Überprüfung der Fahrtauglichkeit möglich?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Joern
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Überprüfung der Fahrtauglichkeit möglich?

Beitrag von Joern » Do 16. Okt 2003, 11:31

Ich wurde Okt.2000 mit 7 g Haschisch als Fußgänger erwischt. Anschließend 3 Urinscreenings,alle negativ.
August 2003 nun mit 0,70 Promille als Fahrzeugführer.
Reichen diese beiden Vergehen aus um eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit zu beantragen? Und wenn ja,welche? Mpu scheint mir da nicht verhältnismäßig zu sein.Danke

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G.G.
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Beitrag von G.G. » Do 16. Okt 2003, 13:53

Eine Fahrtauglichkeitsüberprüfung kann mangels gesetzlicher Grundlage nicht durchgeführt werden.
G.G.

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Joern
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Beitrag von Joern » Fr 17. Okt 2003, 10:48

Danke erstmal,hoffe sehr dass Du recht hast,den Bayern traue ich alles zu.....

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