Wer kann Helfen? Bitte Lesen!

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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mpuheini05
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Wer kann Helfen? Bitte Lesen!

Beitrag von mpuheini05 » Mo 19. Jul 2004, 19:30

Hallo liebe Forumsbesucher!

Ich wollte mal folgendes wissen :

Ich bin Baujahr 1977 und mir wurde im Jahre 1994 die Prüfbescheinigung für das MOFA abgenommen aufgrund Fahrens unter Alkoholeinflusses mit 1,22 Promille.Und ca. 1 Jahr späterem Fahren (Auto) ohne Führerschein mit Unfallfolge (Gottseidank kein Personenschaden). Im Jahre 1999 (Mai) hatte ich wieder eine Gerichtsverhandlung u.a. wegen Haschischbesitz und Konsum (nicht im Straßenverkehr,nur Besitz bei Hausdurchsuchung). Ich habe und werde seither nichts mehr zu schulden kommen lassen. Am August 1999 habe ich eine Aufforderung zur MPU bekommen,in dem alle ! Straftaten (auch die von 1994) aufgelistet sind. Ich konnte es mir damals Finanziell nicht leisten,eine MPU durchzuführen. Heute jedoch brauch ich Arbeitsbedingt einen Führerschein um meine Arbeit (seit 4 Jahren einen Festen Platz) zu sichern (Durch Nachtschicht die bald kommt). Nun stellt sich folgende Frage : Ich fordere Morgen mein Führungszeugnis an,um zu schauen ob noch Einträge vorhanden sind. Wenn nicht dann sind doch eigentlich die "Grundlagen" für die Mpu verlischt oder? Keine einträge,keine Mpu? Mein Anwalt meinte Heute daß,wenn keine einträge mehr vorhanden sind könne mir die Füherscheinstelle auch keine Mpu verpassen. Und wenn doch könnten wir vor Notfalls vor Gericht ziehen um dieser Mpu auszuweichen. Stimmt daß oder will er nur Kohle sehen? Ich habe meine Bedenken! Hat jemand in diesem Forum so ein ähnlichen Fall gehabt? Und wer kann mir sagen wie meine Chancen zwecks der verjährung sind,besser wie ich dagegen Vorgehe? Ich bin jedem für Hilfe in diesem Fall Dankbar! Ich glaube auch nicht daß mir ein Anwalt besser Hilft,eher noch daß er mich Finanziell erleichtert. Wie gesagt der springende Punkt ist mein Job,der Momentan am seitenen Faden durch den Führerschein hängt,und ich weiß nicht genau wie lange er noch hält!
Wenn ich genug Geld hätte,wäre es ja nicht so wild,aber davon hab ich auch nur eine Kleinigkeit zusammengespart die ich jetzt Unbedingt für den Führerschein brauche. Und da ich weder Kredite bekomme (Schufa) noch annähernd Reiche Verwande habe erschwert mir die Mpu das alles noch.
Wie gesagt ich wäre euch Dankbar für jeden brauchbaren Tipp :D

Viele Grüße von
Mpuheini (Was blöderes ist mir nicht eingefallen) :lol:

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füchslein
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Beitrag von füchslein » Di 20. Jul 2004, 07:11

Rechtsanwälte können meistens im Fahrerlaubniswesen nicht wirklich weiterhelfen!!
Am besten Du stellst einen Antrag bei Deiner Führerscheinstelle, maßgeblich ist dabei, was im Führungszeugnis und im Verkehrszentralregister steht!!

Gutachten ect. sind zudem grds. 10 Jahre verwertbar.

So wie Du es geschrieben hast, wirst Du wohl mit einer MPU rechnen müssen!!!

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Villegirl
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Beitrag von Villegirl » Di 20. Jul 2004, 07:25

Wie Füchslein schon schreibt, kommt es nicht nur darauf an, was im Führungszeugnis eingetragen ist, sondern auch darauf, was im Verkehrszentralregister (KBA) steht. Du kannst auch vorab einen kostenlosen Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg anfordern. (sollte Dein Anwalt nur vom Führungszeugnis gesprochen haben, ist er schonmal nicht sehr gut informiert :roll: )

Ich vermute aber auch, dass letztendlich eine MPU gemacht werden muß.

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Haribo
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Beitrag von Haribo » Di 20. Jul 2004, 08:10

füchslein hat geschrieben:Rechtsanwälte können meistens im Fahrerlaubniswesen nicht wirklich weiterhelfen!!
Ich plädiere immer dafür, im Zweifel den Rat eines Anwalts zu suchen, schon, um nicht im Verfahrensrecht stecken zu bleiben und nicht hilflos und allein den Behörden ausgeliefert zu sein.

Zur Frage: Die MPU scheint sehr wahrscheinlich, die Sachverhalte noch verwertbar aus meiner Sicht.

Näheres erläutert dir sicher ein Anwalt oder auch deine Fahrerlaubnisbehörde, wenn du einen Antrag stellst.

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mpuheini05
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Beitrag von mpuheini05 » Di 20. Jul 2004, 16:16

Vielen Dank für eure biherigen Antworten! :D

Aber mal hierzu von Haribo:

Ich plädiere immer dafür, im Zweifel den Rat eines Anwalts zu suchen, schon, um nicht im Verfahrensrecht stecken zu bleiben und nicht hilflos und allein den Behörden ausgeliefert zu sein.

Stimmt schon da man bei dem Paragraphendschungel nicht mehr Durchblickt,aber woher soll ich das Geld für den Anwalt nehmen? (wie gesagt,Schufa eintrag kein Kredit o.ä.) und kein Rechtsschutz (was im nachhinein auch nix bringt) :cry:

Ich habe trotzdem Heute mein Führunszeugnis beantragt. Ich wollte eigentlich noch den Antrag für die Fahrerlaubnis beantragen aber : Wenn das von 94 noch drinnsteht,ich aber jetzt einen Antrag für den Führerschein stelle verwenden sie die Eintragungen von 94. Wenn ich aber eine Möglichkeit finde es vorher zu Löschen sollte ich dann nicht besser den Antrag für eine Fahrerlaubnis später stellen? Ich habe noch den Bescheid von der Mpu von 99. Wie sollte ich am besten Fortfahren? Es kann doch nicht sein daß ich immer noch solch ein Theater daß vor 10! Jahren war noch in diesem Verkehrszentralregister existiert! Es muß doch gelöscht werden,oder ich muß es Löschen?. Ich rufe Morgen mal an bei der Führerscheinstelle und erkundige mich mal was die Behörde meint. Obwohl hier in dem Bürokratenstaat Nr.1 alles sooo Langsam und Umständlich geht. Weiß einer für den fall der fälle wie lange sich eine solche Mpu zieht? bzw. wie lange geht so eine Mpu ? Und was ich am Gemeinsten finde an der Geschichte : Dem/Der Psychologe/in muß nur meine Nase nicht passen,und schon bin ich unten durch. So ein Dreck :evil:

Ich versuche mein Glück morgen Telefonisch beim Amt bzw. Führerscheinstelle. Und Danke nochmals für eure Unterstüzung,bis demnächst!

Mpuheini

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Christian Schulz
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Beitrag von Christian Schulz » Di 20. Jul 2004, 16:39

Wie wäre es denn mit Prozesskostenhilfe. Versuch es mal über Dein zuständiges Amtsgericht ob Du Anspruch darauf hättest. Wenn ja, dann ist das mit dem Anwalt kein Problem.

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Beitrag von mpuheini05 » Mi 21. Jul 2004, 17:47

Hallo @ All!

Die Leute wo diese Geschichte gerade mitverfolgen werden es sicherlich Interessant finden :o

Laut Gesetz muß (Theoretisch) zumindest die Alkoholfahrt die vom 13.06.1994 Rechtskräftig ist,aus der Verkehrsamtsdatenbank rausgestrichen werden.

Ich hatte Heute mit einer Dame von der Führerscheinstelle gesprochen,die ich auf die Löschung der Daten von 94 angesprochen habe. Nun,verzweifelt hat Sie mir weismachen wollen daß die Führerscheinstelle aufgrund der Unterbesetzung nicht Imstande wäre einen Eintrag der älter ist als 10 Jahre zu löschen. Die hätten "nur" 5 Leute und 1ne davon wäre auf teilzeit. Wer´s glaubt ..... :D

Nun,am Freitag werde ich voller Hoffnung zur Führerscheinstelle gehen und Versuchen etwas von den Einträgen zu löschen. Drückt mir die Daumen!

Ich berichte am Wochenende wenn nicht gar am Freitag weiter.

Schönen Abend noch!

Mpuheini

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Beitrag von RAK » Mi 21. Jul 2004, 21:35

@ füchslein: weshalb können Anwälte in Fahrerlaubnisangelegenheiten nicht weiter helfen? Für Bewerber mit Drogenkontakt wäre es bei drohender MPU sicher hilfreich zu wissen, wo vorab Drogenscreenings etc. erstellt und ggf. bei der MPU vorgelegt werden können. Im übrigen würde eine weitere Prüfung der Voraussetzungen für eine MPU nie schaden (auch die Verwaltungsbehörden sind nicht fehlerlos....).
Der Anwalt kann im übrigen auch Vorgespräche bei der MPU empfehlen, um klären zu lassen, ob der Kandidat "reif" für die MPU ist oder ein Kursangebot wahrnehmen sollte. Jede MPU kostet schließlich Geld!
@mpuheini05: Prozeßkostenhilfe gibt´s derzeit für Dich nicht (nur im gerichtlichen Verfahren bei Aussicht auf Erfolg), allenfalls Beratungshilfe für die außerger. Vertretung. Dafür müßte Dein Einkommen aber sehr niedrig liegen. B-Scheine gibt´s beim Amtsgericht.....

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Mi 21. Jul 2004, 23:29

RAK hat geschrieben: @ füchslein: weshalb können Anwälte in Fahrerlaubnisangelegenheiten nicht weiter helfen? Für Bewerber mit Drogenkontakt wäre es bei drohender MPU sicher hilfreich zu wissen, wo vorab Drogenscreenings etc. erstellt und ggf. bei der MPU vorgelegt werden können. Im übrigen würde eine weitere Prüfung der Voraussetzungen für eine MPU nie schaden (auch die Verwaltungsbehörden sind nicht fehlerlos....).
Der Anwalt kann im übrigen auch Vorgespräche bei der MPU empfehlen, um klären zu lassen, ob der Kandidat "reif" für die MPU ist oder ein Kursangebot wahrnehmen sollte. Jede MPU kostet schließlich Geld!
Füchslein hat geschrieben, daß Anwälte in Fahrerlaubnisangelegenheiten "meist" nicht weiterhelfen können. Und dies kann ich aus der tagtäglichen Praxis nur bestätigen! Was da an hanebüchenen Argumenten kommt, würde dir die Haare zu Berge stehen lassen. Es gibt echt sehr wenige Anwälte, die sich mit dieser Materie gut auskennen!
Die von dir aufgeführten Hilfestellungen, die ein Anwalt leisten könnte, sollte heutzutage auch von jeder Fahrerlaubnisbehörde zu bekommen sein und das zudem noch kostenlos!! Ich empfehle meinen "Kandidaten" z. B. i. d. R. ein Beratungsgespräch bei einer U.stelle zu führen. Meist wird allerdings diese Empfehlung in den Wind geschlagen, weil "zu teuer", "nicht erforderlich" etc.
Um festzustellen, ob die Aufforderung der Führerscheinstelle evtl. rechtswidrig sein könnte, reicht in den allermeisten Fällen ein Blick ins Internet. Dort kannst du in den entsprechenden Foren meist vergleichbare Fälle nachlesen oder selbst deinen Fall schildern. Meist sind die Fälle klar und die Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörden nicht zu beanstanden.
Sicherlich sind wir nicht frei von Fehlern. Einen Anwalt würde ich aber nur empfehlen, wenn ich mich vorher selbst kundig gemacht habe und ich wirklich ernsthafte Zweifel am Handeln der Behörde habe. Zudem ist ein Anwalt nicht gerade billig und auch im Falle einer Rechtsschutzversicherung ist meist ein Eigenanteil zu leisten.

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Haribo
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Beitrag von Haribo » Do 22. Jul 2004, 06:24

@Mork:

Ich denke, dass wir uns einfach mit solchen Tipps oder auch "Erfahrungsberichten" zurückhalten sollten. Letztlich muss das jede/jeder selbst entscheiden.

Es gibt sehr wohl, sehr kompetente Verkehrs- und Verwaltungsrechtsanwälte, die durchaus hilfreich sein können.

Schließlich kann mensch sich zwar im Internet informieren, wir dürfen hier ja aber keine Rechtsberatung machen.

Gerade, wir, die wir in vielen Foren mitlesen oder mitdiskutieren, wissen doch, dass längst nicht in allen Fahrerlaubnisbehörden fachkundige, kompetente und engagierte Leute sitzen, sondern ab und an eher abwimmeln angesagt ist und daraus würde ich auch nicht auf jede FEB schließen.

Daher: Informieren ist richtig und wichtig und danach in Ruhe überlegen, ob ein Anwalt Sinn macht. Oft kann es nützlich sein, finde ich.

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