Warum 10 oder 15 J.?
Verfasst: Do 26. Aug 2004, 07:54
Hallo ins Forum,
ich habe mal eine Frage zu Verwertung von Eintragungen.
Warum werden,wenn es eine Neuerteilung oder Wieder. gab,
Eintrage nach 10 Jahren gelöscht und wenn es keine
Wieder-oder Neuerteilung gab die letzten Einträge erst nach 15 Jahren?
Ist das nicht eine Ungleichbehandung und auch nicht gerecht?
Und überhaupt sind in Bezug auf Tilgungszeiten einige Sachen sehr
dubios.Zum Beispiel wenn ein irgendein Verwaltungsakt geschieht,die
Tilgungszeiten von vorne beginnen ohne das der betreffende etwas gegen ihn sprechendes gemacht hat.Und noch ne Frage:Gab es keine Neu-oder Wiedererteilung beträgt die Tilgungszeit der Tat 5+10 Jahre.Das habe ich verstanden.Aber warum dann auch 15 Jahre für Wiedererteilungsanträge?Ohne gemachte MPU.Und wenn dann einer schlauer war als ich und den Antrag zurückgezogen hat.Das ist doch alles eine totale Ungerechtigkeit!!
Wenn jemand Lust hat kann er/sie ja mal was schreiben.
Danke
ich habe mal eine Frage zu Verwertung von Eintragungen.
Warum werden,wenn es eine Neuerteilung oder Wieder. gab,
Eintrage nach 10 Jahren gelöscht und wenn es keine
Wieder-oder Neuerteilung gab die letzten Einträge erst nach 15 Jahren?
Ist das nicht eine Ungleichbehandung und auch nicht gerecht?
Und überhaupt sind in Bezug auf Tilgungszeiten einige Sachen sehr
dubios.Zum Beispiel wenn ein irgendein Verwaltungsakt geschieht,die
Tilgungszeiten von vorne beginnen ohne das der betreffende etwas gegen ihn sprechendes gemacht hat.Und noch ne Frage:Gab es keine Neu-oder Wiedererteilung beträgt die Tilgungszeit der Tat 5+10 Jahre.Das habe ich verstanden.Aber warum dann auch 15 Jahre für Wiedererteilungsanträge?Ohne gemachte MPU.Und wenn dann einer schlauer war als ich und den Antrag zurückgezogen hat.Das ist doch alles eine totale Ungerechtigkeit!!
Wenn jemand Lust hat kann er/sie ja mal was schreiben.
Danke