FE-Klasse nicht eingetragen; neue Prüfung nach 2 Jahren?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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timmy
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FE-Klasse nicht eingetragen; neue Prüfung nach 2 Jahren?

Beitrag von timmy » Do 15. Jul 2004, 10:39

Hallo zusammen,
bei mir stellt sich folgendes Problem:

Ich habe mit 16 die damalige Klasse 1b, heute A1 gemacht.

Als ich 18 wurde habe ich die Klasse B erworben. Allerdings hat damals irgendjemand einen Fehler gemacht und auf meinem neuen Kartenführerschein war die Klasse A1 nicht mehr eingetragen. Nach der Prüfung musste ich den alten "rosa Lappen" mit der Klasse 1b allerdings sofort abgeben. Das war im Januar 1999.

Da mein Roller aber nicht mehr da war (kaputt) und ich nur noch heiß auf's Autofahren war, habe ich mich vorerst nicht darum gekümmert, die Klasse nachtragen zu lassen. Nach meinem Rechtsempfinden habe ich die Klasse A1 ja immer noch, sie ist halt nur nicht auf dem Führerschein dokumentiert. Bei Bedarf wollte ich die Klasse nachtragen lassen.

Jetzt kam der Fall, dass mir aufgrund eines 316er's die FE entzogen wurde und ich diese jetzt neu beantragt habe (8 Monate Sperre). Beim Gespräch mit der Sachbearbeiterin teilte diese mir dann mit, wenn ich meine A1-FE auch wiederhaben wolle (die Info, dass ich diese mal gemacht habe hatte sie aus ihrem PC), müsste ich dafür die Prüfungen neu machen, weil diese länger als 2 Jahre nicht mehr eingetragen sind.

Ist das richtig??? Alles, was ich bezüglich diesen Themas finden konnte war, dass man die Prüfungen neu machen muss, wenn einem länger als 2 Jahre die FE entzogen wurde. Das kann ich ja auch nachvollziehen! Aber mir ist die FE-Klasse A1 faktisch ja auch erst mit dem FE-Entzug im Dezember 2003 entzogen wurde, also vor 8 Monaten.

Wenn mir jemand helfen könnte oder einen Erfahrungsbericht geben kann wäre das super.

Danke!

Tim

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füchslein
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Beitrag von füchslein » Do 15. Jul 2004, 13:53

Fehler der Führerscheinstelle bei der ERweiterung von Kl. A1 auf B!!!!
Hoffe, Du hast nicht den Wohnort gewechselt und bist immer ncoh bei der gleichen Führerscheinstelle!!!!
Dann würde ich hingehen und mit dem Chef reden. Und Du hast REcht, Du hast die Kl. A1 nicht "verloren" , nur weil Dir bei der Erweiterung 1999 die Führerscheinstelle nen falschen FS ausgestellt hat.
Nur mit der gerichtl. Entziehung bzw. mit der Sicherstellung des FS bei der Trunkenheitsfahrt beginnt dann auch die Zwei-Jahres-Frist f. Kl. A1 und B!!!

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timmy
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Beitrag von timmy » Do 15. Jul 2004, 14:04

Danke! genau dieser Meinung bin ich ja auch die ganze Zeit! Angeblich hätte sie da auch schon mit ihrem Chef drüber gesprochen und der wäre der selben Meinung. Das selbe Problem gäbe es angeblich bei den Leuten, die Kl.3 vor 1.4.80 gemacht haben und bei der Umstellung auf den Kartenführerschein die Klasse A1 nicht eingetragen bekommen haben durch einen Fehler vom Sachbearbeiter. Bei denen würde das wohl auch nach 2 Jahren verfallen.
Hat da schonmal jemand was von gehört??

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G.G.
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Beitrag von G.G. » Do 15. Jul 2004, 14:13

Deine Führerscheinstelle scheint wohl öfter mal was zu vergessen. :idea: :roll:

Entscheidend ist, dass bei der Erteilung alle Klassen aufgeführt sind. Fehlen diese - aus welchen Gründen auch immer - auf dem Führerschein gelten sie nicht als erteilt und man darf die Prüfung nochmal machen, wenn zwischen Prüfungstag und dem Tag, wo der Fehler der Führerscheinstelle gemeldet wird, mehr als 2 Jahre verstrichen sind.

So liegt aber der Fall hier nicht.

Die Fahrerlaubnis wurde erteilt und dies auch auf dem ersten Führerschein dokumentiert. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung geschaffen worden. Der fehlende Klassenaufdruck bei einem erweiterten Führerschein spielt für die "alten" Besitzstände keine Rolle, da diese Klasse nicht ausdrücklich bei der Erweiterung entzogen wurde.

Demzufolge läuft auch für die Klasse A1 die Zweijahresfrist erst seit dem Entzug aus dem Dezember 2003. Insoweit schließe ich mich der Meinung von füchslein an.
G.G.

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Beitrag von füchslein » Do 15. Jul 2004, 14:16

Genau, die Leute die den Kl. 3 vor dem 01.04.80 erworben haben , dürfen auch kraft Gesetz Kl. 1b (jetzt: A1) fahren, egal ob es im FS steht oder nicht!!!

Wichtig ist nur, der ununterbrochene Besitz d.h. es darf kein Entzug dazwischen sein!!!!

Bin zwar auch Führerscheinstelle......aber mach denen, die den _Fehler gemacht haben, ruhig "Dampf"!!!!!

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Beitrag von timmy » Do 15. Jul 2004, 14:24

was für ein glück, dass du in Regensburg und nicht in Mönchengladbach bist...
Als Vorbereitung für meinen Termin:
1.) Hat jemand gesetzliche Grundlagen, die ich denen um die Ohren hauen kann???
2.) Könnte die Neuerteilung dadurch teurer werden, weil mehr Klassen neu erteilt werden? Bei uns hier ist die Reichweite von 81,80 bis 256 euro.
3.) Alternativ: Wer hätte die Kosten eines neuen Führerscheins getragen, wenn ich vor dem Entzug meine Klasse hätte wiederhaben wollen. Das Amt? Die haben ja eigentlich auch den Fehler gemacht, oder?

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Beitrag von füchslein » Do 15. Jul 2004, 14:37

Gesetzliche Grundlage ?!?!?
Gem. §25 Abs. 2 FeV ist bei einer Erweiterung auf dem neuen FS der Tag zu vermerken, an dem die EU-FE f. die bisher vorhandenen Klassen erteilt worden war.

Wenn die Führerscheinstelle nen Fehler gemacht hat, muss sie das auch wieder "hinkriegen", d.h. die Kosten dafür übernehmen . O.k., Du hast damals auch nicht aufgepasst, sonst hättest Du wohl einen Kostenlosen FS kl. A1 und B erhalten!!!

Bzgl. der Neuerteilungsgebühr: das ist ne Rahmengebühr, innerhalb derer die Verw. behörde bestimmen kann, was sie verlangt. Allerdings wird das wohl Klassenunabhängig sein d.h. egal ob Du jetzt Kl. A1 oder B oder nur Kl. L beantragst.
Allerdings kann die Behörde jetzt auch nicht einfach bloß bei Dir nen Phantasiepreis verlangen. Es gibt gewissen interne Regeln, je nach Führerscheinstelle, z.B. wenn MPU gemacht werden muss mehr Gebühr...oder so!!!
Aber ich würde an Deiner Stelle jetzt noch nichts machen. Wenn der FEentzug rechtskräftig ist, müsste Dich Deine Führerscheinstelle eigentlich anschreiben, wann und wie Du eine neue FE beantragen kannst. Eigentlich müsste da auch die Gebühr draufstehen. Beantragen kannst Du auf jeden Fall erst 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist. Und erst da würde ich das mit dem Kl. A1-Problem ansprechen. Derweilen würd ich nur schriftlich ne Karteikartenabschrift anfordern. Kostet nix und da muss ja die Kl. A1 erteilung drauf sein und dann hast Du`s schwarz auf weiß!!!!!

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Beitrag von timmy » Do 15. Jul 2004, 14:44

Die Sachlage sieht momentan so aus, dass die Sperrfrist in 4 Wochen vorbei ist. Ich habe vor 7 Wochen das besagte Schreiben erhalten und vor 6 Wochen neu beantragt. Das war das Gespräch, auf das ich eingangs verwiesen hatte.
In diesem Schreiben stand allerdings noch nichts von den konkreten Gebühren, ich musste nur bei der Beantragung eine Belehrung als Niederschrift unterschreiben, dass ich belehrt wurde, dass die Gebühren je nach Sachlage 81,80 bis 256 betragen.
So, wie du das schilderst (sprich bei MPU-Anordnung wird teurer etc.) habe ich mir das auch schon gedacht. Wollte jetzt aber erstmal die Füsse still halten, bis die mal nen Preis genannt haben und dann das Fass aufmachen bzgl. dem A1 Führerschein. Dann kann's ja auf keinen Fall mehr unangenehmer werden denke ich!?

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Beitrag von füchslein » Do 15. Jul 2004, 14:52

Was ist denn das für eine Behörde!?!?!?

Ich würd mir auf jeden Fall , wenn die ne Gebühr dann festsetzen, irgendwas zeigen lassen (die interne Regelung), woraus der Grund ersichtlich ist, dass sie bei Dir genau xxx€ verlangen. Denn Willkür darf das nicht sein!!!!

Musst Du MPU machen???

Warte aber nicht zu lange mit der Kl.A1-forderung,,,,,,denn nciht dass die den FS schon bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellen bzw. bestellt haben........auf Kl. B !!!
Würd ganz ehrlich einfach hingehen und sowohl die Gebühr als auch das mit der Kl. A1 "klarmachen"!!!!

Immer schön nett und höflich bleiben... :P denn die Behörden haben es nicht gern, wenn ein Bürger pampig was fordert v.a. wenn er es zu Recht fordert und die Behörde nen Fehler eingestehen muss.
Kannst ja auch sagen, Du warst in dem Forum und hast Erkundigungen eingeholt!!!!

Und:......guck mal, vielleicht liegt ja bei Deiner Versicherung ne Kopie von Deinem Kl.A1-Führerschein ,,,, dann besorg sie Dir und nimm die mit zur Führerscheinstelle!!!

Kl. 1b und Kl. 3 hast Du bei der gleichen Führerscheinstelle erworben , oder??

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Beitrag von timmy » Do 15. Jul 2004, 16:41

Ja das war die selbe FS-Stelle. Ich werde da morgen mal anrufen, anscheinend bin ich ja nicht der einzige, der meine Meinung vertritt. Danke vielmals!!

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