Verfasst: Do 25. Mär 2004, 03:07
@Investigator
Wurde in der Blutprobe auch keine THC-Carbonsäure (THC-COOH) nachgewiesen? Bist du evtl. früher schon einmal wg. Btm aufgefallen?
Deine Ausführungen kann ich teilweise nicht nachvollziehen!
Sollten deine Schilderungen aber wirklich in allen Einzelheiten den Tatsachen entsprechen, so sehe auch ich gute Chancen für dich.
Zwar liegt das Gutachten als neue Tatsache vor, welche die FEB berücksichtigen kann, egal ob das Gutachten ursprünglich zu Recht gefordert wurde oder nicht, aber was du bisher vom Inhalt des GA geschildert hast, dürfte es nicht nachvollziehbar und somit nicht verwertbar sein.
Um das Verfahren abzukürzen würde ich an deiner Stelle zunächst einmal baldmöglichst versuchen, die Angelegenheit mit dem Leiter der FS-Stelle zu erörtern. Vielleicht läßt dieser sich doch noch von deiner Argumentation überzeugen und nimmt den Entziehungsbescheid zurück. Mache ihn doch z. B. mal darauf aufmerksam, daß der Drogenschnelltest nicht gerichtsverwertbar ist und es diesbezüglich auch Gerichtsentscheidungen gibt!
Sollte sich die FEB aber weiter uneinsichtig sein (immer vorausgesetzt, deine Schilderungen entsprechen in allen Einzelheiten den Tatsachen!), dann solltest du tatsächlich schnellstmöglich einen Antrag nach § 80/5 VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht einreichen.
Wurde in der Blutprobe auch keine THC-Carbonsäure (THC-COOH) nachgewiesen? Bist du evtl. früher schon einmal wg. Btm aufgefallen?
Deine Ausführungen kann ich teilweise nicht nachvollziehen!
Sollten deine Schilderungen aber wirklich in allen Einzelheiten den Tatsachen entsprechen, so sehe auch ich gute Chancen für dich.
Zwar liegt das Gutachten als neue Tatsache vor, welche die FEB berücksichtigen kann, egal ob das Gutachten ursprünglich zu Recht gefordert wurde oder nicht, aber was du bisher vom Inhalt des GA geschildert hast, dürfte es nicht nachvollziehbar und somit nicht verwertbar sein.
Um das Verfahren abzukürzen würde ich an deiner Stelle zunächst einmal baldmöglichst versuchen, die Angelegenheit mit dem Leiter der FS-Stelle zu erörtern. Vielleicht läßt dieser sich doch noch von deiner Argumentation überzeugen und nimmt den Entziehungsbescheid zurück. Mache ihn doch z. B. mal darauf aufmerksam, daß der Drogenschnelltest nicht gerichtsverwertbar ist und es diesbezüglich auch Gerichtsentscheidungen gibt!
Sollte sich die FEB aber weiter uneinsichtig sein (immer vorausgesetzt, deine Schilderungen entsprechen in allen Einzelheiten den Tatsachen!), dann solltest du tatsächlich schnellstmöglich einen Antrag nach § 80/5 VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht einreichen.