Motorad ohne Fahrzeugbrief/Betribserlaubniss gekauft???!!

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Ferdi
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Beitrag von Ferdi » Mi 16. Mär 2005, 18:38

Hallo Gari,
das hört sich nicht gut an. Zunächst brauchst Du, wenn kein Brief vorhanden ist, einen lücklosen Besitznachweis. Das bedeutet unter Umständen, dass Dein Verkäufer über den Verlust des Briefes eine Versicherung an Eides statt abgeben muß, wenn dieser den Brief verloren hat. Behauptet er, er habe das Motorrad bereits ohne Brief gekauft, dann ist er Dir gegenüber verpflichtet, einen lückenlosen Eigentumsnachweis vorzulegen.
Du solltest weiterhin Dich mit dem KBA in Flensburg in Verbindung setzten, und Dir auf Kosten Deines Verkäufers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Dazu ist erforderlich, dass Du die Fahrgestellnummer des Krades kennst.
Fängt die Nummer mit "TP..." an, wirds Du voraussichtlich ein großes Problem haben.
Wie gesagt: Dein Verkäufer kann Dir nicht irgendetwas verkaufen und Du hast keine Ahnung ob das alles rechtmäßig ist.
Sprich auch mit dem Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle. Die haben u.U. bereits alle Daten, wenn noch ein ehemaliges Kennzeichen bekannt ist.
Viele Grüße
Ferdi

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