Oberbegutachutng trotz positiver MPU

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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ThomasRock
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Oberbegutachutng trotz positiver MPU

Beitrag von ThomasRock » Mo 6. Okt 2003, 21:52

Liebe Leute!

Irgendwie hat das vor ein paar Stunden nicht geklappt, also 2.-ter Versuch:



Also!

Ich habe hier eine Sache auf dem Tisch mit der ich nicht klarkomme.

[Schrieb vom 20.09.2003 anfang]

Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

Sehr geehrter Herr X,

gemäß § 2 Abs. 8 StVG iVm §§ 11, 13, 14 und 20 FeV ordne ich die Vorlage

X eines Obergutachtens

bis spätestens 31.12 2003 an.

Anlaß der Untersuchung:
Alkoholproblematik. Es liegen die Gutachten der Begutachtungsstelle A vom 2.6.2003 und der Begtuachtungsstelle B vom 9.9.2003 vor. Bei gleicher Fragestellung kommen beide Gutachten zu widersprechenden Ergebnissen.

Es ist daher zu prüfen,

X Ob zu erwarten ist ... (Alkoholfragestellung)
X welchem Gutachten zu folgen ist

Unterschrift: keine
[Schrieb vom 20.09.2003 ende]

Anmerkung 1:
Nach dem ersten Gutachten wurde der Antrag auf Neuerteilung zurückgezogen und ein erneuter Antrag gestellt (der Sachbearbeiter war mit so einer Vorgehensweise einverstanden).

Wie kann so etwas sein?

1. ME gibt die FeV Obergutachten doch gar nicht mehr her.
2. Liegen nach einer negativen Begutachtung bei Neuerteilung IMMER widersprechende Ergebnisse vor.
3. Sollte am positiven gutachten etwas auszusetzen sein, sollte doch mit der Begutachtungsstelle Rücksprache gehalten werden und nicht dem Betroffenen noch eine dritte MPU auferlegt.
4. Beide Gutachten waren doch Behördenaufgefordert.
5. Das zweite Gutachten entstammt doch einem neuen Verfahren. Insofern können doch da keine neuen oder anderweitigen Zweifel entstehen.

Oder denke ich hier irgendwie krumm?

Ist die Aufforderung zur Oberbegutachtung so irgendwie rechtens oder was kann der Betroffene dagegen tun?

Immerhin steht hier ja auch mal wieder, dass die Anordnung, das Gutachten vorzulegen, nicht angefochten werden kann.

Vielen Dank im voraus!!!!!
Mit freundlichem Gruß aus Herne

Thomas Rock
Fachpsychologe für Verkehrspsychologie
Amtlich anerkannter verkehrspsychologischer Berater

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ThomasRock
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Beitrag von ThomasRock » Mo 6. Okt 2003, 21:56

Liebe Leute!

Kleiner Zusatz: Habe gerade die Ausarbeitung von Herrn Kalus über Oberbegutachungen gelesen und glaube 2 Sachen verstanden zu haben:

1. Vor der Novellierung war in diesem Fall ein Obergutachten schon Quatsch und
2. Ist es nach der Novellierung Quatsch².

Deshalb vor allem meine Frage: Was kann der Betroffenen denn nun gegen diese aufforderung unternehmen?
Mit freundlichem Gruß aus Herne

Thomas Rock
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Amtlich anerkannter verkehrspsychologischer Berater

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