Was kann ich unternehmen?
Verfasst: Mi 24. Mär 2004, 10:38
Zum Vorgang. Ich wurde im Okt. l.J. auf meinem Weg zum Arbeitsplatz
2.oo Uhr nachts von der Polizei überprüft, da ich angebl. auffällig gefahren
sei. Ich bin Bäcker von Beruf und hatte schon etwas verschlafen und war schon in Gedanken am Arbeitsplatz, bin auch nicht zu schnell gefahren.
Natürlich war ich plötzlich hellwach und erschrocken. Ein Mahsan-Schenlltest ergab angeblich Rückstände von Cannabis (THC). Aber ich habe und hatte in meinem Leben noch nie Kontakt mit Drogen und
trinke auch kaum Alkohol, rauche nicht. Man nahm mir den Führerschein
weg. Die anschließende Blutuntersuchung der Rechtsmedizin verlief
negativ. Die Staatsanwaltschaft entschuldigte sich und ich bekam meinen
Führerschein wieder zurück. Nun aber hatte mich die Führerscheinstelle
am Wickel, die forderten mich auf ein mediz.psych. Gutachten zu machen
und kassierten wieder den Führerschein. Der Sachbearbeiter dieser
Stadt in BadenWttbg. bezeichnete mich gleich als Drogensüchtigen,
auch Zeugen gegenüber. Im weiteren habe ich zwei weitere screenings
Urinproben abgegeben, alle negativ. Das Gutachten des TÜV sagt aus
daß meine im Test gezeigten Leistungen genügen, um mich verkehrsgerecht zu verhalten, Normwerte erreicht. Es finden sich bei mir
auch keine Hinweise auf Drogenabhängigkeit oder eine fortgeschrittene
Drogenproblematik. Ich sei anhaltend u. ausreichend lange abstinent
von Drogen u. Alkohol. Im übrigen wäre ich bei meiner Behauptung
geblieben, noch nie Cannabis konsumiert zu haben und daher sei eine
differenzierte Stellungnahme nicht möglich. Weiter steht doch drin!:
Beeinträchtigungen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der
beantragten Fahrerlaubnisklasse in Frage stellen, lagen zum Zeitpunkt der Untersuchung zwar nicht vor, es ist jedoch mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zu erwarten dass "ich" auch zukünftig ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss
führen wird.
Was sagt man dazu. Ich hatte null Alkohol bei dem Polizeistopp seinerzeit
und die Vorgeschichte kennt Ihr ja nun. Die Führerscheinstelle gibt mir
den Führerschein nicht, weil ich nach wie vor nicht qualifiziert sei.
Gegen die Einziehung des Führerscheins durch die Verwaltungsbehörde
der Stadt habe ich Widerspruch eingelegt, den ich trotz Aufforderung
des Sachbearbeiters der Führerscheinstelle auch nicht zurückgenommen
habe.
Ich habe bisher keinen Anwalt eingeschaltet, aber wie soll ich mich in
so einem Fall weiter verhalten? Wer hat Erfahrung oder kann mir dazu
einen hilfreichen Tip geben oder auch einen guten Anwalt nennen?
2.oo Uhr nachts von der Polizei überprüft, da ich angebl. auffällig gefahren
sei. Ich bin Bäcker von Beruf und hatte schon etwas verschlafen und war schon in Gedanken am Arbeitsplatz, bin auch nicht zu schnell gefahren.
Natürlich war ich plötzlich hellwach und erschrocken. Ein Mahsan-Schenlltest ergab angeblich Rückstände von Cannabis (THC). Aber ich habe und hatte in meinem Leben noch nie Kontakt mit Drogen und
trinke auch kaum Alkohol, rauche nicht. Man nahm mir den Führerschein
weg. Die anschließende Blutuntersuchung der Rechtsmedizin verlief
negativ. Die Staatsanwaltschaft entschuldigte sich und ich bekam meinen
Führerschein wieder zurück. Nun aber hatte mich die Führerscheinstelle
am Wickel, die forderten mich auf ein mediz.psych. Gutachten zu machen
und kassierten wieder den Führerschein. Der Sachbearbeiter dieser
Stadt in BadenWttbg. bezeichnete mich gleich als Drogensüchtigen,
auch Zeugen gegenüber. Im weiteren habe ich zwei weitere screenings
Urinproben abgegeben, alle negativ. Das Gutachten des TÜV sagt aus
daß meine im Test gezeigten Leistungen genügen, um mich verkehrsgerecht zu verhalten, Normwerte erreicht. Es finden sich bei mir
auch keine Hinweise auf Drogenabhängigkeit oder eine fortgeschrittene
Drogenproblematik. Ich sei anhaltend u. ausreichend lange abstinent
von Drogen u. Alkohol. Im übrigen wäre ich bei meiner Behauptung
geblieben, noch nie Cannabis konsumiert zu haben und daher sei eine
differenzierte Stellungnahme nicht möglich. Weiter steht doch drin!:
Beeinträchtigungen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der
beantragten Fahrerlaubnisklasse in Frage stellen, lagen zum Zeitpunkt der Untersuchung zwar nicht vor, es ist jedoch mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zu erwarten dass "ich" auch zukünftig ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss
führen wird.
Was sagt man dazu. Ich hatte null Alkohol bei dem Polizeistopp seinerzeit
und die Vorgeschichte kennt Ihr ja nun. Die Führerscheinstelle gibt mir
den Führerschein nicht, weil ich nach wie vor nicht qualifiziert sei.
Gegen die Einziehung des Führerscheins durch die Verwaltungsbehörde
der Stadt habe ich Widerspruch eingelegt, den ich trotz Aufforderung
des Sachbearbeiters der Führerscheinstelle auch nicht zurückgenommen
habe.
Ich habe bisher keinen Anwalt eingeschaltet, aber wie soll ich mich in
so einem Fall weiter verhalten? Wer hat Erfahrung oder kann mir dazu
einen hilfreichen Tip geben oder auch einen guten Anwalt nennen?