Wie lange darf der FS entzogen werden ???

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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rb23
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Wie lange darf der FS entzogen werden ???

Beitrag von rb23 » Di 13. Jan 2004, 18:06

HAllo,
habe folgendes Prob:
Mit meinem Auto wurde auf einem Acker mal am Rad gedreht. Der FAhrer ist mir bekannt.
NAchbarn fülhten sich " angemacht " und riefen die Grünen....
Die kamen dann ca. 30 min. später.
Der Fahrer war dann schon weg.....
Ich war alleine zu Hause, als die Grünen bei mir klingelten.
Na einigem hin und her nahmen die mich mit zur BAK-Probe.
Sofort wurde mir der FS entzogen. Das war am 30.12.03. Bis heute habe noch kein Anhörungsbogen oder ähnliches bekommen.
Mein Anwalt ist eingeschaltet und beantragte Akteneinsicht.
Wie lange dürfen die mir noch den FS vorenthalten ????
Wie geht das alles weiter? Hat jemand Erfahrungen ????

Petra

Kommt drauf an......

Beitrag von Petra » Fr 16. Jan 2004, 23:57

Hallo,
wenn sich der Fahrer meldet, müßte der Verdacht gegen Sie ausgeräumt sein.
Wenn Sie den Fahrer nicht nennen, bzw. er es leugnet (+keine weiteren Zeugen) müssen Sie damit rechnen, beweisen zu müssen, daß Sie nicht gefahren sind.
( Im Zweifel für den Angeklagten ist ein "netter Spruch")

Vielleicht glaubt Ihnen die Justiz, aber im schlimmsten Fall werden Sie verurteilt, obwohl es keine Beweise gibt. (ggf. "droht" man Ihnen im Verfahren auch eine höhere/härtere Strafe an, wenn Sie nicht geständig sind, bzw. bietet Ihnen DEALS an (z.B. : das "Rad drehen" wird "fallengelassen", wenn Sie "gestehen" nur die T-Fahrt bleibt)

Sie sollten mit ALLEN MITTELN versuchen, den richtigen Fahrer zur Aussage zu bewegen, da ihm nur das "Rad drehen" zur Last gelegt wird (nehme an, er hat das Auto nicht ohne Ihr Wissen "entliehen" ?)

Außerdem sollten Sie sich einen KOMPETENTEN Anwalt suchen !

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rb23
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Beitrag von rb23 » Sa 17. Jan 2004, 15:44

Was kann denn bei " am Rad drehen ( es wurde einmal im Kreis gefahren, wobei die Hinterräder durchdrehten)" passieren? Es war eine landwirtschaftliche Nutzfläche. OK, wegen Ruhestörung - 10 Euro.....OWI ! Aber sonst ????

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Haribo
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Beitrag von Haribo » Mo 19. Jan 2004, 07:38

Na, der Fahrer muss ja irgendwie auf den Acker gekommen sein? Oder? Und wenn du der Fahrer gewesen wärst, dann hättest du unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug geführt und vom Halter des Fahrzeugs wird eben erwartet, dass er weiß, wer mit seinem Aut Runden dreht, wo und wohin auch immer.

Welchen Grund hast du denn, den Fahrer zu schützen. Er wäre in der Tat mit einem Bußgeld dran, bei dir wird es sehr teuer, den "Überltäter" zu schützen. Wie hoch war dein BAK?

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rb23
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Beitrag von rb23 » Mo 19. Jan 2004, 15:02

Natürlich wird der Fahrer sagen, dass er gefahren ist. Aber nach 20 Tagen habe ich noch nicht einmal ein Befragungsbogen bekommen.

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