Seite 1 von 1

FE-Entzug bei Krankheit - ohne Krankheit

Verfasst: Fr 28. Mär 2003, 00:52
von korpo
Hallo@all,

ich hatte im Jahr 1996 einen schweren Verkehrsunfall bei dem jemand mit erheblichem Alkoholeinfluß (3,2 Promille) schuld war. Nachdem sich mein Körper weitestgehend von den Brüchen erholt hat, hatte ich aber ab Ende 1996 ein erhöhtes Erholungsbedüfrnis, das stetig zunahm und soweit fühte, das ich im ersten Quartal 1997 bis zu zwanzig Stunden täglich geschlafen habe. Ich habe mich daraufhin völlig freiwillig zu einer Untersuchung ins UniKlinikum begeben, wo ich die Sache im Schlaflabor klären lassen wollte. Ganz entscheidend ist, das ich völlige Kontrolle über mein Schlafpenempfinden hatte, sprich ich wurde wie jeder müde und bin aus freien Stücken ins Bett gegangen und bin nicht einfach irgendwo unfreiwillig weggeschlafen. Damals wurde festgestellt, das ich eine Postraumatische Hypersomnie habe, sprich ein erhöhtes Erholungsschlafbedürfnis nach einem Traumatischen Ereignis. Ich war im Verkehr nie auffällig. Zu dieser Zeit wurde ich einmal auf Abstand geblitzt und habe gegen den Bescheid widerspruch eingelegt. Als die Verhandlung kam hatte ich Grippe und kurz darauf eine Untersuchung im Schlaflabor. Mein schlauer REchtsanwalt in der Sache begründete mein Fernbleiben von der Verhandlung mit "Narkolepsie", das ich nachweislich (Blutuntersuchung) nie hatte. Ich dachte mir damal nicht viel dabei. Der Richter informierte über meine angebliche Krankheit die FE-Behörde, die m ich über ein Jahr später unter der Anschrift meiner Eltern dazu aufforderte Stellung zu nehmen. Ich teilte Ihnen mit, das ich einen anderen Wohnsitz habe und zwar bla bla und das ich nicht und nie unter dieser Krankheit oder einer ähnlichen Form gelitten habe.
Dann hörte ich lange nichts mehr und bekam Monate später nochmals einen Brief an eine Geschäftsadresse eines damaligen Geschäftspartners von mir, in dem mich die FE-Behörde aus dem NAchbarlandkreis wiederum zur Stellungnahme und zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufforderte. Ich teilte mit das ich dort nicht wohne und das ich immer noch da und da wohne und immer noch nicht und nie an dieser Krankheit leide. Die Nachbarbehörde gab den Fall wieder an die Ursprüngliche Behörde zurück, die sich dann endgültig mit einem Bescheid des Fahrerlaubnisentzuges an meine richtige Adresse wendete, der niedergelegt wurde, ich darüber aber nie eine Nachricht erhalten habe. In dem Bescheid war ein Sofortvollzug angeordnet und eine Zwangsgeld angesetzt, welches 1000 DM betug, das war im April 1999. Für die Vollstreckung des Zwangsgeldes waren die Finanzbehörden zuständig, die dieses Geld nie vollstreckten. Ohne etwas zu wissen fuhr ich weiterhin Auto und kam durch Zufall in eine Verkehrskontrolle im Jahr 2000, im September, damals bin ich mit meiner Lebensgefährtin in den Nachbarlandkreis gezogen, wo ich auch in die Kontrolle kam. Es konnte nicht abschließend geklärt werden, man beachte um 9:18 Uhr morgens an einem WErktag, ob ich nun eine FE habe oder nicht, so das mich die Polizei weiterfahren ließ. Am darauffolgenden Tag warteten Sie schon um 4:50 Uhr in der Tiefgarage auf meine Rückkehr von der Arbeit, das waren dann gleich mal meine ersten zwei Anzeigen wegen Fahren ohne FE. Ich legte sofort in dem Landratsamt das nun für mich zuständig war Widerspruch ein, diese erklärten sich selbst auch für zuständig. Im nachfolgenden Verfahren ergab sich das die ausstellende Behörde jedoch den Widerspruch hätte bekommen müssen. Auf die langwierigen Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht und bis zum obersten Verwaltungsgerichtshof will ich gar nicht eingehen, jedenfalls wurde von Seiten der Behörde nur verzögert wo man auch nur verzögern kann. Kein einziger Richter hat sich je mit dem Inhalt der Sache beschäftigt denn in allen Instanzen fällt man mit der Begründung raus: Zustellung durch Niederlegung. Selbst wenn wie in meinem Fall in einem alten Mietblock mit 6 Parteien die Post oft nur auf die Treppe geworfen wurde und somit jeder den kleinen gelben Zettel nehmen hätte können, alte Leute, ausser mir wohnten da nur alte Leute, halten sowas vielleicht noch für WErbung etc. und werfen es weg, keine Versicherung an Eides Statt kein Beteuern nichts brachte jemanden dazu sich mit dem Inhalt zu beschäftigen. Selbstverständlich habe ich meinem Widerspruch 8 Tage später ein ausführliches ärztliches gutachten beigelegt, das bewies das ich die Krankheit Narkolepsie nie hatte und keine Bedenken gegen meine Fahreignung bestanden haben. Interessiert keinen.

Die ganzen Verwaltungsverfahren dauerten bis in den Juli 2002!!!! Das letzt Urteil lies ich dann rechtskräftig werden, da keine Aussicht auf Erfolg bestand. Bis in den August hielt man mich immer wieder ab die Wiedererteilung zu beantragen, da ich ja rechtlich gesehen dann zwei Führerscheine hätte und das ginge nicht. Zugleich lief ein Strafverfahren wegen 6x Fahren ohne Fahrerlaubnis, dem Richter wurde es aber so zu komliziert das er da ein fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis entschieden hatte, im Nachhinein kam nun noch ein Verfahren für Fahrten aus 2001, das heuer vor einigen Tagen entschieden wurde: Fahren ohne Fahrerlaubnis in 3 Fällen - Urteil 1 Jahr 7 Monate auf 3 Jahre Bewährung, 12 Monate keiner Erteilung einer Fahrerlaubnis und 1000 € Geldstrafe.

Da alles für eine Krankheit die ich niemals hatte, für eine Wiedererteilung die mir immer wieder ausgeredet wurde. Selbst wenn ich sagte, ich nehme mit dem Widerspruch mein Recht in Anspruch, da kann mir doch keiner eine Neuerteilung verwehren, es bestehen keine Hindernisse, den Sofortvollzug setzte man auch nicht ausser Kraft, obwohl das Attest eindeutig belegte gegen mich gibt es keine Bedenken.

Wer weiß da nun Rat, denn mit rechten Dingen kann das nie und nimmer zu gehen, denn auch mit einem anhängigem Strafverfahren, ohne Verurteilung bin ich unschuldig. Jetzt habe ich noch eine Vorstrafe für was was es niemals gegeben hat.

Für jeden Rat bin ich hier Dankbar!!!!