MPU schon mal vor 8.5 Jahren gemacht......

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Yogi
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MPU schon mal vor 8.5 Jahren gemacht......

Beitrag von Yogi » Sa 13. Sep 2003, 19:34

.....wie lange wird diese denn nun bei behörden (FSST-Stelle) gespeichert?
Oder ist es so das man diese alten Geschichten noch mal vorgehalten bekommt? Bin bis dato nie wieder aufgefallen? Muss nun eine MPU machen wegen Fahrens unter Cannabis (7ng/ml aktives THC). Das ich da einen grossen Fehler begangen habe ist mir nun klar geworden, "nachdem" ich mich intensiver mit diesem Thema beschäftigt habe. Dumm dumm von mir, aber nu leider nicht zu ändern. Das die Spreu vom Weizen getrennt werden sollte und ich dafür auch gemassregelt werde versteht sich von selbst, aber ist diese ganze mit einer MPU zu Rechfertigen?!.........anstatt mit Screenings? Das ist für mich eine Unverhältnismässigkeit gegenüber den Alkoholsündern(die müssen ja noch nicht einmal die Gamma-Werte bei einer einmaligen Auffälligkeit beibringen).....Oder haben Haschisch-konsumenten nicht so ein grosses Persönlichkeitsrecht wie Alkohol-trinker?? :?:

Ich denke dieses ist ein Thema, das sich unsere Legislative gerne verkneift, weil es ja nu mehr Bier-Wähler gibt als Gras-Wähler.

Aber wie gesagt, am meisten würde mich interessieren inwieweit olle Kamellen in die Benotung der Persönlichkeit eines einzelnen kommen.

Würde mich über viele Meinungen zu diesem Thema freuen

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Hartmut
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Beitrag von Hartmut » Sa 13. Sep 2003, 21:48

Ich gehe mal davon aus, dass dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder liege ich hier falsch ? Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde, durch wen und warum ?

Wenn vor 8 1/2 Jahren eine MPU durchgeführt wurde, war diese wohl negativ ausgefallen. Was hast du seitdem gemacht ? Wurden Drogenscreenings durchgeführt und hast du an einer Drogenberatung teilgenommen ?

Ich denke, das du uns zunächst noch etwas mehr von dem Sachverhalt mitteilen musst. Dann kann dir auch eher eine Antwort erteilt werden.

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Yogi
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Beitrag von Yogi » So 14. Sep 2003, 08:31

Nein, die MPU habe ich seinerzeit bestanden, wegen vorhergehender Alkoholabhängigkeit.Den Führerschein hat man mir bis dato noch nicht entzogen, habe eine Aufforderung zur MPU erhalten und bin dieser am 11.09. nachgekommen. Natürlich negativ, auf Grund meiner damaligen Alkoholabhängigkeit, sagte mir die Psychologin, könnte es garnicht anders ausfallen. Obwohl ich versucht habe ihr verständlich zu machen, das ich nur ab und an etwas geraucht habe. Das Gespräch dauerte auch nur 34 min. Habe vor der MPU vorsichtshalber noch ein Urin-Test gemacht, und der war unter der Nachweisgrenze. Hatte mal gelesen, das auch wenn man nur unregelmässig raucht, die THC-Carbonsäure noch nach Wochen Nachweisbar sein kann.
Sie sagte ich müsste 12 mon. warten, Drogenscreenings machen, zur Drogenberatung, Haartest und dann nochmal eine MPU machen.
Es würde so in den Direktiven stehen, das das als ein Rückfall oder Suchtverlagerung zu verstehen ist. Suchtverlagerung ohne Suchtpotenzial bei Cannabis, das verstehe ich nicht. Zumal ich in dem einen Jahr überhaupt keine Schwierigkeiten hatte. Sonst hätte ich sofort die Finger davon gelassen.
Nun werde ich wohl erstmal das Gutachten abwarten und dann Entscheiden ob ich vorlegen werde.

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G.G.
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Beitrag von G.G. » Mo 15. Sep 2003, 07:14

Die Anordnung der MPU nach § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV war rechtmäßig. Auch konnte die "alte" MPU noch verwendet werden, weil Gutachten bis 10 Jahre berücksichtigt werden (§ 2 Abs. 9 StVG).

Der Gutachter sieht sicher bei Dir ein Suchtproblem und hat Dir unterstellt, dass nur eine Verlagerung vom Alkohol zum Cannabis erfolgt sei. Wenn es ganz dumm gelaufen ist, hält er sogar einen Rückfall in alte Alkoholgewohnheiten für denkbar, weil keine stabile Persönlichkeitsstruktur festzustellen war.

Aufgrund Deiner Vorgeschichte erwartet der Gutachter nun eine grundlegende Aufarbeitung und eine mindestens 12-monatige Stabilitätsphase. Diese Vorgaben decken sich mit den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung.

Auch wenn ich das Gutachten im Detail nicht kenne, dürfte hiergegen nicht anzustinken sein.

Ich würde Dir ja gerne ein wenig Hoffnung machen, aber leider sieht es schlecht für Deinen Führerschein aus. :cry:
G.G.

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Yogi
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Beitrag von Yogi » Mo 15. Sep 2003, 09:03

Vielen Dank G.G. !
Für Deine Zeilen.
Bin mittlerweile ziemlich am Boden, aber der Ärger richtet sich komischer Weise nun nicht mehr gegen irgendwelche Behörden oder Psychologen, sondern gegen mich selbst.
Selbsterkenntnis ist bekanntlicherweise der erste Schritt zur Besserung. :D

Mein Anwalt meinte das Gutachten nicht vorlegen, den Führerschein sofort selbst abgeben, und dann mit Screenings beim Gesungheitsamt zu beginnen.
Dann könnte ich evtl. im halben Jahr den Führerschein beantragen und dann nochmal zur MPU gehen??? :?
Ich weiss nicht? Ich selbst möchte auf jeden Fall die Hilfe eines Verkehrspsychologen in Anspruch nehmen und versuchen meine Stabilität auszubauen.

Hab ich da Chancen?

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G.G.
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Beitrag von G.G. » Mo 15. Sep 2003, 09:36

Kompliment Yogi,

Du hast es voll durchschaut. Mit dieser Einstellung wird es das nächste Mal sicher klappen.

Natürlich werden die Chancen bei jeder Untersuchung deutlich erhöht, wenn man außer Screenings noch Nachweise über eine therapeutische Maßnahmen vorlegen kann. Der Verkehrstherapeut sollte sich aber im Bereich Drogen, Alkohol, Suchtverhalten etc. auskennen und sich nicht auf "Punktetäter" spezialisiert haben (weil Du ja kein Punkteproblem hast).

Auch ich würde Dir raten, dass Gutachten nicht einzureichen und auf die Fahrerlaubnis verzichten (um die Gebühren für den Entzug zu sparen).

Ob ein erneuter Versuch bereits nach 6 Monaten sinnvoll ist oder erst nach 12 Monaten hängt sicher auch von den Erfolgen bei der therapeutischen Maßnahme ab. Hier solltest Du auf den Rat des Verkehrspsychologen hören. Außerdem kann man bei den Untersuchungsstellen sog. Vorgespäche durchführen, die ebenfalls eine Einschätzung abgeben, ab wann eine erneute Untersuchung sinnvoll erscheint. Das solltest Du aber erst machen, wenn Du schon einige Zeit mit den o.a. Maßnahmen beschäftigt bist. Die Vorgespräche sind kostenpflichtig, aber viel billiger als eine zu früh abgelegte MPU.

Neben dem Wunsch zur Veränderung ist vor allem eine ausreichend stabile Verhaltensänderung maßgeblich für eine positive Begutachtung.

Viel Glück ! :D
G.G.

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Hartmut
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Beitrag von Hartmut » Mo 15. Sep 2003, 09:41

Das hört sich ja nicht schlecht an.

Bei den Drogenscreenings musst du beachten, dass diese unter forensischen Bedingungen gemacht werden. Das bedeutet, dass du kurzfristig einbestellt wirst, die Urinprobe unter Aufsicht abgegeben und die Probe auf alle gängigen Drogen untersucht wird. Es sind mehrere Drogenscreenings erforderlich. Nach meiner Meinung sollten es schon ca. 4 sein.

Hat der Gutachter auch ein Alkoholproblem gesehen, solltest du zusätzlich noch alle 6-8 Wochen die Leberwerte bestimmen lassen (wäre aufgrund der Vorgeschichte sowieso ratsam).

Ansonsten ist auf jeden Fall eine Aufarbeitung eines Drogen- und evtl. Alkoholproblems erforderlich. Dies kann über einen Verkehrspsychologen, eine Alkohol- und Drogenberatungsstelle oder über Kurse der Gutachtenstellen erfolgen.

Ratsam wäre es, vor einer geplanten neuen MPU-Begutachtung ein Beratungsgespräch bei einer Begutachtungsstelle zu führen. Hierzu müsstest du nur einen Termin ausmachen. Die Kosten für ein solches Beratungsgespräch liegen bei etwa 80 - 100 Euro. Dabei könnte beurteilt werden, ob eine neue Begutachtung erfolgversprechend erscheint. Dies hat sich in der Praxis bewährt. (insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der Kosten für ein Beratungsgespräch im Vergleich zu einem MPU-Gutachten, wenn dies negativ werden sollte).

Also: Geh das Problem an. Dann wird sich auch eine Lösung finden.

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Yogi
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Beitrag von Yogi » Mo 15. Sep 2003, 11:34

Vielen Dank!......an G.G. u. Hartmut !!
Jetzt seh ich bei kleinem ein kleines Lichtlein. Weiss jetzt endlich wo der Weg lang geht.
Ich komme aus dem Oldenburger Raum, habe mich auch schon mal in der Liste Von Verkehrspsychologen umgeschaut. Unter anderem eine Praxis aus Bremen die "Drugs" anbietet. Weiss aber ehrlich gesagt nicht genau an wen ich mich am besten wenden kann. Es sollte ja schon ein Verkehrspsychologe im Bereich "Sucht" sein. Und welche Begutachtungsstelle (MPU), wo man ein solches Vorgespräch führen sollte.
Habe schon einiges zuviel hier im Netz gelesen, das ich z.zt. überhaupt nicht mehr weiss wohin. :?
Und wo macht man solche Untersuchungen unter forensischen Bedingungen? Und können die dann nicht auch gleich die Leberwerte messen?

Vielen Dank und Grüsse

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Gutachten ist da.....

Beitrag von Yogi » Do 23. Okt 2003, 13:43

....zwar negativ, wie bereits angekündigt, aber nicht so heftig wie die Psychologin es mir gleich nach der MPU prophezeit hat. Nicht 12mon. warten bis ich das nächste mal antreten darf, sondern nur "6mon". Mit 3 Drogenscreenings und einer therapeutischen Aufarbeitung. Keine Rede mehr von Suchtverlagerung usw. Vielleicht liegt es daran das med. keine Beanstandungen hatte und Klasse Blutwerte?? :roll:
Werde sie mal Kundtun:
Blut:
MCV:..................93 fl..............78-98 fl
GOT:..................15 U/l............bis 38 U/l
GPT:...................13 U/l............bis 41 U/l
GGT:...................23 U/l............bis 66 U/l
GLDH:.................1,4 U/l...........bis 6,4 U/l
AP:.....................85 U/l............bis 129 U/l
(Neue 37°C-Referenzbereiche bei Enzymaktivitätsbestimmungen seit dem 01.04.02 gemäß den Vorgaben der Bundesärztekammer)
Urin:
pH.................7
Glukose.........o.B.
Eiweiß............o.B.
Kreatinin.........o.B.
Drogensreening:
Amphetamine........................negativ....Nachweisgr.:ca 1000ng/ml
Metamphetamine...................negativ.....................: ca 1000 ng/ml
Cocain..................................negativ.....................: ca 300 ng/ml
THC......................................negativ.....................: ca 50 ng/ml
Opiate...................................negativ.....................: ca 300 ng/ml
Benzodiazepine......................negativ.....................: ca 300 ng/ml

Mein Anwalt meinte ich sollte das Gutachtan man doch abgeben, die Screenings machen (habe schon das 1. hinter mir unter for.Bedingungen), eine therapeutische Aufarbeitung bei einem Internisten......und denne im halben Jahr den FS beantragen, "den müßte ich dann eigentlich wiederbekommen ohne erneute MPU", weil ich die geforderten Dinge lt. 1.Gutachten dann ja erfüllt habe. :?: :?:
Also ich glaub das ganze so nicht.
Ich werde mein FS nun abgeben (habe Frist bis 29.10.), das Gutachten nicht und dann im halben Jahr neu beantragen.
Und was wäre das Beste für die "therapeutische" Aufarbeitung?(Verkehrspsychologe)?
Vielleicht kann mir da einer ´n Tip geben?!

Schon mal vielen Dank

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Beitrag von Hartmut » Do 23. Okt 2003, 15:56

Um eine MPU wirst Du nicht herumkommen.

Habe ich das richtig verstanden mit der therapeutischen Aufarbeitung bei einem Internisten ???? Das kann nicht sein.

Was wurde Dir dann in dem MPU-Gutachten empfohlen ?

Grundsätzlich gibt es folgende Möglichkeiten:
1. Verkehrstherapeut (wird nicht ganz billig sein)
2. Drogenberatungsstelle (interessieren sich eher für die "harten" Fälle)
3. Kurse zu Drogen / Alkohol über eine Gutachtenstelle.

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