MPU ?
Verfasst: Do 27. Feb 2003, 13:06
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Bekannte hat sich bei einer Fahrschule angemeldet um den Führerschein B zu erwerben.
Selbstauskunft aus dem VZR:
Fahrlässige alkoholbedingte Strassenverkehrsgefährdung (als Radfahrer)
Angewendete Vorschriften: STGB § 315c ABS.1Nr.1a,Abs.3Nr.2,Tatkennziffern A2
In den Kästchen "Mitteilungsart " E und "Merkmal" E ist mit einem Roten Stempel "FRISTENDE" eingetragen.
In dem Kästchen "Tilgungs-Wv.-Datum" ist der 21.10.03 eingetragen.
Was hat dies nun für den weiteren Verlauf der Fahrerlaubnis-Erteilung zu bedeuten ?
Gruss KHA
folgender Sachverhalt:
Bekannte hat sich bei einer Fahrschule angemeldet um den Führerschein B zu erwerben.
Selbstauskunft aus dem VZR:
Fahrlässige alkoholbedingte Strassenverkehrsgefährdung (als Radfahrer)
Angewendete Vorschriften: STGB § 315c ABS.1Nr.1a,Abs.3Nr.2,Tatkennziffern A2
In den Kästchen "Mitteilungsart " E und "Merkmal" E ist mit einem Roten Stempel "FRISTENDE" eingetragen.
In dem Kästchen "Tilgungs-Wv.-Datum" ist der 21.10.03 eingetragen.
Was hat dies nun für den weiteren Verlauf der Fahrerlaubnis-Erteilung zu bedeuten ?
Gruss KHA