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alte Klasse 3 nun mit 2 Auflagen nach MPU & KURS gleich

Verfasst: Mo 2. Feb 2004, 19:45
von Petra
Hallo,
ich versuch es mal zu vereinfachen :

1. Alte Klasse 3. gemacht in den 80er
2. FS ENTZUG (2003)
3. Antrag FS ( 2003) mit dem Hinweis : mit 7,5t NUR mit ärtl. Gutachten !( = Verzicht in der Situation)
4. MPU & KURS = erfolgreich !
5. Also : "FS OHNE die 7,5T LKW Erweiterung" erhalten.......
6. ABER: Wenn vor Ablauf von 2 Jahren nach ENTZUG der Klasse 3 folgendes ERBRACHT wird : 1. AUGENÄRZTLICHES GUTACHTEN ( ca. 50 € lt STVA) (KEIN SEHTEST !!) UND ( hausärztliches GUTACHTEN , auch 50 € ca.) = ( DAS BEI DER MPU IST NICHT !!! dasselbe !!!)
DANN wird die ALTE KLASSE AUCH neuübernommen !!!!

PS: Süffisante Bemerkung des Stva : "eine LKW Fahrstunde kostet 100 €!"

Meine Rückfrage :

Was ist davon RECHT und GERECHTIGKEITSMÄSSIG ???


PS: Mir reichts LANGSAM ! Ich hol mir einen netten Wohnsitz in irgendwo, geb meinen "deutschen" FS zurück, und fahr in der EU !!!!!!!!!

Re: alte Klasse 3 nun mit 2 Auflagen nach MPU & KURS gl

Verfasst: Di 3. Feb 2004, 00:31
von MorkvomOrk
Petra hat geschrieben:Meine Rückfrage :
Was ist davon RECHT und GERECHTIGKEITSMÄSSIG ???
Antwort:
RECHT:vgl. § 20 Abs. 2 Satz 2 FeV; § 21 Abs. 3 Ziffer 4 FeV

"GERECHTIGKEITSMÄSSIG": Du mußt dich halt mal von dem Gedanken an deine Fahrerlaubnis aus den 80ern völlig lösen. Durch den FS-Entzug, den einzig und alleine du verschuldet hast, ist diese Fahrerlaubnis ein für alle mal weg! Rechte aus dieser Fahrerlaubnis kannst du also keine mehr geltend machen. Du bekommst deswegen ja auch nicht mehr den alten Führerschein zurück. Wenn du also keinen Führerschein mehr hast, mußt du einen neuen Führerschein erwerben und alle dafür erforderlichen Unterlagen vorlegen! Jetzt ist der Gesetzgeber schon den ehemaligen Führerscheininhabern soweit entgegen gekommen, daß innerhalb von 2 Jahren nach der Entziehung weder eine neue Ausbildung noch eine neue Prüfung erforderlich ist und trotzdem ist man unzufrieden. Weshalb eigentlich??

Und damit du dich noch mehr aufregen kannst ein weiterer Unterschied zu deiner früheren Fahrerlaubnis:
Die Klassen C1, C1E (7,5 t) wird nur bis zum 50. Lebensjahr erteilt und muß dann alle 5 Jahre mit dem gleichen Verfahren wie jetzt verlängert werden!

Sei froh, daß du bei deiner Führerscheinstelle lediglich die ärztliche und augenärztliche Untersuchung nachweisen mußt. Bei uns wäre für die 7,5 t Klasse auch eine neue MPU erforderlich. Ich gehe mal davon aus, daß die für dich erfolgreiche MPU mir die Kraftfahreignung für Klasse B-Fahrzeuge bestätigt hat. Da an das Führen von Kfz über 3,5 t erhöhte Anforderungen gestellt werden, wäre bei der 7,5 t-Klasse auch eine neue MPU durchaus gerechtfertigt!

Logik bei Recht/Gerechtigkeit.....

Verfasst: Di 3. Feb 2004, 18:36
von Petra
Hallo Mork vom Ork ! :evil:

Ich kann Dir nicht ganz folgen, Du scheinst nur in eine negative Richtung zu argumentieren :
Für Dich (und für den Gesetzgeber z.Zt) scheint jeder , der seinen FS entzogen bekommt in allen (M.v.O) Punkten unfähig zu sein,
den FS zu bekommen.
Dabei siehst Du nicht den "Einzelfehler" sondern gehst mit dem "Hackebeil" dran : Es wird nicht nur der Grund für den Entzug als "zu heilen" gesucht, NEIN, man läßt sich damit nicht zusammenhängende Bescheinigungen gegen Gebühr etc. beischaffen !!! Im Prinzip ist das eine Ungleichbehandlung, da andere FS-Inhaber ja auch nicht regelmäßig alle "Befähigungsmerkmale" beibringen müssen ( z.B. 1.Hilfe / Sehtest etc.)
Die Verwaltung "rettet" sich damit, daß eben ein "neuer" FS ausgestellt wird, gibt aber gleichzeitig Bescheinigungen über jahrzehntelangen Besitz des FS für die Vers. aus...( ES GEHT HIER DOCH NUR UM ABZOCKE !!!!)
Da ist auch kein pädagogische Ansatz dabei, es wird nur GELD sinnlos umgesetzt !!!

Eine besonders "perverse" Bemerkung, welche die Geisteshaltung glasklar wiedergibt ist diese :

"Da an das Führen von Kfz über 3,5 t erhöhte Anforderungen gestellt werden, wäre bei der 7,5 t-Klasse auch eine neue MPU durchaus gerechtfertigt!"

WAS SOLL DER QUATSCH ??????
Soll bei der MPU geklärt werden, ob jemand seinen "Verstoß" lieber im 7,5er macht ?????

Aber NEIN ! Die "Anordnung" der MPU + Auswertung bringt GELD ins STVA ( sogar fürs Porto !!!! )
Hier wird der Bürger vom Staat wirklich vergewaltigt & als Melkkuh ausgesogen !!!

PS: Der Gesamtvorgang ist grd. OK, aber die staatlichen Gebühren und nachweislich "blödsinnigen" Regelungen NICHT !!!

Re: Logik bei Recht/Gerechtigkeit.....

Verfasst: Mi 4. Feb 2004, 11:47
von Pumping Iron
Petra hat geschrieben: NEIN, man läßt sich damit nicht zusammenhängende Bescheinigungen gegen Gebühr etc. beischaffen !!! ... ES GEHT HIER DOCH NUR UM ABZOCKE !!!! ... Hier wird der Bürger vom Staat wirklich vergewaltigt & als Melkkuh ausgesogen !!!
Hallo, Petra!

Wie Du bestimmt wissen tust :idea: , ist das Straßenverkehrsamt eine Behörde und somit eine öffentliche Einrichtung. Im Gegensatz zu privaten Unternehmen geht es einer öffentlichen Einrichtung nicht um Gewinnmaximierung, sondern um Deckung der Kosten :shock: (=Porto) sowie die Beschaffung der Mittel, die zur Aufgabenerfüllung notwendig sind (= u.a. Gehälter/Bezüge der Mitarbeiter). Da mit der Entrichtung der Antragsgebühren nicht einmal die Mitarbeiter bezahlt werden können, wäre es doch bestimmt etwas oberflächlich zu sagen, man wolle hier den Bürger abzocken. Im Nachhinein wirst Du mir da bestimmt rechtgeben, gell? 8) Außerdem bekommt der Staat bzw. das Straßenverkehrsamt keinerlei Provision von Ärzten oder Gutachtern, wenn die Bürger zur Beschaffung solcher Bescheinigungen losgeschickt werden :wink:

Mal angenommen, Du wärst "nur" aus Unachtsamkeit gegen einen Baum gefahren und Dein KFZ wäre kaputt. Dann müsstest Du in die Werkstatt und dann würden die Dich abzocken, weil die auch Material und Arbeitsstunden bezahlt haben möchten. Auch hier wäre man dann bestimmt ungerecht! :?

Und so hast Du eben die Verkehrssicherheit "beschädigt" (sonst wäre ja die Fahrerlaubnis nicht weg), was ebenfalls mit Kosten bzw. Gebühren verbunden ist.

Gruß Gebühren-Mann

Zu: "öffentlichen Einrichtung"

Verfasst: Mi 4. Feb 2004, 18:36
von Petra
Hallo P.I.,
Du scheinst nicht zu erkennen, daß AUCH diese öffentliche Einrichtung mit meinen STEUERGELDERN finanziert IST.
EBEN weil es KEINE private, auf GEWINNMAXIMIERUNG orientierte Einrichtung sein SOLLTE, MÜSSTE(!) das Interesse im GEMEINWOHL und nicht in der behördlichen "unverhältnismäßigen" Bereicherung liegen !
Merke : Auto vorm Baum = eigenverschuldeter materieller Schaden !
Zahlung an Werkstatt ....
Verstoß gegen "Gesetze" ohne materiellen = immaterieller Schaden = kostet keinen EURO.....
Aber da man muß wohl ein Gerster etc. sein, damit man dann gefeuert wird und noch hunderttausende MATERIELL für NIX bekommt.....
Danke...( aber ich zahls ja mit meinen "Gebühren !!!!) :evil: :evil: :evil:

Verfasst: Mi 4. Feb 2004, 19:23
von MirageX
Petra,

tut mir leid, aber langsam solltest Du diese Diskussion beenden, da Du alles andere als einsichtig bist und sich die ganze Sache auf ein Niveau reduziert, das nicht diesem Forum entspricht.

Einsicht & Niveau

Verfasst: Mi 4. Feb 2004, 22:51
von Petra
Tut mir nicht leid, daß ich Scheinargumente/Unwahrheiten nicht gelten lasse, und mich nicht wie ein kleines Kind mit dem Zeigefinger der UNEINSICHTIGKEIT "bekehren" lasse.
Manche Einlassungen Anderer mögen "blind" den Buchstaben des Gesetzes entsprechen, entbehren aber einer verfassungsmäßigen Konformität (m.E.).