Frage zu all. Verfahrensweisen bei FE Neuerteilung n. Entzug

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » So 7. Nov 2004, 03:27

RAK hat geschrieben:
Rückrechnungen der Verwaltungsbehörden sind generell unzulässig!
Die Fundstelle der VG-Entsch. muß ich erst suchen. Kein Strafrichter darf rückrechnen ohne Sachverständigengutachten, deshalb wird dieser immer zum Termin geladen, wenn die Betroffenen (leider Angaben zum Trinkverhalten bei der Polizei gemacht haben). Pi mal Daumen-Rückrechnungen eines SB in der FS-Stelle sind also wertlos.
Wäre interessant, wenn du die entsprechende VG-Entscheidung finden und hier bekanntgeben würdest!

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paulchen2000
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Beitrag von paulchen2000 » Di 9. Nov 2004, 19:48

so, hier melde ich mich also nochmal mit kurzem zwischenstand:

also, wie bereits erwähnt war ich nun beim doc.. ein träumer, wer glaubt, nur bei einem. nein, ich habe sage und schreibe fünf ärzte zunächst telefonisch kontaktet (alle kennen mich und ich sie, da ich in den letzten jahren häufig umgezogen bin).

ergebnis nummer eins:

4 von 5 schüttelten ob des exquisiten verlangens nach dem cdt-wert den kopf (nach kenntnis des sachverhaltes)

drei von diesen vieren lehnten ein testen genau darauf ab. begründung: zu teuer, zu aufwendig, zu nichtssagend, da fast fifty-fifty falsch positive bzw. falsch negative auswertungen nachgewiesen sind (zumal bei frauen)

nummer vier würde ihn machen, aber NUR wenn die anderen werte entsprechend ausfielen.

arzt nummer fünf (von fünf) kannte diesen wert gar nicht bzw. musste erst nachschlagen.

langer rede kurzer sinn: es wurden von arzt nummer fünf die werte von dezember vergangenen jahres (genommen wegen problematik bzw. verdacht auf störungen im gallesystem, gestörte fettverdauung und anschliessender darmspiegelung zum ausschluss von m.crohn) hervorgeholt: alle relevanten werte damals leicht über "norm".

unter einbeziehung aller vorgeschichte (medikamenteinnahme, vorerkrankungen , befunde) erneute werteentnahme, ausser cdt.

schauen wir mal. donnerstag weiss ich dann mehr. immerhin hab ich erfahren, dass auch dieser arzt so sein bild von dieser FeB schon hat, da diese einem hochgradig alkoholkranken problemlos die FE wieder erteilte, nach dem motto "persönlich bekannt".

kopf mach ich mir keinen, ich ärgere mich nur über scheinbar ??? willkürliche "Anordnungen",welche, so ich mich nicht täusche, zudem noch eigentlich der schriftform bedürften.
Leider hab ich da noch nix gefunden, ob das so ist. Bedürfen AO mit Fristsetzungen der Schriftform ?

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RAK
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Beitrag von RAK » Do 11. Nov 2004, 22:33

@ Mork:
Die VG-Entscheidung habe ich leider nicht mehr gefunden. Hier sind aber die Fundstellen der Entscheidungen, die die Hinzuziehung eines Rechtsmediziners im Strafverfahren bei Rückrechnung fordern. Wenn das Gericht nicht rückrechnen darf (ohne SV), dürfte dies wohl auch für die FEB gelten.
OLG Hamm in VRS (Verkehrsrechtssammlung) 43, 110;
OLG Hamburg in VRS 45, 45;
OLG Koblenz in VRS 55, 130;
OLG Karlsruhe in Goltdammers Archiv f. Strafrecht 71, 215;
Die Entscheidungen sind nicht neu. Die hiesigen Amtsgerichte ziehen bei Vorliegen einer Rückrechnungsproblematik immer einen SV des nächsten Instituts für Rechtsmedizin hinzu.
Daneben sind die ersten 2 Stunden nach Trinkende bei normalem Trinkverlauf von der Rückrechnung wohl auszunehmen (BGHSt25, 250). Als Verwaltungsang. würde ich daher von Rückrechnungen jeglicher Art tunlichst die Finger lassen.

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Hans Dampf
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Sachbearbeiter und rückrechnen

Beitrag von Hans Dampf » So 14. Nov 2004, 09:28

Hallo,
das wäre ja noch schöner wenn ein Sachbearbeiter Arzt spielen
könnte und mit Blutwerten rumrechnet.

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paulchen2000
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Beitrag von paulchen2000 » So 14. Nov 2004, 10:49

so,

ich bins nochmal.

wie ja in andern postings von mir schon angerissen: bin ja kooperativ und habe nichts zu verbergen. also habe ich die werte nehmen lassen (noch innerhalb der geforderten sieben Tage) und die Bestätigung über die Blutentnahme per Fax an die FeB überstellt.

Die Laborwerte kamen drei Tage später, auch die per Fax an FeB übersandt.
Alle werte im absolut grünen Bereich.
Aus genau diesem Grund wurde der CDT dann nicht genommen , da lt. Doc a) keinerlei Veranlassung bestünde und das nur unnötig Geld rausgeschmissen wäre.

Nun bin ich gespannt und harre der Dinge, die da von der FeB kommen werden oder nicht...

für die, dies interessiert:
Gamma-gt: 26 U/l (Ref. 7 - 32)
GOT: 28 U/l (Ref. 10 - 35)
GPT: 14 U/l (Ref. 10 - 35)
MCV: 93 fl (Ref. 83 - 97)

bin gespannt wie ein flitzbogen, was nun als nächstes kommt..

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