Widerspruch gegen fachartzliches Gutachten

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Haribo
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Beitrag von Haribo » Fr 18. Jun 2004, 10:38

Ich verstehe nur noch Bahnhof... Geht es nun um Alkohol oder um Cannabis bei dir???

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mixtv
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Beitrag von mixtv » Fr 18. Jun 2004, 10:45

dann bitte von vorne lesen...bak 1,1. das herangezogene urteil betrifft zwar cannabis, sollte sich aber auch auf alkohol anwenden lassen. letztendlich geht es aber um das gutachten, das meiner meinung nach mangelhaft ist.

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Sa 19. Jun 2004, 01:59

Ich habe immer noch Zweifel, daß deine Schilderung richtig und/oder vollständig ist. Und dies aus folgendem Grund:
Du schreibst zum einen
"Fakt ist, das ich seit Jahren keinen Alkohol konsumiere, abgesehen von gelegentlichem Rotwein zum Essen."
Zum anderen konsumierst du dann aber "aus dem Stand heraus" soviel, daß du 1,1 Promille erreichst und dann auch noch ein Kfz halbwegs unauffällig führen kannst. Irgendwie paßt das nicht zusammen!! Und darauf bezieht sich auch der Gutachter.

Aber jetzt unabhängig, ob du uns hier alles berichtet hast, finde ich die Forderung für ein FA-GA schon sehr gewagt!
Bei 1,1 Promille auch wenn sie bereits um 18.35 gemessen wird, Bedenken an der Kraftfahreignung anzumelden, kann ich nicht nachvollziehen, noch dazu wenn ich berücksichtige, daß es kein normales Datum (Vatertag) war! Als Rechtsgrundlage für die Gutachtensaufforderung hat man offensichtlich § 11 FeV genommen, oder?
Nur dies hilft dir jetzt im Nachhinein leider nichts mehr.
Selbst wenn die Gutachtensaufforderung nicht rechtmäßig war, hättest du nur dann eine Chance gehabt (allerdings mit der Gefahr der vorherigen Fahrerlaubnisentziehung) wenn du das FA-Gutachten der Behörde nicht vorgelegt hättest.
Nun aber liegt der Behörde das Gutachten vor. Der Gutachter bestätigt Alkoholmißbrauch, so daß die Behörde nun eine MPU anordnen muß.
Du hast natürlich recht, daß sich die Behörde nur auf ein Gutachten stützen kann, welches in sich schlüssig und nachvollziehbar ist. Dies könnte man hier anzweifeln. Es liegt nun an dir, die Behörde auf die deiner Meinung nach nicht schlüssigen und nicht nachvollziehbaren Inhalte des GA hinzuweisen (sofern sie nicht schon selbst drauf gekommen ist). Die FS-Stelle wird in diesem Fall die GA-stelle auf die Mängel im Gutachten hinweisen und um Nachbesserung bitten.
Nur eines ist klar: Kommt die FS-Stelle zu dem Schluß, daß das GA für sie schlüssig und nachvollziehbar ist, muß sie die MPU anordnen.
Falls du dann noch immer anderer Meinung bist, könntest du die Maßnahmen zwar gerichtlich klären lassen. Dies geht aber erst, wenn dir die Fahrerlaubnis (wg. Nichtbeibringung des med.-psych. Gutachtens) entzogen worden ist.

Mein Fazit (vorausgesetzt es stimmt alles so, wie du es hier berichtet hast - ich muß mich hier wiederholen):
Du hättest dich eher an dieses Forum wenden sollen, nämlich nachdem du die Aufforderung zum FA-GA erhalten hast bzw. spätestens nachdem dir das negative FA-GA vorlag!

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