EU FS, personenbefoerderung, diabetes, med. gutachten

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
Antworten
Benutzeravatar
cheers2
Aktiver Benutzer
Beiträge: 7
Registriert: Sa 14. Aug 2004, 16:22

EU FS, personenbefoerderung, diabetes, med. gutachten

Beitrag von cheers2 » Sa 14. Aug 2004, 16:30

hallo ng,

ich habe diabetes mellitus typ 1, insulinpflichtig und den neuen EU fuehrerschein. mein fs erstausstellung war

klasse 1b 10.09.81
klasse 1 02.09.83
klasse 3 21.07.83

jetzige klassen A1, A, B, C1, BE, C1E, M, L
des weiteren habe ich einen personenbefoerderungsschein (taxi), fahre aber nicht taxi, will den schein jedoch nicht verlieren.

aufgrund der verlaengerung der pers. bef. scheins war ich 2001 gezwungen meinen alten fs (grau) in einen EU fs umzutauschen. auflage war damals ein „gutachten über die eignung zum führen von KFZ“ machen zu lassen und der fs stelle (bayern) vorzulegen. zeitliche begrenzung 3 jahre. die neubegutachtung steht jetzt wieder an, bzw das gutachten habe ich schon machen lassen, jedoch ohne aufforderung von der fs stelle.

folgende fragen:

ich moechte zumindest meinen pkw und mottorrad fs (A A1 und B) zeitlich unbegrenzt und unabhaengig von den anderen fs klassen erhalten, d.h. keine weiteren gutachten mehr machen zu muessen. die amtsaerztin ist aufgrund meiner diabetes einstellung dazu auch grundsaetzlich bereit. was muss ich im gutachten eintragen bzw formulieren lassen?

verfaellt die klasse C automatisch, wenn ich kein gutachten machen lasse, oder muss mich die fs stelle explizit dazu auffordern?
darf ich dennoch KFZ der klassen C fahren, wenn die frist des gutachtens ueberschritten ist, die fs stelle mich jedoch (noch) nicht zu einer nachuntersuchung aufgefordert hat.

sollte ich in einer nachuntersuchung „durchfallen“, sprich die eignung fuer klasse C nicht mehr erhalten, behalte ich dann weiterhin die klassen A und B, aufgrund der formulierung im jetzigen gutachten (s.o.), oder kann mir dann die gesamteignung zum fuehren von kfz entzogen werden?

fuer eure hinweise und / oder erfahrungen dankbar ist
michael (cheers2)

Benutzeravatar
MorkvomOrk
Forums-Methusalem
Beiträge: 4255
Registriert: So 21. Jul 2002, 19:34
Wohnort: Mainfranken, Bayern

Beitrag von MorkvomOrk » Sa 14. Aug 2004, 21:49

ich moechte zumindest meinen pkw und mottorrad fs (A A1 und B) zeitlich unbegrenzt und unabhaengig von den anderen fs klassen erhalten, d.h. keine weiteren gutachten mehr machen zu muessen. die amtsaerztin ist aufgrund meiner diabetes einstellung dazu auch grundsaetzlich bereit. was muss ich im gutachten eintragen bzw formulieren lassen?
Nach den für die Begutachtung maßgeblichen Leitlinien sind mit Insulin behandelte Diabetiker vom Grundsatz her hypoglykämiegefährdet. Sie sind deshalb in der Regel nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 (= C,CE, Fahrerl. zur Fahrgastbef.) gerecht zu werden. Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 (=A, B, BE) und auch der Unterklassen C 1, C1E können sie jedoch führen, wenn davon auszugehen ist, dass sie auftretende Hypoglykämien und Hyperglykämien bemerken und erfolgreich behandeln können. In der Regel setzt dieses Stoffwechselselbstkontrollen voraus.
Dies müßte also aus dem ärztl. Gutachten ersichtlich sein. Außerdem sollte ausgeführt werden, für welche Klassen Nachuntersuchungen erforderlich sind und für welche Klassen diese entbehrlich sind.
verfaellt die klasse C automatisch, wenn ich kein gutachten machen lasse, oder muss mich die fs stelle explizit dazu auffordern?
Die Fahrberechtigung der Klasse C besteht solange, wie die Gültigkeit dieser Klasse noch nicht abgelaufen ist, unabhängig davon, ob das Gutachten erstellt ist.
darf ich dennoch KFZ der klassen C fahren, wenn die frist des gutachtens ueberschritten ist, die fs stelle mich jedoch (noch) nicht zu einer nachuntersuchung aufgefordert hat.

Auch wenn die Frist für das Gutachten bereits überschritten ist, besteht die Fahrberechtigung weiter. Diese würde erst dann erlöschen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde z. B. wg. Nichtvorlage des Gutachtens innerhalb der gesetzten Frist, die Fahrerlaubnis entziehen würde.
sollte ich in einer nachuntersuchung „durchfallen“, sprich die eignung fuer klasse C nicht mehr erhalten, behalte ich dann weiterhin die klassen A und B, aufgrund der formulierung im jetzigen gutachten (s.o.), oder kann mir dann die gesamteignung zum fuehren von kfz entzogen werden?
Das kommt ganz auf die Formulierung des Gutachtens an. Wenn die Nichteignung vom Gutachter explizit auf die C-Klassen und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beschränkt wird, dann werden die anderen Klassen belassen, da hinsichtlich der Eignung zum Führen dieser Klassen keine Bedenken bestehen. Verneint der Gutachter aufgrund seiner Untersuchungen jedoch die Kraftfahreignung allgemein, ist für sämtliche Klassen keine Eignung gegeben und die Fahrerlaubnis wird insgesamt entzogen.

Benutzeravatar
G.G.
Fortgeschrittener
Beiträge: 2173
Registriert: Di 29. Apr 2003, 13:39
Wohnort: Frankfurt am Main

Re: EU FS, personenbefoerderung, diabetes, med. gutachten

Beitrag von G.G. » Mo 16. Aug 2004, 07:32

cheers2 hat geschrieben:verfaellt die klasse C automatisch, wenn ich kein gutachten machen lasse, oder muss mich die fs stelle explizit dazu auffordern?
Denn Ausführungen von Mork vom Ork schließe ich mich an und möchte ergänzend darauf aufmerksam machen, dass die Klasse C bis zum 50.Lebensjahr befristet ist und danach ohne positives Gutachten automatisch wegfällt, ohne dass hiervon die Klassen der Gruppe 1 (A,B) betroffen sind.
G.G.

Benutzeravatar
cheers2
Aktiver Benutzer
Beiträge: 7
Registriert: Sa 14. Aug 2004, 16:22

Beitrag von cheers2 » Mo 16. Aug 2004, 11:08

hallo,

vielen dank fuer eure antworten, insb. von mork.

folgendes:
das momentane gutachten beinhaltet nur den satz:
„regelmaessige nachuntersuchungen im zeitraum von drei jahren sind notwendig.“

ich gehe davon aus, dass mit einer derartigen formulierung alle klassen gemeint sind.
mein pers. bef. schein wurde allerdings fuer 5 jahre erteilt.

im neuen gutachten wuerde ich auf folgende formulierung draengen:

„Herr x erkennt aufgrund seiner regelmässigen Stoffwechselselbstkontrollen auftretende Hypoglykamien und Hyperglykamien im Ansatz und kann diese umgehend erfolgreich behandeln.

Für die Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, L kann daher von weiteren Nachbegutachtungen abgesehen werden.

Für die Führerscheinklassen C, C1, C1E, sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind Nachbegutachtungen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen“.

Was sagt ihr dazu? sollte ich selbst, aufgrund koerperlicher beeintraechtigungen an meiner eignung fuer klasse C etc. zweifeln, kann ich dann das gutachten sausen lassen, den fs entzug der klassen C etc in kauf nehmen und damit weiterhin meine klassen A + B behalten?
Auch wenn die Frist für das Gutachten bereits überschritten ist, besteht die Fahrberechtigung weiter. Diese würde erst dann erlöschen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde z. B. wg. Nichtvorlage des Gutachtens innerhalb der gesetzten Frist, die Fahrerlaubnis entziehen würde.
Heisst das, dass mich die fs stelle in jedem fall auffordern muss ein gutachten zu bringen? Wenn sie dies nicht tut, ist mein fs mit allen klassen, die durch das vorgutachten anerkannt wurden weiterhin gueltig?
Ein versaeumnis meinerseits liegt also nicht vor, auch wenn die 5 jahresfrist fuer klasse C (ab 50. lebensjahr) ueberschritten ist. kurz: ich bin nicht verantwortlich dafuer, wenn die fs stelle eine frist versaeumt.

Diesmal habe ich mich naemlich selbst darum gekuemmert ein gutachten machen zu lassen und nicht auf die aufffoerderung der fs stelle gewartet.

da mir die gutachterin wohlgesonnen ist, wuerde ich jetzt zur fs stelle gehen und diese bitten ein neues gutachten zu beantragen mit o.g. aenderungen. ich will nur vermeiden mir selbst ins knie zu schiessen.

vielen dank
michael (cheers2)

Benutzeravatar
G.G.
Fortgeschrittener
Beiträge: 2173
Registriert: Di 29. Apr 2003, 13:39
Wohnort: Frankfurt am Main

Beitrag von G.G. » Mo 16. Aug 2004, 13:25

Der C-Führerschein und der Führerschein zur Personenbeförderung sind nur befristet gültig und werden erst nach Ablauf ungültig. Wenn die Führerscheinstelle vorher von Ungeeignetheit für diese Klassen ausgeht, muss sie diese entziehen. In der Regel erfolgt zuvor die Durchführung eines Anhörverfahrens, in dem Dir die beabsichtigten Maßnahmen mitgeteilt werden. Bis dahin kannst Du abwarten und noch alle gültigen Klassen weiter führen.-

Aufgrund des vorliegenden Gutachtens wirst Du dauerhaft PKw und Motorrad fahren können, ohne dass Du was veranlassen musst. Nur sollte es - überraschenderweise doch - zu Unterzuckerungen kommen, musst Du auch um diese Klassen bangen.
G.G.

Benutzeravatar
cheers2
Aktiver Benutzer
Beiträge: 7
Registriert: Sa 14. Aug 2004, 16:22

C1, C1E in gruppe 1?

Beitrag von cheers2 » Mo 11. Okt 2004, 16:26

hallo ng,

jetzt poste ich mein anliegen nochmal hier. die ortskunde hat sich erledigt, vielen dank nochmal.

Ich habe ein wohnmobil ueber 3,5 tonnen. Dafuer brauche ich C1.

in der Anlage 4 FeV sind fuer diese klassen (C1, C1E) „regelmaessige kontrollen“ als auflage eingetragen. Diese lasse ich auch vom diabetologen jedes quartal durchfuehren.

In den begutachtungs leitlinien fuer diabetiker steht folgendes:
„Bei ausgeglichener Stoffwechsellage sind im Umgang mit der Erkrankung informierte Diabetiker, die mit Diät, oralen Antidiabetika oder mit Insulin behandelt werden, in der Lage, Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 sicher zu führen.

Wer als Diabetiker mit Insulin behandelt wird, ist in der Regel nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 gerecht zu werden. Ausnahmen setzen außergewöhnliche Umstände voraus, die in einem ausführlichen Gutachten im Einzelnen zu beschreiben sind. Neben regelmäßigen ärztlichen Kontrollen sind Nachbegutachtungen im Abstand von höchstens 2 Jahren erforderlich.“
und weiter unten:
„c) Mit Diät und Insulin, auch mit Insulin und oralen Antidiabetika behandelte Diabetiker:
Diabetiker dieser Gruppe sind vom Grundsatz her hypoglykämiegefährdet. Sie sind deshalb in der
Regel nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2
gerecht zu werden. Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 und auch der Unterklassen C 1, Cl E können sie
jedoch führen,
wenn davon auszugehen ist, dass sie auftretende Hypoglykämien und Hyperglykämien
bemerken und erfolgreich behandeln können. In der Regel setzt dieses Stoffwechselselbstkontrollen
voraus.“

kann ich nun im gutachten eine nachbegutachtung der klassen C1 und C1E mit ausschliessen (gruppe 1 ist schon ausgeschlossen), da diese klassen im prinzip lt leitlinien zur gruppe 1 gezaehlt werden (zumindest bei diabetes), obwohl oben in den leitlinien fuer gruppe 2 alle 2 jahre nachbegutachtungen gefordert werden? Und wenn ja, wie am besten (formulierung)?

meine klassen C1 und C1E sind nicht befristet (§76 FeV).

vielen dank

michael (cheers)

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 19 Gäste