FE-Klasse nicht eingetragen; neue Prüfung nach 2 Jahren?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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timmy
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Beitrag von timmy » Do 15. Jul 2004, 16:41

Ja das war die selbe FS-Stelle. Ich werde da morgen mal anrufen, anscheinend bin ich ja nicht der einzige, der meine Meinung vertritt. Danke vielmals!!

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timmy
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Neuigkeiten

Beitrag von timmy » Do 19. Aug 2004, 21:58

Es gibt Neuigkeiten zum Thema:
Letzte Woche am 12.08. ist meine Sperrfrist abgelaufen. Allerdings war meine Führerscheinstelle bis dato nicht in der Lage, den Auszug aus dem VZR zu besorgen. Unfassbar eigentlich, denn ich habe nicht einen einzigen Tag in dieser ominösen 10-Wochen-Frist verschlafen (am 3.6. habe ich alle Unterlagen dort abgegeben), um die FE neu zu beantragen.
Am 11.08. habe ich mich dann mal persönlich an das KBA gewandt und siehe da, innerhalb von 4 Arbeitstagen (mit Postweg) bekomme ich Post von den freundlichen Menschen aus Flensburg mit meinem Auszug...
Bis heute war ich im Urlaub, morgen früh bin ich beim Straßenverkehrsamt. Wenn die bis dahin immer noch keinen Auszug da haben, lache ich mich kaputt... Und dann schauen wir auch mal, was die Erkenntnisse aus dem Forum bringen, um meine A1 wiederzubekommen...
Ich melde mich! ;)

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MorkvomOrk
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Re: Neuigkeiten

Beitrag von MorkvomOrk » Fr 20. Aug 2004, 00:35

timmy hat geschrieben:Unfassbar eigentlich, denn ich habe nicht einen einzigen Tag in dieser ominösen 10-Wochen-Frist verschlafen (am 3.6. habe ich alle Unterlagen dort abgegeben), um die FE neu zu beantragen.
Wenn du den Antrag tatsächlich am 3.6. bei der FS-stelle eingereicht hast, dann müßte der VZR-Auszug auf jeden Fall bereits vorliegen. Wenn dir gegenüber behauptet wird, daß er noch nicht vorliegt gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Du wirst angelogen.
2. Man hat versäumt, den Auszug unmittelbar nach Antragseingang anzufordern und der Auszug liegt deshalb noch nicht vor.

Tip:
Nimm deinen Auszug aus dem VZR mit. Wenn man dann behauptet, dir den FS noch nicht aushändigen zu können, weil der Auszug von Flensburg nicht vorliegt, dann lege denen deinen Auszug vor und bestehe auf der Aushändigung. Schließlich hast du den Antrag rechtzeitig eingereicht und du kannst verlangen, daß darüber jetzt nach Ablauf der Sperrfrist endgültig entschieden wird. Ich würde an deiner Stelle ggf. mit dem Leiter der FS-Stelle sprechen.

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Hartmut
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Beitrag von Hartmut » Fr 20. Aug 2004, 05:28

Wenn ich am 03.06. eine Anfrage aus dem Verkehrszentralregister (VZR)beantrage, ist diese jetzt auf jeden Fall da.

Trotzdem will ich hier eins noch klar stellen: Liegt ein Entzug oder mehrere Einträge im VZR vor, dauert die Rückmeldung des KBA an die Führerscheinstelle zwischen 2 1/2 bis zu 4 Wochen, zumindest sind dies meine Erfahrungen. Eine Anfrage des Bürgers an das KBA wird jedoch viel früher bearbeitet (Siehe Erfahrung von Timmy).

Das ist natürlich für den Bürger (und auch für mich) nicht nachvollziehbar.

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Beitrag von Villegirl » Fr 20. Aug 2004, 08:13

Hartmut hat geschrieben: Das ist natürlich für den Bürger (und auch für mich) nicht nachvollziehbar.
Insbesondere nicht, weil die Auskunft an FE-Behörden kostenpflichtig ist, während sie für den Bürger kostenlos ist!

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Beitrag von MorkvomOrk » Fr 20. Aug 2004, 08:54

Hartmut hat geschrieben:Trotzdem will ich hier eins noch klar stellen: Liegt ein Entzug oder mehrere Einträge im VZR vor, dauert die Rückmeldung des KBA an die Führerscheinstelle zwischen 2 1/2 bis zu 4 Wochen, zumindest sind dies meine Erfahrungen.
Das sind auch meine Erfahrungen, wobei ich in Einzelfällen auch schon fast 6 Wochen warten mußte :cry:

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MirageX
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Beitrag von MirageX » Fr 20. Aug 2004, 09:08

Habe eine Anfrage vom 23.06. letzte Woche!!! erhalten und dann noch falsch. Die hatten den Guten einmal mit Aleksander und einmal mit Alexander erfasst und die Punkte anscheinend nach Gutdünken mal auf den einen und mal auf den anderen verteilt. Nachdem ich stinkesauer dort anrief, kam innerhalb einer 1/4 Stunde die richtige Auskunft per Fax :lol: Allerdings große Ausnahme usw.

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Erledigt!

Beitrag von timmy » Fr 20. Aug 2004, 09:34

So, das hätten wir erledigt...
Der Auszug vom KBA ist natürlich immer noch nicht da und wird wahrscheinlich in 6 Wochen, wenn ich meinen vorläufigen gegen den neuen Karten-FS eintausche, immer noch nicht da sein.
Die nette Mitarbeiterin der FS-Stelle wollte den von mir vorgelegten Auszug zuerst nicht anerkennen und musste ihren Chef fragen, der es dann doch genehmigt hat.
Nachdem die Sache dann vom Tisch war, habe ich das Thema A1 nochmal auf den Plan gerufen. Ich bekam sofort die schnippische Antwort, dass ich die Prüfung neu machen müsste, das hätte sie mir doch schon gesagt.
Auf die Frage, welche Rechtsgrundlage das denn hätte, antwortete sie unglücklicherweise mit dem §20 FEV und der Tatsache, dass ich länger als 2 Jahre nicht im Besitz der FE gewesen wäre.
Auf genau diese Antwort hatte ich mich schon vorbereitet und habe ihr den §20 FEV runtergebetet, der lediglich von Entzug und Verzicht spricht. Der Entzug läge erst seit Dezember 03 vor und ein Verzicht hätte schriftlich erfolgen müssen und nach StVG und FEV im VZR eingetragen sein müssen. Ist er aber nicht!
Also holte sie wieder ihren Chef, dem ich den kompletten Fall dann nochmal schildern durfte und als Ende vom Lied sagte er "Frau XY, ich muss dem jungen Herrn Recht geben, er hat seine Hausaufgaben gemacht. Haben Sie denn damals die Sach- und Rechtslage nicht richtig geprüft. Er bekommt auch seine A1 wieder, machen Sie bitte das Kreuz an der Stelle!"
Die hätte sich vor sich selber erschrocken, wenn die sich mit ihrem grimmigen Gesicht im Spiegel gesehen hätte.
Unabhängig davon kann ich es allerdings nicht nachvollziehen, warum ich innerhalb weniger Tage die Auskunft erhalte und die Behörde Monate braucht.
Naja, was soll's, nochmal wollte ich mir den eh nicht abnehmen lassen.
Der Spass hat übrigens jetzt den geringsten Satz in Höhe von 81,80 Euro gekostet. Da brauchte ich mir auch keine Auskunft mehr über die Zusammensetzung des Gebührensatzes mehr geben lassen.
Vielen Dank für eure Hilfe!!!!

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Beitrag von MorkvomOrk » Sa 21. Aug 2004, 01:41

Zunächst mal danke für deine Rückmeldung. Freut mich für dich, daß du letztendlich dein Recht bekommen hast, wobei es mich allerdings etwas ärgerlich macht, daß du darum so kämpfen mußtest. Es ist nämlich meist so, daß eine (bzw. wenige) MitarbeiterInnen durch solches Verhalten, wie du es erlebt hast, die vielen Tausende, die ihre Arbeit gut machen, ebenfalls in ein schlechtes Licht rücken.
Ich hoffe, du gehörst nicht zu denjenigen, die verallgemeinern und daß du jetzt nicht pauschal schlecht über Führerscheinstellen bzw. deren MitarbeiterInnen sprichst. :!:

Unabhängig davon kann ich es allerdings nicht nachvollziehen, warum ich innerhalb weniger Tage die Auskunft erhalte und die Behörde Monate braucht.
Wie du an unseren Postings ersehen kannst, können wir das ebenfalls nicht nachvollziehen, aber du kannst mir glauben, daß wir die Auskünfte generell viel später erhalten als Privatleute. Dies ist umso ärgerlicher, weil das KBA für die Behördenauskunft ja sogar kassiert und die Privatauskunft kostenlos erteilt :twisted:
Aber eines ist auch klar. Vom 03.06. bis heute sind es 11 Wochen und da kann mir niemand erzählen, daß nach diesen 11 Wochen die Auskunft von Flensburg noch nicht vorliegt.....!

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Haribo
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Beitrag von Haribo » Mo 23. Aug 2004, 20:43

Ich kann Mork nur zustimmen, da ist was schief gelaufen oder es liegt eine klassische Schutzbehauptung vor. Bei uns waren die Auskünfte immer nach max. vier Tagen da...

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