augenärztliches Gutachten

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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schnorrbusch
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augenärztliches Gutachten

Beitrag von schnorrbusch » Di 20. Jan 2004, 15:43

Ich benötige dringend Hilfe bei nachfolgendem Fall:
Bürger A ist seit 1999 im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C und CE. Augenärztliche Untersuchung lag zum Zeitpunkt der Begutachtung (Ende 1998) im Normbereich. Bürger möchte jetzt die FE der Klassen C und CE verlängern lassen, erreicht aber nur noch Visuswerte von links 0,2 und rechts 1,0 (beidseitig 1,0) ohne Korrektur. Eine Sehhilfe bessert nicht. Laut Anlage 6 FeV sind Mindestanforderungen nicht erfüllt und somit kann Fahrerlaubnis Kl. C und CE nicht verlängert werden. Hatte schon eine Behörde einen gleichgelagerten oder ähnlichen Fall? Für kurzfristige Antworten wäre ich euch dankbar.

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Hartmut
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Beitrag von Hartmut » Di 20. Jan 2004, 16:12

Habe so einen Fall noch nicht gehabt, könnte mir aber folgende Lösung vorstellen:

Der Antrag wurde ja 1998 gestellt und bearbeitet. Auch zu dem damaligen Zeitpunkt hatte eine augenärztliche Untersuchung eine Gültigkeit von 2 Jahren. Also bestand kein Anlaß mit Einführung der FeV am 01.01.99 eine erneute augenärztliche Untersuchung zu verlangen. ZUdem könnte ja auch der Prüfauftrag in 98 erteilt worden sein.

Wenn auch die Fahrerlaubnis erst 1999 erteilt wurde, würde ich bezüglich der Sehwerte den Betroffenen mit einem Inhaber einer bis zum 31-12-98 erteilten Fahrerlaubnis gleichstellen wollen.

Die Fev spricht sowohl im § 76 als auch in der Anlage 6 immer von einem Inhaber. Der Fall einer Antragstellung in 98 und Erteilung in 99 ist nicht vorgesehen.

Einzige Ausnahme: Das Mindestalter wurde 1998 erreicht und ein Antrag in 98 gestellt, die Prüfung für die Klasse 3 aber bis zum 30.06.99 abgelegt. In diesen Fällen wurde auch die Klasse C1E erteilt.

Also hätte ich keine Bedenken, wie von mir oben angeführt, zu verfahren.

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