VZR-Verwertung

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
Benutzeravatar
MorkvomOrk
Forums-Methusalem
Beiträge: 4255
Registriert: So 21. Jul 2002, 19:34
Wohnort: Mainfranken, Bayern

Re: Hallo mork

Beitrag von MorkvomOrk » Mo 19. Jan 2004, 10:13

taunusstein hat geschrieben:Danke für die Antwort,
aber kannst du mir bitte erklären das mit den ggf.5 Jahre später zu beginnende Tilgungsfrist.Nach deiner Beschreibung würden ja jetzt
Altfälle benachteigt werden.Neufälle 10 Jahre,alte 15 Jahre.
Nein! Für die Altfälle galt bis 01.01.99 die sog. "ewige" Verwertung. Das bedeutete, daß die Straftaten zwar nach den regulären Tilgungsfristen aus dem Register flogen, jedoch für die Fahrerlaubniserteilung bzw. Überprüfung der Kraftfahreignung grundsätzlich immer verwertet werden durften!
Wie bekomme ich heraus wann eine Tilgungsfrist begann?
Und wie lang die jetzt nun ist,das muß doch irgendwo stehen.
Es heißt ggf. und max.5 Jahre das ist alles so ungenau und das in dem
so korrektem Deutschland.
Die Tilgungsfrist beginnt
a) mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis o d e r
b) wenn es nicht zu einer Neuerteilung kommt, 5 Jahre nach der beschwerenden Entscheidung (z. B. Entziehung der FE). Ansonsten beginnt die 10-jährige Tilgungsfrist immer mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Es ist also so, daß du auf die insgesamt 15 Jahre nur dann kommst, wenn es nicht zu einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis gekommen ist!

Benutzeravatar
taunusstein
Aktiver Benutzer
Beiträge: 8
Registriert: Do 15. Jan 2004, 09:28
Wohnort: Taunus

Hallo nochmal

Beitrag von taunusstein » Di 20. Jan 2004, 09:20

Hallo Mork,sehe ich das wenigstens richtig das die 15 Jahre der schlechteste Fall ist und nicht die Regel?Bei manchen soll es ja auch nach 10 Jahren gehen mit der Neuerteilung.Wenn das VZR und BRZ sauber ist.
Jetzt ist es mir auch langsam egal.
Trotzdem schönen Gruß
michael

Benutzeravatar
MorkvomOrk
Forums-Methusalem
Beiträge: 4255
Registriert: So 21. Jul 2002, 19:34
Wohnort: Mainfranken, Bayern

Re: Hallo nochmal

Beitrag von MorkvomOrk » Mi 21. Jan 2004, 03:42

taunusstein hat geschrieben:Hallo Mork,sehe ich das wenigstens richtig das die 15 Jahre der schlechteste Fall ist und nicht die Regel?
Ja, das siehst du völlig richtig. Wenn es zu einer Neuerteilung der FE kommt, dann läuft die Frist eben nur 10 Jahre nach der Neuerteilung.
15 Jahre beträgt die Frist nur dann, wenn es nicht zur Neuerteilung kommt, da in diesem Fall die 10-jährige Tilgungsfrist eben erst 5 Jahre nach der Entziehung zu laufen beginnt, so daß du dann auf besagte 15 Jahre kommst (5 Jahre nach Entziehung der FE + 10 Jahre Tilgungsfrist). Nach diesen 15 Jahren darf dann definitiv nicht mehr verwertet werden - es sei denn, es erfolgt vorher eine Eintragung, welche evtl. die Tilgung hemmt.

Benutzeravatar
Synder
Einsteiger
Beiträge: 341
Registriert: Mo 22. Jul 2002, 10:09
Wohnort: Saarbrücken
Kontaktdaten:

Beitrag von Synder » Fr 4. Jun 2004, 11:00

Aktuelles Urteil zur Anwendbarkeit des 29/5 im Rahmen der Übergangsregelung des 65/9:

OVG Saarlouis vom 24.5.04 - 1 R 25/03 - allerdings noch nicht veröffentlicht

Benutzeravatar
MorkvomOrk
Forums-Methusalem
Beiträge: 4255
Registriert: So 21. Jul 2002, 19:34
Wohnort: Mainfranken, Bayern

Beitrag von MorkvomOrk » Sa 5. Jun 2004, 01:56

Synder hat geschrieben:Aktuelles Urteil zur Anwendbarkeit des 29/5 im Rahmen der Übergangsregelung des 65/9:

OVG Saarlouis vom 24.5.04 - 1 R 25/03 - allerdings noch nicht veröffentlicht
Und wie ist der Tenor dieses Urteils?
Und könntest du die Entscheidung unserem webmaster per Fax zur Verfügung stellen, damit dieser es in die Urteilssammlung aufnehmen kann?

Benutzeravatar
Synder
Einsteiger
Beiträge: 341
Registriert: Mo 22. Jul 2002, 10:09
Wohnort: Saarbrücken
Kontaktdaten:

Beitrag von Synder » Mo 7. Jun 2004, 08:08

Mache ich gern.

Das Urteil besagt, dass 29/5 anwendbar ist, die Verwertungsfrist beträgt also auch bei den Übergangsfällen bis zu 15 Jahre.

Benutzeravatar
Volker Kalus
Fortgeschrittener
Beiträge: 2893
Registriert: Fr 19. Jul 2002, 14:56
Wohnort: Ludwigshafen/Rheinland-Pfalz

Beitrag von Volker Kalus » Mo 7. Jun 2004, 08:17

@morkvomOrk

Habe es schon bei ihm angefordert :roll:

Bin gespannt wie ein Flitzebogen

Benutzeravatar
MorkvomOrk
Forums-Methusalem
Beiträge: 4255
Registriert: So 21. Jul 2002, 19:34
Wohnort: Mainfranken, Bayern

Beitrag von MorkvomOrk » Mi 9. Jun 2004, 21:29

Synder hat geschrieben: Das Urteil besagt, dass 29/5 anwendbar ist, die Verwertungsfrist beträgt also auch bei den Übergangsfällen bis zu 15 Jahre.
Na das hört sich doch gar nicht so schlecht an :) Da hätten wir in diesen Fällen ja Klarheit. Im übrigen bin ich auf die Ausführungen im Urteil genauso gespannt wie Volker.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 19 Gäste