Alkohol + Unfall! Hilfe

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Hitschi
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Alkohol + Unfall! Hilfe

Beitrag von Hitschi » Mo 2. Aug 2004, 00:38

Hallo zusammen!

Als erstes schildere ich Euch mal meinen Fall.

Ich bin 23 Jahre alt, bisher völlig unfallfrei gefahren, habe allerdings am gestrigen Morgen einen Unfall unter Alholeinflusseinfluss verursacht.

Ich bin auf einer gerade Straße aufgrund eines Fahrfehlers an 2 geparkten Autos hängen geblieben und danach an einem Baum zum Stehen gekommen.

Der gemessene Mundalkoholwert betrug 1,72 Promille (nicht mg/L. !!), wobei mir das Ergebnis der Blutababnahme noch nicht vorliegt.

Personen sind bei diesem Unfall nicht zu Schaden gekommen, es war von meiner Seite auch das erste Verkehrswidrige Verhalten. Also noch keine Punkte in Flensburg vorhanden.

Meine Frage ist jetzt: Was denkt ihr wie hoch die Strafe sein wird (Dauer der Führerscheinabgabe, Höhe des Bussgeldes) und wie schätzt ihr die Reaktion der Versicherung ein?!?

Auto ist Vollkasko versichert!

Laut meinen bisherigen Informationen muss ich mit einem Führerscheinentzug von 1 Jahr rechner. In aller erster Linie hoffe ich noch, dass das Ergebnis der Blutprobe einen Wert anzeigt, der sich unter 1,6 Promille befindet!

Ob es wohl eine möglich gibt in der Gerichtsverhandlung, die deshalb wohl kommen wird, die Strafe des Führerscheinentzuges ein wenig zu mindern?

Ach ja, wenn man beruflich auf seinen Führerschein angewiesen wäre/ist, würde diese Tatsache möglicherweise eine Milderung nach sich ziehen?

Es ist richtig, so wurde es mir empfohlen, bei der Anhörung die von der Polizeit kommen wird auf meinen rechtlichen Beistand zu verweisen und die Aussage zu verweigern?

Ich versuche, hier und auf anderen Wegen, lediglich im Vorfeld auszuloten wie meine Chancen stehen die Strafe ein wenig zu mildern bzw. mir Ratschläge zu besorgen, wie ich jetzt am Besten weiter verfahren soll.

Damit meine ich z.B. Punkt 1: Was ich bei der Anhörung bei der Polizei sagen soll!? Viele habe mir dazu schon gesagt dass ich bei der Polizeit direkt keine Angaben zur Sache machen soll sondern auf meinen rechtlichen Beistand verweisen soll und die Verhandlung abwarten soll.

Punkt 2: Was ich für Angaben bei der Gerichtsverhandlung machen soll, was also am Klügsten wäre um wie oben schon genannt, eine möglichst milde Strafe zu erwirken.


Mfg

Hitschi

PS: Hoffe sehr auf schnelle Antworten, hoffe dass ich euch mit dem lange Text nich allzu sehr überanstrenge, bin über jegliche Hilfe sehr dankbar!

PPS: Ich bin kein Gewohnheitstrinker, und um es nochmal zu betonen, bisher lagen noch keine derartige Strafen vor. Und was das Wichitgste ist, Reue und Einsicht sind in vollem Umfang auch da!

Katja Weiler

Beitrag von Katja Weiler » Mo 2. Aug 2004, 06:47

1. Anwaltlichen Rat einholen und danach entsprechend handeln.
2. Führerscheinentzug wird max. 12 Monte durch das Gericht erfolgen. Milderung wegen beruflicher Belange halte ich für ausgeschlossen.
3. Führerschein wird nach Ablauf der Sperre nicht ohne weiteres neuerteilt. Ab 1,6 Promille MUSS eine medizinisch-psychologische Untersuchung erfolgen.
4. Als Gewohnheittstrinker erreicht man keine 1,7 Promille und kann dann überhaupt noch den Wagen anlassen - ich wäre bei diesen Werten in der Klinik. Hier muss eine Änderung des Verhaltens erfolgen - ansonsten sieht die Erfolgsprognose einer MPU nicht rosig aus.

Fazit:
Es sieht schlecht aus!

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G.G.
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Beitrag von G.G. » Mo 2. Aug 2004, 10:07

Im allgemeinen bedeutet das Durchziehen einer Verhandlung nur eine Verlängerung der Sperrfrist, da sich diese vom Tag der Rechtskraft aus berechnet. Der vorl. Entzug ist zwar anzurechnen; erfahrungsgemäß erfolgt dies aber nur bei der Erstellung des Strafbefehls ohne die Zeit zwischen Strafbefehlsantrag und Rechtskraft angemessen zu berücksichtignen.

In den Hauptverhandlungen kommt es nur selten zu "Veränderungen", da sich das Gericht am gerichtsmedizinischen Gutachten orientiert. Dieses kann auch bei einer mündlichen Verhandlung nicht "freundlicher" gestaltet werden.

Um wenigstens bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis keine größeren Probleme zu erleiden (wenn BAK mind. 1,6 Promille beträgt), solltest Du eine Aufarbeitungsmaßnahme ergreifen. Wer diese seriös anbietet, erfährst Du von deiner Führerscheinstelle.
G.G.

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Haribo
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Beitrag von Haribo » Mo 2. Aug 2004, 10:33

Hallo Hitschie,

bevor du Geld für unseriöse Sachen rausschmeißt, schau dich im Netz um. Es gibt Betroffenenforen, wo du dich austauschen kannst...

Rechtlich ist die Lage klar, wie du gerade lesen konntest. Jetzt kommt es auf dich an: Analyse der Lage, Vermeidungsstrategien... Vorbereitung auf die MPU. Aber du musst was tun, Passivität führt zum Scheitern, unweigerlich.

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Christian Schulz
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Beitrag von Christian Schulz » Mo 2. Aug 2004, 11:01

Ich schließe mich der Aussage von Katja an.

Du solltest jedoch nicht zu lange warten bis Du irgendwelche Maßnahme ergreifst. Bei Alkohol möchten Die Gutachter gerne sehen, dass ein verändertes Trinkverhalten eingetreten ist bzw. Abstinenz vorliegt. Hierzu solltest Du in regelmäßigen (alle 4-6 Wochen) die Leberwerte kontrollieren lassen. Evtl. auch vorab schon mal einer Begutachtungsstelle anfragen, was man in Deinem Fall noch so machen kann. Es gibt dort meistens kostenlose Informationsveranstaltungen.

Christian Schulz

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RAK
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Beitrag von RAK » Mo 2. Aug 2004, 20:28

Kann mich allen anderen nur anschließen. Allerdings kann das "Durchziehen" einer mdl. Verhandlung sehr wohl eine Milderung bringen. Leider hast Du auch noch einen Unfall verursacht, was sich strafschärfend auswirkt (nicht folgenlose Trunkenheitsfahrt, sondern Straßenverkehrsgefährdung). Eine "Obergrenze" von 12 Monaten Sperrfrist gibt´s nicht, es können durchaus mehr werden.
Zur Versicherung: die Kasko zahlt für Deinen Schaden wegen des Alkohols keinen Cent! Wegen des Fremdschadens wird Deine Haftpflichtversicherung bis zur Höhe von 5.000 EUR bei Dir Regreß nehmen.
Die Sache wird also leider teuer werden.

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