Wer kann Helfen? Bitte Lesen!

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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füchslein
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Beitrag von füchslein » Do 22. Jul 2004, 06:31

Nichts gegen Rechtsanwälte: meine langjährige Praxis in einer Führerscheinstelle hat gezeigt, dass ich alle, wirklich alle, Gerichtsverfahren "gewonnen" habe !!! D.h. die RAe haben ihren Mandanten versprochen, o.k., das kriegen wir, sie müssen keine MPU machen, die FEentziehung war nicht rechtmäßig blabla, die RAe schreiben dann seitenlange Begründungen......ohne sich wohl vorher über die ständige Rechtsprechung schlau gemacht zu haben......und fallen dann vor Gericht voll auf die Nase..............denn wwenn wir uns ja nicht sicher sind mit einem Entzug, dann entziehen wir ja in der Regel auch nicht........d.h. von Behördenseite werden meist nur 100%ige Sachen durchgezogen!!

Und danach kommen halt die Bürger wieder zu mir und jammern, oh, immer noch kein FS, die Anwaltskosten, so viel Zeit vergangen etc etc..........

Daher mein Statement zu Rechtsanwälten...........

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MirageX
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Beitrag von MirageX » Do 22. Jul 2004, 07:33

Also ich muss da Füchslein recht geben. Es gibt nur ganz wenige Anwälte, die in Führerscheinfragen sicher sind. Nur ein Beispiel: Ich hatte eine Widerspruch gegen die Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger. Da ich mit dem Anwalt schon öfter zu tun hatte, rief ich ihn an und erklärte ihm, dass sein Widerspruch eigentlich erfolglos sein dürfte. In diesem Zusammenhang bat er mich dann, ihm Anlage 12 zur Fev zu schicken, da er davon nicht nie gehört habe.

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Haribo
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Beitrag von Haribo » Do 22. Jul 2004, 08:21

Man darf aber auch die andere Seite nicht vergessen und ich plädiere hier nur für Gleichbehandlung!!!

Erstens gibt es auch viele Leute, denen man dreimal sagen kann, dass sie keine Chance haben und die trotzdem auf ihrem Widerspruch beharren... sie glauben dann weder der FEB noch ihrem Anwalt.

Natürlich gibt es auch viele AnwältInnen, die nicht so im Verkehrsrecht drinstecken, bin dann nur für Fairness... die gibt es auch in den FEB, Leute die vom Verkehrsrecht keine Ahnung haben :) und ich bin dagegen, dass wir uns dazu aufschwingen und von vornherein das ablehnen...

Ich verstehe euch ja, nur es gibt eben auch Fälle, wo Anwälte sehr nützlich sein könnnen. Ohne einen guten Anwalt hätte es die Cannabis-Entscheidung des BVerfG nicht gegeben und es gäbe immer noch FEB die auch jedem Cannabiskleinkonsumenten nachstellen.

Sorry, dass ich diese Debatte losgetreten habe, ich wollte da niemandem zu nahe treten.

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Do 22. Jul 2004, 13:23

Haribo hat geschrieben:Ich verstehe euch ja, nur es gibt eben auch Fälle, wo Anwälte sehr nützlich sein könnnen.
Das hat, wenn du dir die Ausführungen durchliest auch niemand ernsthaft bestritten. Auch Füchslein hat ja deshalb geschrieben, daß dies "meist" nichts bringt. Und das, und dabei bleibe ich, ist vollkommen richtig!!
Sicher gibt es auch sehr gute Rechtsanwälte, welche sich in unserer Materie gut auskennen, die aber, und auch dabei bleibe ich, sind die absolute Ausnahme von der Regel!
Und daher bin ich dafür, meine Erfahrungen auch jedem Betroffenen mitzuteilen. Ich mache dies ohne irgendeine Beinflussung und jeder kann dann selbst entscheiden was er macht. Nur braucht mir dann hinterher niemand zu jammern, daß ihn das außer Kosten nichts gebracht hat :!:

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Haribo
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Beitrag von Haribo » Do 22. Jul 2004, 13:39

@Mork:

Habe ich jetzt zur Kenntnis genommen. Danke!

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RAK
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Beitrag von RAK » Do 22. Jul 2004, 21:33

Ich hätte nicht damit gerechnet, daß das Problem von mpuheini05 eine Diskussion um die Beauftragung eines Anwalts auslöst.
Leider ist es nicht so, daß jede FEB die entsprechenden Hilfen an die Hand gibt. Das zitierte "Abwimmeln" ist leider oft Tagesordnung.

@füchslein und miragex: auch ich habe noch keinen Rechtsstreit gegen eine FEB verloren, nicht einen. Selbstverständlich sind viele Anwälte nicht sicher im Fahrerlaubnisrecht. Wer nur Familienrecht macht, braucht keine FEV. Ich finde, daß man das aber nicht verallgemeinern darf (siehe Beitrag Haribo). Die FEB beackert ihren kleinen Garten des VerwRechts, nichts anderes. Ist doch klar, daß sich viele Anwälte mit diesem kleinen Ausschnitt des VerwRechts kaum befaßt haben.

Der Inhaber einer FE ist dennoch froh, wenn nach neg. MPU durch Verwaltungsprozeß und gleichzeitige Vorbereitung der "übliche" Vergleich geschlossen wird und die neue MPU erfolgreich ist. Er hat seine FE nämlich nie verloren und damit auch nicht seinen job! Um diese Vorbereitungszeit zu gewinnen (kein Sofortvollzug vorausgesetzt) braucht man aber den Anwalt.
Die Kosten dafür stehen in keinem Verhältnis zur Arbeitsstelle.
Ich meine aber, daß wir zu mpuheini05´s Problem und dem Fahrerlaubnisrecht zurückkehren sollten.

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mpuheini05
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Beitrag von mpuheini05 » Sa 24. Jul 2004, 10:43

Hallo liebe Forenbesucher,

ich hätte wirklich nicht gedacht das mein Eintrag so viel Diskussion wegen den Anwälten aufwirbelt. Nunja,jeder hat sicherlich Unterschiedliche erfahrungen gemacht. Nun zum eigentlichen Thema wieder zurück : Ich war am Fr. den 23.07.04 bei der Führerscheinstelle in Stuttgart. Viel schlauer bin ich eigentlich wieder nicht geworden :? Die Dame am Schalter hat ungefähr 20-30Min in nem Büro mit Kollegen geredet wobei ich von diesem Gespräch nicht´s Hören konnte. Als Sie schließlich zurückkam und ich fragte warum die Akte bzw. der eintrag noch vorhanden sei, Antwortete Sie daß die Angestellten ja nicht immer die Akten sofort nach 10Jahren Löschen können da es zu unübersichtlich sei,und es mit ihrem Chef der Führerscheinstelle abgesprochen werden muß. Aus diese Antwort vermute ich daß die Behörde sicherlich nach einer Möglichkeit sucht mir die Mpu auf´s Auge zu drücken (Auf Deutsch mich Finanziell zu erleichtern). Die Führerscheinstelle müsse beim Amtsgericht Stuttgart nochmals die Akten überprüfen,ob nicht noch etwas dazukam in der Zwischenzeit. Ich habe zugleich einen Antrag auf die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B gestellt (Der mich Übrigens 103,20 Euro gekostet hat) :evil:

Nun heißt es abwarten wann die Antwort kommt (Ich rechne mit 99% Mpu). Dazu fällt mir noch eine Frage ein : Kann ich (Wegen evtl. Verlust meines Arbeitsplatzes) nicht statt einer Mpu,eine von der Führerscheinbehörde aufgetragene Auflage machen? Wie z.b. 1-2 Jahre regelmäßiger Check bei einem Arzt? So daß ich den Führerschein machen und benutzen darf,um somit meinen Arbeitsplatz zu erhalten? Es muß doch eine Möglichkeit geben,oder zumindest die Verkürzung der Mpu. Alles was ich will ist meinen Arbeitsplatz zu erhalten,und meinen Führerschein zu machen. Wenn ich meinen Job verliere,ist dies Verdammt schlecht zudem ich keine Ausbildung besitze.

Ohje,könnte ich daß alles doch Rückgängig machen.........


P.S. Ich habe einen Bericht Gestern gegen 12Uhr im Mittagsmagazin (ZDF)gesehen,in dem es gerade um Führerscheine aus einem EU Land ging,und um Mpu in Deutschland. Ich habe leider zu spät eingeschalten,aber da ging es um eine Verjährung und der Anwalt meinte daß dieser Eintrag bis 15Jahre im Verkehrszentralregister stehen bleibt. Ich gehe mal von einem Unfall mit Todesfolge aus,ich glaube kaum daß die Person die Angerufen hat,und diese Frage stellte nur Betrunken gefahren ist,und erwischt wurde.
Aber vielleicht hat diesen Bericht jemand von euch gesehen.

Euch noch ein schönes Wochenende! Bis Demnächst.

Gruß
Mpuheini05

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Sa 24. Jul 2004, 18:09

Kann ich (Wegen evtl. Verlust meines Arbeitsplatzes) nicht statt einer Mpu,eine von der Führerscheinbehörde aufgetragene Auflage machen?
Wenn aus bestimmten Gründen eine MPU gefordert wird, dann weil an der Kraftfahreignung erhebliche Bedenken bestehen. Diese Bedenken können dann nicht durch andere Maßnahmen ausgeräumt werden. Ist also nach der FeV eine MPU erforderlich, dann führt daran kein Weg vorbei!
P.S. Ich habe einen Bericht Gestern gegen 12Uhr im Mittagsmagazin (ZDF)gesehen,in dem es gerade um Führerscheine aus einem EU Land ging,und um Mpu in Deutschland. Ich habe leider zu spät eingeschalten,aber da ging es um eine Verjährung und der Anwalt meinte daß dieser Eintrag bis 15Jahre im Verkehrszentralregister stehen bleibt. Ich gehe mal von einem Unfall mit Todesfolge aus,ich glaube kaum daß die Person die Angerufen hat,und diese Frage stellte nur Betrunken gefahren ist,und erwischt wurde.

Hier geht es um die Verwertbarkeit bestimmter Verstöße, das heißt, wie lange jemanden bestimmte Verstöße vorgeworfen werden können bzw. zu Maßnahmen führen können.
Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Verhängung einer Sperrfrist (wie in deinem Fall) gilt eine Tilgungsfrist von 10 Jahren. Aber: Sofern es nach der Sperrfrist nicht zu einer Erteilung der FE kommt, beginnt die Sperrfrist von 10 Jahren erst 5 Jahre nach der Entscheidung, so daß du dann auf insgesamt 15 Jahre kommst, in welchen der Verstoß noch herangezogen werden kann. Und so ist es in deinem Fall!

Die entscheidende Frage ist hier also nicht, ob die Verstöße noch berücksichtigt werden können, denn m. E. ergibt sich aus dem StVG ganz eindeutig, daß dies so ist.
Vielmehr ist die Frage, ob eine MPU erforderlich ist. Wir haben hier einen Alkoholverstoß, der für sich alleine (wg. < 1,6 Promille) nicht zu einer MPU führen würde und danach eine Straftat des FoFE, welche im Regelfall für sich alleine ebenfalls keine MPU rechtfertigen würde. Zusätzlich ist aber noch bekannt, daß Cannabinoide konsumiert wurden.
Wie du schreibst, wurde im August 1999 eine MPU gefordert. Seit damals hat sich am Sachverhalt nichts geändert, so daß ich (hätte ich damals eine MPU gefordert) auch jetzt eine MPU fordern würde.
Entscheidend ist hier nur, ob ich 1999 eine MPU gefordert hätte?
Eine MPU-Aufforderung kann hier m. E. nur auf § 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV gestützt werden (Straftaten). Ich weiß nicht, ob ich bei dieser Konstellation eine MPU gefordert hätte.
Inwiefern aber der Cannabiskonsum Maßnahmen rechtfertigen könnte, kann ohne nähere Angaben nicht gesagt werden.

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Beitrag von mpuheini05 » So 25. Jul 2004, 13:46

Guten Tag zusammen,

ich habe gerade den Beitrag von MorkvomOrk gelesen und möchte mich dazu mal äusern. Ich habe das Schreiben von der Führerscheinstelle vom August 1999 aus dem ich mal Zitiere. Sehr geehrter Herr .... nach Abschluß der Ermittlungen zu Ihrem Antrag auf Wiedererlangung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis müssen wir Ihnen mitteilen, daß erhebliche Bedenken an Ihrer Eignung zum Füren von Kraftfahrzeugen besteht da :

Sie in allgemein strafrechtlicher Hinsicht in Erscheinung traten, was nach der Verwaltungsrechtsprechung Rückschlüsse auf die Kraftfahreignung zulassen.

Sie mit einer Blutalkoholkonzentration am Straßenverkehr teilgenommen haben.

ehemaliger Betäubungsmittel-Kontakt bestand.

Nach § 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) oder
§ 14 III i.V.m. §11 FeV

haben Sie daher, ehe eine Fahrerlaubnis erteilt werden kann,Ihre Kraftfahreignung anhand eines Gutachtens ...............................

Ist trotz der aufgrund der aktenkundigen Straftaten entstandenen Eignungszweifel (Verstoß gegen Waffengesetz,Sprenstoffgesetz und Eigentumsdelikte sowie Sachbeschädigung) zu erwarten, daß Herr .....
die körperlichen und geistigen Anforderungen an das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der Gruppe 1/2 (FE-Klasse BE und MOFA) im Verkehr erfüllt?


hierzu möchte ich auch eine Stellungnahme machen um die Sachlage zu erläutern. Und zwar : Zu den / Dem Urteil von 1994 : Ich war in dieser Zeit sagen wir mal ein "Schwieriger" Bursche,der in der Zeit von 1991-1993 in einem Heim einer Sogenannten AWG wohnte,in der ich am 09.05.1993 mit einem "Kumpel" eingebrochen hab. Die Anklage wegen gem. schwe. Diebstahls wurde bei mir zur Bewährunsstrafe von 2 Jahren ausgesetzt (mit 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit) statt den geforderten 10 Monatigen Jugendgefängnis. Zu dem Einbruch kann ich nur Hinzufügen daß ich eigentlich kein in Anführunsstrichen "Krimineller" bin. Ich habe nur durch das Heim viele Bekannte verloren,zudem meine Familie,und mein Zuhause. Ich habe Festgestellt daß dieser Einbruch nicht gegen die Heimleiter oder Bewohner war,sondern daß ich aus dieser AWG rausgeschmissen werde (es war kein "Geschlossene" Heim). Dies habe ich auch durch einen "Einbruch" erreicht. Ich kam ungefähr zwei Monate dach dieser Straftat wieder nach Hause. Ich bereue auch diese Tat,denn die Menschen wo mich kannten waren sehr enttäuscht von mir (was ich auch Nachvollziehen kann!) Aber der Schmerz wo ich durchmachte,danach hat NIE jemand gefragt,sei es Heimleiter oder sonstige Personen.

Zu dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffen / Sprengstoffgesetzes : damit ich es in kürze Fasse, ich und ein Kumpel waren im Wald und haben gegen Coladosen mit einem Luftgewehr geschossen. Wir gingen anschließend durch unsere Ortschaft,wobei wir einen Bekannten trafen. Der sich anschließend in den Bus begab und zur Arbeit fahren wollte. Mein "Kumpel" hob aus zirka 20 od. 30 Meter entfernung daß Gewehr und Zielte auf den Bus in dem der Bekannte saß. Er wollte Wirklich nur jux machen und Zielte wie gesagt auf den Bus,ich Versuchte Ihm das Gewehr abzunemen wobei sich ein Schuss löste,der die Busscheibe trotz der entfernung zerstörte (keine Verletzte Person). Genau 8 Tage nach dieser Tat kam die Kriminalpolizei zu mir und wollte das Gewehr haben. Ich gab darauf das Gewehr den Beamten und sie machten noch eine Hausdurchsuchung. Sie fanden bei mir ein Parfumfläschen mit einem Teil Schwarzpulver daß ich "Gebastelt" habe. Da mir aber wegen dem Risikos der Herumfliegenden Scherben bzw. Glas durch dem Leute verletzt oder gar Getötet werden können,hab ich diesen "Knaller" nie gezündet. Dieses Fläschchen hatte ungefähr die Höhe von 5cm,und einen Ovalen Duchmesser von ca. 4-6 cm.


Zur Sachbeschädigung :

Mir ist nichts bekannt wobei ich irgendwie Randaliert hätte oder etwas Kaputtgemacht habe. Ich schätze es hat sich auf die Busscheibe bezogen. (wobeich ich ja nichtmal Geschossen hab)

Ihr Forenbesucher hab mit sicherheit jetzt einen Krassen eindruck von mir. Und denkt "Na Toll,gut daß der keinen Führerschein hat". Aber dem Wiederspreche ich da ich mir in den letzten 10 (5) Jahren Gedanken über meine bisherigen Taten gemacht habe. Ich bin Wirklich keine Person die jemanden schaden will oder irgendwelchen Mist machen will. Ich habe mir nun eine eigene Existenz aufgebaut,habe meinen Job (den ich nicht Verlieren will),eine eigene Wohnung und eine Zukunft. Nur der Führerschein fehlt noch,den ich Hauptsächlich wegen meinem Arbeitsplatzes bekommen will.
Ich habe mich schwer geändert,und Ich will nicht´s mehr als einen Führerschein mit dem mein Arbeitsplatz geschichert ist. Wie gesagt ich habe meine eigene Zukunft mit Riesensteine verbaut,aber ich habe die Steine Größtenteils aus dem weg geräumt. Nur die Sachen wie z.b. Schufaeintrag erschweren mir diesen Weg zu ebnen.

Achja, gestern kam ein Brief von Bonn bzw. vom Generalbundesanwalt in meinem Führunszeugnis steht Nichts! Inhalt : Keine Eintragung

Ich möcht nur noch Loswerden das ich mich für eure Beiträge Bedanke,und eure Hilfe schätze.

Ich warte nun mal ab,auf den Brief von der Führerscheinstelle. Und wenn die Mpu kommt werde ich Höchstwarscheinlich meinen Job verlieren da ich den mit den Momentanen mitteln sicherlich nicht halten kann. Für die wo es Interessiert : 4Uhr Aufstehen, 4:29Uhr zur Bushaltestelle,zum Bahnhof, mit der Bahn zum Nächsten Bahnhof,wieder in den Zug,und Ankunft gegen 6Uhr. Das selbe spiel bei der Heimfahrt (also Täglich 3 Stunden Fahrt). Und die wo sich jetzt Fragen wieso ich nicht in die Gegend vom Geschäft gezogen bin : Ich habe mich über eine Wohnungsgesellschaft beworben und habe VIEL Kaution bzw. Anteile kaufen müssen. Die Mietpreise in der nähe von der Arbeit sind zu Hoch!

Ich werde meinen Nächsten Beitrag nach erhalt der Antwort der Führerscheinstelle eintragen.

Schönen Tag noch!
Mpuheini05

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » So 25. Jul 2004, 15:32

Mhm. Ich mache mal den Versuch, das ganze aufzudröseln.

1994: Alk.fahrt (<1,6 Promille)
1994: Gemeinschaftl. schwerer Diebstahl
1995: FoFE
1999: Haschischbesitz und -konsum

dazu:
? : Verstoß gegen das Waffen-/Sprengstoffgesetz
? : Sachbeschädigung

Soweit, so gut (bzw. schlecht).

M. E. können im Neuerteilungsverfahren folgende Verstöße verwertet werden:
Alk.fahrt + FoFE (beides sind Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und können nach §11/3 Ziffer 4 FeV berücksichtigt werden).

Haschischkonsum: Nur verwertbar, wenn gelegentlicher Konsum nachgewiesen werden konnte und weitere Tatsachen vorlagen (z. B. Führen eins Kfz, jugendliches Alter) oder wenn regelmäßiger Cannabiskonsum vorlag. Nur dann wg. diesem Vorgang nach § 14 Abs. 2 FeV eine MPU gefordert werden.
Lag lediglich gelegentlicher Konsum ohne Bezug zum Führen eines Kfz vor, kann nach der Rechtsprechung des BVerfG von 2002 keine Maßnahme mehr eingeleitet werden.

Zu denken wäre dann noch an die Verwertung des Verstoßes gg. das Waffengesetz. Wenn man dadurch erhöhtes Aggressionspotential unterstellt könnte eine Maßnahme ebenfalls mit § 11 Abs. 3 Ziffer 4 FeV begründet werden.
Aber: Da diese Straftat offensichtlich bereits getilgt ist (im Fzg ist keine Eintragung mehr vorhanden), kann sie nach § 51 Abs. 1 BZRG nicht mehr verwertet werden.
Daselbe gilt für die "Sachbeschädigung" und den "Gemeinschaftl. schweren Diebstahl", wobei diese beiden Straftaten m. E. sowieso keine Eignungsbedenken hätten rechtfertigen können, da dies voraussetzt, daß sich aus den (allgemeinen) Straftaten Anhaltspunkte dafür ergeben, der Betreffende werde sich im Straßenverkehr nicht ordnungsgemäß verhalten. Sollen Nicht-Verkehrsstraftaten den Eignungsausschluss begründen, so muß die Fahrerlaubnisbehörde im Einzelnen aufzuzeigen und festzustellen, worin das charakterliche Defizit besteht, aus dem Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs folgen könnten.

Wenn hier eine MPU gefordert werden sollte, dann m. E. also nur wg. der Alk. fahrt und dem FoFE (sowie evtl. wg. regelmäßigem Cannabiskonsum).

Deine Fahrerlaubnisbehörde muß dir ja die Gründe für die MPU sowie die entsprechende Rechtsgrundlage angeben.

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