Schweizer FS Umschreibung nach Drei-Jahresfrist - Prüfungen?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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DrNeo
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Schweizer FS Umschreibung nach Drei-Jahresfrist - Prüfungen?

Beitrag von DrNeo » Do 13. Feb 2003, 13:35

Hallo,

zum 1.10.2002 wurde der §31 der FeV geändert. Ist nun nach Ablaufen der Drei-Jahresfrist für Schweizer eine Prüfung nötig?

In der FeV §31 ist die Rede davon, daß bei einer Antragsstellung nach den drei Jahren, die Ausbildung nicht gemacht werden muß, sondern nur die Punkte 1-4 (Sehtest, Sofortmaßnahmen) und unter Punkt 3 Befähigungsprüfung nach Maßgabe der Anlage 11.

In diesem Satz 3 wird also auf die Anlage 11 verwiesen, hier steht aber explizit Schweiz Theorie nein Praxis nein.

Wie ist es denn nun?

MfG

DrNeo

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§ 31 Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

(1) Beantragt der Inhaber einer Fahrerlaubnis, die in einem in Anlage 11 aufgeführten Staat und in einer in der Anlage 11 aufgeführten Klasse erteilt worden ist und die zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt oder dazu berechtigt hat, die Erteilung einer Fahrerlaubnis für die entsprechende Klasse von Kraftfahrzeugen und sind seit der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Tag der Antragstellung nicht mehr als drei Jahre verstrichen, sind folgende Vorschriften nicht anzuwenden:

1. § 11 Abs. 9 über die ärztliche Untersuchung und § 12 Abs. 6 über die Untersuchung des Sehvermögens, es sei denn, daß in entsprechender Anwendung der Regelungen in den §§ 23 und 24 eine Untersuchung erforderlich ist,
2. § 12 Abs. 2 über den Sehtest,
3. § 15 über die Befähigungsprüfung nach Maßgabe der Anlage 11,
4. § 19 über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in Erster Hilfe,
5. die Vorschriften über die Ausbildung.

Sind bis zum Tag der Antragstellung mehr als drei Jahre verstrichen, finden nur die Vorschriften über die Ausbildung keine Anwendung.
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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Do 13. Feb 2003, 13:55


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