Umzug / Weitergabe von Daten

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
Antworten
Benutzeravatar
Jochen
Aktiver Benutzer
Beiträge: 1
Registriert: Mo 5. Jul 2004, 13:56

Umzug / Weitergabe von Daten

Beitrag von Jochen » Mo 5. Jul 2004, 14:17

Hallo,

ich bin vor zwei Jahren polizeilich aufgefallen. Keine Strafttat , keine OWI. Allerdings lag dem Vorfall etwas zu Grunde, dass einen Eignungsmangel im Sinne des Fahrerlaubnisrechtes begründet ( Krankheit ). Der anwesende Polizist gab damals an, eine entsprechende Meldung an die "zuständigen Stellen" weiter zu leiten. Seit dem habe ich aber nichts gehört. Ich weiß nicht ob meine Akte die befürchtete Meldung des Vorfalles vor zwei Jahren erhällt. Ich möchte aber auch keine "schlafenden Hunde" wecken.

Nun habe ich den Wohnort gewechselt. Müßte mich ummelden. Meine Frage: Wird die Führerscheinbehörde meines bisherigen Wohnortes meine Akte automatisch an die nun zuständige Führerscheinstelle weiter leiten oder geschiet dies erst wenn es einen Anlass dazu gibt. Kann die nunmehr zuständige Stelle, sofern in der Akte die Sache vermerkt ist, immer noch tätig werden?

Bin für jede Antwort dankbar.

Gruß

Jochen

Benutzeravatar
wj
Forums-Methusalem
Beiträge: 3464
Registriert: Fr 11. Jun 2004, 14:13
Wohnort: Köln

Beitrag von wj » Mo 5. Jul 2004, 15:14

Hallo Jochen,

grundsätzlich ist es so, dass nur auf Anforderung die Fahrerlaubnisakte an eine neue Behörde geschickt wird. Also nur dann, wenn es einen Grund dafür gibt, sich mir ihr zu beschäftigen. Ob sich die neue Behörde mit der Eignungsfrage beschäftigen wird, hängt sicherlich auch von dem "Eignungsmangel" ab, der bei Dir vorliegt.
Allerdings solltest Du Dir überlegen, was Du selbst bereits jetzt gegen diesen "Mangel" nachweisbar tun kannst. Unter Umständen ist er behebbar oder man kann durch entsprechende Gutachten nachweisen, dass man trotz des vorliegenden "Mangels" zum Führen von Kfz geeignet ist.
Bedenken solltest Du auch, dass Du möglicherweise eine Gefahr für Deine Mitmenschen darstellst, solange der "Mangel" nicht behoben oder gemindert wird, oder Du im Zweifelsfall auf die Fahrerlaubnis verzichtest.

Melderechtlich ist es so, dass Du verpflichtet bist, Dich umzumelden. Das hat aber keine Auswirkung auf die Fahrerlaubnis.

Du solltest Dir auch über die Konsequenzen im Klaren sein, die auf Dich zukommen, wenn durch Deinen Eignungsmangel jemand zu Schaden kommt. Den moralischen Teil mußt Du dann allein vor Dir verantworten. Da kann Dir keine Versicherung und niemand helfen.

Benutzeravatar
draggonbird
Aktiver Benutzer
Beiträge: 1
Registriert: So 11. Jul 2004, 00:03

Beitrag von draggonbird » So 11. Jul 2004, 00:20

Hallo Jochen,

da der Vorfall bereits 2 Jahre her ist, dürfte wegen dieser Sache auch nichts mehr passieren.
Es gibt Behörden, die automatisch die Fahrerlaubnisakte zu der zuständigen Behörde versendet, wenn man seinen Hauptwohnsitz wechselt. Andere Behörden versenden diese erst auf Anfrage, z.B. wenn man einen Ersatzführerschein beantragt oder erneut auffällig wird.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 24 Gäste