Verfahrensweise beim FS Entzug

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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tipo33
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Verfahrensweise beim FS Entzug

Beitrag von tipo33 » So 28. Dez 2003, 11:54

Kann nach Anordnung einer MPU ( 22 Punkte ) durch die FS Behörde der Führerschein entzogen werden oder muss er von der Behörde entzogen werden , wenn ich das Gutachten nicht beibringe . Im konkreten Fall bekam ich auch nach längerer Zeit keine weitere Nachricht ob mein Schein nach §3 ABs. 1StVG 1,4 FeV entzogen wurde oder nicht. Wird dieser Akt per Schriftstück niedergelegt ?

Gibt es bei diesem Verfahren eine Verjährung , d.h. wenn die Punkte nach zwei Jahren gelöscht sind ist auch der Entzug hinfällig ?

Wo kann ich nachfragen ohne schlafende Hunde zu wecken ?

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G.G.
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Beitrag von G.G. » Mo 29. Dez 2003, 08:23

Nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes muss die Fahrerlaubnis beim Erreichen (oder Überschreiten) von 18 Punkten entzogen werden. Es besteht kein behördliches Ermessen. Dennoch erlischt die Fahrerlaubnis nicht kraft Gesetz, sondern erst nach Zustellung des Entziehungsbescheides.

Die Zustellung ergibt sich leider nur aus der Postzustellungsurkunde in Deiner Füherscheinakte.

Allerdings wird der Entzug an das Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet. Du kannst Dir dort kostenfrei einen Auszug schicken lassen und dann erkennen, ob Dir die Fahrerlaubnis schon entzogen wurde. Ein entsprechendes Formular kannst Du Dir von der homepage des Kraftfahrt-Bundesamtes (http://www.kba.de) herunterladen. Dieses wird dann ausgefüllt und mit einer Kopie des Personalausweises nach Flensburg geschickt.

Auch die Nichtvorlage eines berechtigt angeforderten MPU-Gutachtens führt im übrigen zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Nun zur Tilgung:

Vorausgesetzt, dass nur Ordnungswidrigkeiten begangen wurden, werden diese nach Ablauf von 2 Jahren komplett gelöscht, wenn nichts Neues nachgekommen ist. Sonst fängt die 2-jährige Tilgung immer wieder von vorne an. Die einzelnen Delikte werden spätestens nach 5 Jahren gelöscht (=absolute Tilgung).

Sollte dies bei Dir der Fall gewesen sein, stellt die Behörde das Verfahren gegen Dich ein. In der Regel erfolgt keine "Einstellungsmitteilung".



Eine MPU wegen Punkten ist aber im Rahmen des Belassungsverfahren eigentlich nicht (mehr) vorgesehen.
G.G.

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tipo33
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Beitrag von tipo33 » Mo 29. Dez 2003, 10:30

Vielen Dank für Deinen Kommentar .

Wie ist der letzte Satz zu verstehen :

Eine MPU wegen Punkten ist aber im Rahmen des Belassungsverfahren eigentlich nicht (mehr) vorgesehen.

Und was bedeutet das Belassungsverfahren ?

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Beitrag von G.G. » Mo 29. Dez 2003, 11:19

Entschuldigung, Behördendeutsch :oops:

Also, wir unterscheiden zwischen Belassungsverfahren und Neuerteilungsverfahren.

Im Belassungsverfahren besitzt der Betroffene noch seine Fahrerlaubnis. Der Behörde werden Bedenken mitgeteilt (z.B. zu viele Punkte) und es beginnt das Überprüfungsverfahren. Nach Abschluss der Überprüfung wird entweder die Fahrerlaubnis belassen (Eignungsbedenken wurden beseitigt) oder diese wird wegen fehlender Fahreignung entzogen.

Im Rahmen des Neuerteilungsverfahrens ist der Betroffene nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis und möchte diese wiedererlangen. Auch hier findet eine Überprüfung statt. Danach wird der Führerschein wiedererteilt oder - im negativen Fall - entscheidet die Führerscheinstelle, dass eine Rückgabe wegen des Fortbestehens von Eignungsmängeln aussscheidet und lehnt den Neuerteilungsantrag ab.

Bei Punkteauffälligen gibt es nur im Neuerteilungsverfahren eine med.-psychol. Untersuchung.

Jetzt klarer ?
G.G.

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Beitrag von Haribo » Mo 5. Jan 2004, 11:29

Mir stellt sich hier auch die Frage, warum noch eine MPU angeordnet wurde im Entziehungsverfahren???

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Auszug VZR

Beitrag von tipo33 » Fr 12. Mär 2004, 14:03

Mein Auszug aus dem VZR ergab , das keine Eintragung erfasst ist . Die Punkte sind anscheinend gelöscht . Von einer Entziehung keine Spur . Ist das denn auch wirklich dort hinterlegt oder ist es nicht Sache der jeweiligen Führerscheinstelle der Stadt oder des Landkreises .

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Beitrag von G.G. » Fr 12. Mär 2004, 14:40

Ich kann mir das ganze nur so erklären, dass sich die Punkte während des MPU-Verfahrens durch Zeitablauf getilgt haben. Wenn dann noch die Behörde kein MPU-Gutachten hat, hat die Behörde keine Grundlage mehr für eine Entziehung.

Das erklärt auch, dass Du nichts mehr gehört hast. Eine "Einstellungsmitteilung" wird regelmäßig nicht versandt.

Leider lässt sich der tatsächliche Hintergrund nur klären, wenn man mal in die Führerscheinakte schauen kann - sonst bleibt vieles leider Spekulation.
G.G.

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Beitrag von tipo33 » Fr 12. Mär 2004, 14:49

Superschnelle Antwort . Danke, aber ist es denn richtig das ein Entzug oder ein Fahrverbot im VZR Register auch vermerkt ist ? Oder werden dort nur die Punkte gespeichert ?
Woher bekommt denn die Polizei Ihre Informationen bei einer Verkehrskontrolle her ?
Vom VZR, oder haben die ein eigenes System welches Ihnen über ein Fahrverbot oder einen Entzug mobil Infos gibt ?

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Beitrag von MorkvomOrk » Sa 13. Mär 2004, 00:56

Was im VZR-Register gespeichert wird ergibt sich aus § 28 StVG. Hierzu gehören nicht nur OWis oder Straftaten, welche mit Punkten belegt sind, sondern z. B. auch ein FS-Entzug durch die Fahrerlaubnisbehörde (§ 28 Abs. 3 Nr. 6 StVG).
Für die Polizei besteht beim Kraftfahrt-Bundesamt ein zentrales Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) - Hiermit können durch Direktabruf Halter- und Fahrerlaubnisabfragen rund um die Uhr abgewickelt werden. So läßt sich bei Verkehrskontrollen überprüfen, ob sog. Negativdaten (z. B. Fahrerlaubnisentziehung) im VZR eingetragen sind.

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Beitrag von tipo33 » Mo 15. Mär 2004, 12:39

Danke . Aber was passiert den jetzt, wenn ich bei meiner Führerscheinstelle eine Einsicht in meine Akte beantrage und die stellen fest, das damals ein Fehler gemacht wurde, mir den Schein nicht zu entziehen ( 22P, kein MPU Gutachten ) ? Inzwischen habe ich ja keine Punkte mehr , gibt es da Verjährungsfristen oder habe ich da einfach nur Glück gehabt ?

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