ortskundeprüfung, wie lange gültig
- cheers2
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ortskundeprüfung, wie lange gültig
hallo ng,
hat jemand verlaessliche! aussagen darueber, wie lange nach dem ablauf der gueltigkeit des personenbefoerderungsscheins, die ortskundepruefung noch gueltig ist.
ich habe zwei unterschiedliche aussagen:
1) fs stelle --> 10 jahre
2) taxivereinigung --> 3 jahre
beide beziehen sich auf die rechtssprechung, konnten mir aber keine definitiven urteile nennen. gesetze, oder verordnungen gibt es darueber lt deren auskunft keine.
kennt jemand urteile ueber diesen sachverhalt, oder kann mir andere verlaessliche quellen nennen.
vielen dank
michael (cheers2)
hat jemand verlaessliche! aussagen darueber, wie lange nach dem ablauf der gueltigkeit des personenbefoerderungsscheins, die ortskundepruefung noch gueltig ist.
ich habe zwei unterschiedliche aussagen:
1) fs stelle --> 10 jahre
2) taxivereinigung --> 3 jahre
beide beziehen sich auf die rechtssprechung, konnten mir aber keine definitiven urteile nennen. gesetze, oder verordnungen gibt es darueber lt deren auskunft keine.
kennt jemand urteile ueber diesen sachverhalt, oder kann mir andere verlaessliche quellen nennen.
vielen dank
michael (cheers2)
- Hartmut
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In Verbindung mit § 48 Abs. 9 S. 2 FeV.Hartmut hat geschrieben:Nach meiner Auffassung ist eine neue Ortskenntnisprüfung dann erforderlich, wenn die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung länger als 2 Jahre abgelaufen ist, da anschließend die Vorschriften einer erstmaligen Erteilung anzuwenden sind.
Hier führe ich analog die §§ 20 und 24 FeV an.
- Villegirl
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Sehe ich auch so. Wie eine Führerscheinstelle die Auskunft "10 Jahre" geben soll, ist mir ein Rätsel.Hartmut hat geschrieben:Nach meiner Auffassung ist eine neue Ortskenntnisprüfung dann erforderlich, wenn die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung länger als 2 Jahre abgelaufen ist, da anschließend die Vorschriften einer erstmaligen Erteilung anzuwenden sind.
Hier führe ich analog die §§ 20 und 24 FeV an.
- cheers2
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hallo G.G.
ich frage mich wie meine fs-stelle, dann zu dieser aussage kommt. da war zufaellig noch ein kollege da, bei der sich die sachbearbeiterin rueckversichert hat. beide haben was von urteilen und rechtssprechung gemurmelt, ohne jedoch konkret zu werden, die beiden waren sich aber ihrer sache sehr sicher. da muss ich wohl nochmal nachhaken.
meine taxivereinigung (m.e. der vorsitzende) hat was von 3 jahren und rechtsanspruch erzaehlt und auch was von urteilen gemurmelt, ebenfalls ohne konkret zu werden.
anyway, interessant waeren fuer mich nur die 10 jahre.
vielen dank fuer die infos.
michael (cheers2)
aus deiner antwort schliesse ich, dass du bei einer fs-stelle beschaeftigt bist.Ich sehe es nicht nur so wie Ihr, sondern wir handhaben es auch so.
ich frage mich wie meine fs-stelle, dann zu dieser aussage kommt. da war zufaellig noch ein kollege da, bei der sich die sachbearbeiterin rueckversichert hat. beide haben was von urteilen und rechtssprechung gemurmelt, ohne jedoch konkret zu werden, die beiden waren sich aber ihrer sache sehr sicher. da muss ich wohl nochmal nachhaken.
meine taxivereinigung (m.e. der vorsitzende) hat was von 3 jahren und rechtsanspruch erzaehlt und auch was von urteilen gemurmelt, ebenfalls ohne konkret zu werden.
anyway, interessant waeren fuer mich nur die 10 jahre.
vielen dank fuer die infos.
michael (cheers2)
- Christian Schulz
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@ cheers2
Dann lass Dir doch einfach mal die Urteile zeigen, auf die die Kollegen Deiner FS-Stelle bzw. die Taxivereinigung bezug genommen haben.
Wenn ich dem Bürger gegenüber solche Behauptung tätige, muss ich doch auch sicher sein, dass es stimmt, deshalb gibt es für solche Fälle immer einen Ordner mit den entsprechenden Urteilen.
Gruß
Christian
Dann lass Dir doch einfach mal die Urteile zeigen, auf die die Kollegen Deiner FS-Stelle bzw. die Taxivereinigung bezug genommen haben.
Wenn ich dem Bürger gegenüber solche Behauptung tätige, muss ich doch auch sicher sein, dass es stimmt, deshalb gibt es für solche Fälle immer einen Ordner mit den entsprechenden Urteilen.
Gruß
Christian
- G.G.
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- cheers2
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hallo ng,
habe mich nochmal mit meiner fs-stelle unterhalten.
von mehreren seiten habe ich da die auskunft bekommen, es gaebe ein verwaltungsgerichtsurteil, auf dem basierend die fs-stelle die ortskundepruefungen noch 10 jahre nach ablauf des pers bef scheins anerkennt. leider habe ich kein aktenzeichen oder aehnliches, gehe aber davon aus, dass auch tatsaechlich so verfahren wird.
trotzdem noch eine frage:
in anlage 4 FeV ist bei insulinpflichtigem diabetes fuer gruppe 2 "regelmaessige kontrollen" als auflage angegeben.
in den begutachtungs leitlinien ist von "Neben regelmäßigen ärztlichen Kontrollen sind Nachbegutachtungen im Abstand von höchstens 2 Jahren erforderlich" die rede.
was stimmt denn nun, bzw was ist hoeherwertiger?
viele gruesse
cheers
habe mich nochmal mit meiner fs-stelle unterhalten.
von mehreren seiten habe ich da die auskunft bekommen, es gaebe ein verwaltungsgerichtsurteil, auf dem basierend die fs-stelle die ortskundepruefungen noch 10 jahre nach ablauf des pers bef scheins anerkennt. leider habe ich kein aktenzeichen oder aehnliches, gehe aber davon aus, dass auch tatsaechlich so verfahren wird.
trotzdem noch eine frage:
in anlage 4 FeV ist bei insulinpflichtigem diabetes fuer gruppe 2 "regelmaessige kontrollen" als auflage angegeben.
in den begutachtungs leitlinien ist von "Neben regelmäßigen ärztlichen Kontrollen sind Nachbegutachtungen im Abstand von höchstens 2 Jahren erforderlich" die rede.
was stimmt denn nun, bzw was ist hoeherwertiger?
viele gruesse
cheers
- G.G.
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Als Auflage werden die 2-jährigen Nachuntersuchungen festgelegt. Diese können nur dann zu einem positiven Ergebnis führen, wenn regelmäßig Stoffwechselkontrollen durchgeführt werden, aus denen ersichtlich ist, dass stets gute Werte erreicht werden. Die Vorlage dieser Stoffwechselkontrollen ist eine zwingende Voraussetzung zur Erstellung eines nachvollziehbaren Nachuntersuchungsergebnisses.
Die Stoffwechselkontrollen sind regelmäßig und in Eigenverantwortung durchzuziehen. Keine oder negative Werte führen zu einer negativen Nachbegutachtung und zur Wiedereinziehung des P-scheins.
Man darf nicht verkennen, dass bei insulinpflichtiger Diabetis in der Regel keine Eignung zum Führen von Fahrzeugen zur Fahrgastbeförderung besteht. Insoweit ist die "Nachuntersuchungsregel" schon die Ausnahme und die Anerkennung an Fahrer, die ihre Diabetis "im Griff" haben.
Zur Gültigkeit der Ortskenntnisprüfung für die Dauer von 10 Jahre wäre wirklich die Fundstelle interessant, damit die gerichtlichen Erwägungen geprüft werden können. Hier wird weiter nur von einer Gültigkeit von 2 Jahren ausgegangen.
Die Stoffwechselkontrollen sind regelmäßig und in Eigenverantwortung durchzuziehen. Keine oder negative Werte führen zu einer negativen Nachbegutachtung und zur Wiedereinziehung des P-scheins.
Man darf nicht verkennen, dass bei insulinpflichtiger Diabetis in der Regel keine Eignung zum Führen von Fahrzeugen zur Fahrgastbeförderung besteht. Insoweit ist die "Nachuntersuchungsregel" schon die Ausnahme und die Anerkennung an Fahrer, die ihre Diabetis "im Griff" haben.
Zur Gültigkeit der Ortskenntnisprüfung für die Dauer von 10 Jahre wäre wirklich die Fundstelle interessant, damit die gerichtlichen Erwägungen geprüft werden können. Hier wird weiter nur von einer Gültigkeit von 2 Jahren ausgegangen.
G.G.
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