Anhörung zur Faherlaubnisentziehung, BayVwVfG
Verfasst: Di 11. Mär 2003, 11:25
hallo
habe letztes jahr meine fe wiederbeantragt und wiederbekommen da ich nachträglich freigesprochen wurde. musste jetzt ein gutachten machen lassen. in dem gutachten steht ich wäre n o c h nicht geeignet.....erst ab ca. ende 03. es bestünden keine anhaltspunkte für aktuellen drogen-bzw. alkoholmissbrauch. muß bis 24.03 diese gutachten im Rahmen einer anhörung abgeben, was soll ich tun? wenn ich dieses gutachten abgebe dann kann ich den schein gleich dazulegen, oder?
wer weiß rat
mozart
habe letztes jahr meine fe wiederbeantragt und wiederbekommen da ich nachträglich freigesprochen wurde. musste jetzt ein gutachten machen lassen. in dem gutachten steht ich wäre n o c h nicht geeignet.....erst ab ca. ende 03. es bestünden keine anhaltspunkte für aktuellen drogen-bzw. alkoholmissbrauch. muß bis 24.03 diese gutachten im Rahmen einer anhörung abgeben, was soll ich tun? wenn ich dieses gutachten abgebe dann kann ich den schein gleich dazulegen, oder?
wer weiß rat
mozart