Führerschein entgültig weg ?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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G.G.
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Beitrag von G.G. » Mi 24. Mär 2004, 12:19

Bei der 2.MPU und der Straftaten-Fragestellung wird es in erster Linie um die Einstellung zu Regelungen im Straßenverkehr, zur "Gesetzestreue", zur Durchsetzung eigener Interessen ohne Rücksicht auf die Allgemeininteressen u.ä.m. gehen.

"Ist zukünftig zu erwarten, ob der Betroffene gegen Strafgesetze verstoßen wird" oder "lässt die erneute Auffälligkeit auch zukünftig erwarten, dass der Betroffene gegen Strafgesetze verstoßen wird" oder etwas ähnliches könnte man als Fragestellung nehmen.

Die Gutachterstelle, die dann ein "Alkoholgutachten" erstellt, muss dann wohl "nacharbeiten" (wg. Thema verfehlt).

Zur Klarstellung möchte ich mal ein anderes Beispiel nennen:

Alkoholfahrt mit 1,8 Promille. FE entzogen und im Rahmen der Neuerteilung eine positive MPU vorgelegt. daraufhin wird die FE neuerteilt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Unfallflucht begangen und der Führerschein vom Gericht erneut eingezogen. Im Rahmen der Neuerteilung kommt § 11 Abs. 3 Nr. 5 a FeV in Betracht und es wird wieder eine MPU verlangt - oder ?

Welche Fragestellung nimmst Du in diesem Fall ?

Die gleiche dürfte dann hier auch im Ausgangsfall hilfreich sein. :?
G.G.

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HOUSEJAG
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Beitrag von HOUSEJAG » Mi 24. Mär 2004, 13:16

Hallo.
Erstmal danke für die Antworten.

Ich denke ich muss noch hinzufügen, das die FS-Stelle schon weiss, das ich gestern ohne FS unterwegs, weil gestern die Polzeibeamtin die FS-Stelle angerufen hat und nachgefragt hat, ob meine Antrag auf Neuerteilung schon gestellt wurde, das hatte anscheinend für die eine Bedeutung.

Also wird mir FS-Stelle sowieso jetzt keinen neuen FS ausstellen, solange noch nicht geklärt ist, was da jetzt noch kommt wegen dem Fahren ohne FS.

1. Ist es also ratsam die morgige MPU abzusagen und solange zu warten, bis was von der Staatsanwaltschaft kommt ?

2. Und wie stehen denn eine Chancen, das das Verfahren eingestellt wird, dann wäre ich ja nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen ?

Ich bin ja wegen dem Alokoholdelikt nicht verurteilt wurden, sondern nur verwarnt, also bin ich doch so zusagen ein Ersttäter, oder sehen ich das falsch ?

Pumping Iron

Beitrag von Pumping Iron » Mi 24. Mär 2004, 13:56

Welche Fragestellung nimmst Du in diesem Fall ?
Hier würde ich wissen wollen, ob damit zu rechnen ist, dass der Betroffene auch künftig gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen wird.

Dabei würde ich aber die Trunkenheitsfahrt außer acht lassen. Und bei dem Entfernen vom Unfallort würde ich nicht nach § 11 Absatz 3 Nr. 4 FeV fragen, sondern -wie Du hingewiesen hast- nach § 11 Absatz 3 nr. 5 a FeV. So einen Fall habe ich bisher noch nicht kennengelernt. Eigentlich könnte auch ne MPU angeordnet werden, wenn Entzug mit weniger als 1,6 Promille (keine weitere Fahrt unter Alkohol) und meinetwegen Entzug vier Jahre davor wegen Unfallflucht. Nur, weil die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war.

Ich weiss aber nicht, ob es hierbei immer um Eignungszweifel geht. Angenommen, der Betroffene bekommt die Fahrerlaubnis entzogen, weil er wegen einer Zuwiderhandlung innerhalb der Probezeit die Teilnahmebescheinung am Aufbauseminar nicht fristgerecht vorgelegt hat (durch Post verschwunden, oder irgendwas anderes). Dann legt er ne Kopie vor, stellt nen Antrag auf Neuerteilung und die FE wird erteilt. Dann bekommt er sechs Jahre später die Fahrerlaubnis entzogen wegen Straßenverkehrsgefährdung (z.B. Fährt von Autobahnauffahrt direkt auf Überholspur und es kommt zum Unfall, weil er den herankommenden Verkehrsteilnehmer übersehen hat). Woraus begründet man hier Eignungsbedenken?


@ Housejag
Ich bin ja wegen dem Alokoholdelikt nicht verurteilt wurden, sondern nur verwarnt, also bin ich doch so zusagen ein Ersttäter, oder sehen ich das falsch ?
Wieviel Promille wurde denn bei Dir festgestellt?

Du hast doch im ersten Beitrag geschrieben, dass die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Dann bist Du doch verurteilt worden!?!? Kann schon sein, dass Du Ersttäter bist, wenn Du noch nie vorher mit Alkohol aufgefallen bist.

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HOUSEJAG
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Beitrag von HOUSEJAG » Mi 24. Mär 2004, 14:05

Mein Anwalt sagte damals, das das Alokoldelikt nicht in meiner Strafakte drinne stehen würde, weil ich nur verwarnt und nicht verurteilt wurden bin, eine Sperrfrist von 6 Monaten wurde mir aber trotzdem auf Grund von § xx auferlegt.

Also ich werde die MPU verschieben, reicht es wenn ich mich da krankmelde und der Begutachtungsstelle den Krankenschein hinfaxe ?

Eine MPU jetzt zu machen würde mir also gar nichts bringen oder wie ? Aber mir ist echt neu, dass man bei fahren ohne FS zur MPU geschickt wird ?

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Haribo
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Beitrag von Haribo » Mi 24. Mär 2004, 14:36

Ich hoffe, du kommst durch dein posten in diversen Foren nicht durcheinander.

Fahren ohne FE ist eine Straftat und wie G.G. schon erklärt hat, rechtfertigen (sicher nicht eine) mehrere Straftaten durchaus die Anordnung einer MPU. Bei dir wären es ja zwei: Trunkenheit im Verkehr und FoFE. Wegen des ersten Delikts bist du ja nur verwarnt worden, aber ich würde trotzdem beide Delikte komplex sehen...

Wie schon woanders gepotstet: Es mag Sinn machen, jetzt die MPU zu machen (aber alles auf den Tisch packen). Die Gutachterin wird das dann beurteilen. Natürlich besteht die Gefahr einer negativen MPU, andererseits, wenn du mit offenen Karten spielst, spricht das auch für dich.

Die FEB kann für den Fall, dass erneut eine Sperrfrist gegen dich verhängt wird, die Begutachtungsstelle um eine ergänzende Stellungnahme bitten.

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Beitrag von G.G. » Mi 24. Mär 2004, 14:43

Pumping Iron hat geschrieben: Angenommen, der Betroffene bekommt die Fahrerlaubnis entzogen, weil er wegen einer Zuwiderhandlung innerhalb der Probezeit die Teilnahmebescheinung am Aufbauseminar nicht fristgerecht vorgelegt hat (durch Post verschwunden, oder irgendwas anderes). Dann legt er ne Kopie vor, stellt nen Antrag auf Neuerteilung und die FE wird erteilt. Dann bekommt er sechs Jahre später die Fahrerlaubnis entzogen wegen Straßenverkehrsgefährdung (z.B. Fährt von Autobahnauffahrt direkt auf Überholspur und es kommt zum Unfall, weil er den herankommenden Verkehrsteilnehmer übersehen hat). Woraus begründet man hier Eignungsbedenken?
Nach § 11 Abs. 3 Nr. 5 a FeV kann eine MPU bei wiederholtem Entzug angeordnet werden. Dies ist der Regelfall. Bei Deinem Sachverhalt liegen eigentlich keine Umstände vor, die eine MPU rechtfertigen würden. Also würde ich mein Ermessen positiv für den Betroffenen ausüben. :D
G.G.

Pumping Iron

Beitrag von Pumping Iron » Mi 24. Mär 2004, 14:47

Nach § 11 Abs. 3 Nr. 5 a FeV kann eine MPU bei wiederholtem Entzug angeordnet werden. Dies ist der Regelfall. Bei Deinem Sachverhalt liegen eigentlich keine Umstände vor, die eine MPU rechtfertigen würden. Also würde ich mein Ermessen positiv für den Betroffenen ausüben.
Ah, do schau hie! Ich habe leider das "kann" außer Acht gelassen!!! :oops:

Alles klar dann soweit und danke für den Hinweis... :lol:

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Beitrag von HOUSEJAG » Mi 24. Mär 2004, 16:06

@ Haribo.
Ich denke ich behalte schon den Überblick über die Beiträge behalte, doch es ist für mich jetzt ungemein wichtig soviel Rat aufzunehmen wie es nur geht, da ich mir warscheinlich doch DEN Anwalt nicht leisten kann, der da wirklich etwas bewirken könnte. Anwalt ist ja nicht gleich Anwalt. Habe momentan den Berufstatus: Student, deshalb.

Jetzt schreibt HARIBO doch wieder das es Sinn macht zur MPU zu gehen. Es bedarf da halt der genauen Überlegung, weil mir die Zeit auch wegrennt. Da ich ja nach 2 Jähriger Nichtteilnahme am Straßenverkehr den Führerschein ganz neu machen muss. Die Frist läuft am 25.12.2004 ab. Bis dahin muss ich wenigstens mal den Fühererschein gehabt haben, falls dann mir doch noch eine Sperrfrist auferlegt wird, ich aber zwischenzeitlich schon wieder im Besitz einer Fahrerlaubniss bin, müsste doch die Sperre von vorne beginnen. Richtig ?

Was würdet ihr denn in meiner Lage tun ?

Pumping Iron

Beitrag von Pumping Iron » Mi 24. Mär 2004, 16:19

Was würdet ihr denn in meiner Lage tun ?
Das darf Dir nur ein Rechtsanwalt beantworten, da nur ein Rechtsanwalt Rechtsberatung betreiben darf. :wink:

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Beitrag von G.G. » Do 25. Mär 2004, 09:53

Du könntest bei der Begutachtungsstelle im Vorfeld ein sog. "Beratungsgespräch" in Anspruch nehmen. Dieses ist deutlich billiger als eine MPU. Dort würde ich die Karten auf den Tisch legen.

Wenn die Begutachtungsstelle dann sagt, die Chancen bei einer aktuell durchzuführenden MPU seien schlecht, würde ich die Finger davon lassen.

Wenn sie die Offenheit jedoch positiv bewertet und im Fahren o.FE noch kein Ausschlusskriterium sieht, kann man es auf eine MPU ankommen lassen.

Nach meiner Einschätzung stehen die Chancen auf eine positive MPU aber eher schlecht. Ein aktuelles Strafverfahren hat sich bisher noch in keinem Neuerteilungsverfahren als Vorteil erwiesen. :oops:
G.G.

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