glück :roll:

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