VK-30 Karte???

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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vland
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VK-30 Karte???

Beitrag von vland » Do 14. Apr 2005, 10:47

hallo,

ich brauche mal eure hilfe:

ich habe vor ca. 14 tagen einen neuen fs beantragt, weil ich noch einen fs aus ddr zeiten habe und das foto auch nicht mehr ganz "frisch" ist (ja die jugendzeit ).

jetzt das problem: den antrag ausfüllen war kein problem auf der meldestelle. die dame fragte mich dann nach der vk 30 karte (graue karte, wo die fs-klassen zu ddr-zeiten vermerkt wurden). als sie dann meine gesichtszüge entgleiten sah, sagte sie gleich: ok, kein problem, dann kreuzen wir "verlußt" an! sie sagte, das bedeutet nur, daß es etwas länger dauern könne. jetzt schreibt mir das "landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten": "...werden sie gebeten, die fahrerlaubnisantragskarten (VK30) einzusenden. die angeforderten unterlagen sind bestandteil eines antrages. fehlende unterlagen führen zu meinem bedauern zu einer kostenpflichtigen versagung." ich dachte, ich falle ins essen! was ist denn das für ein quatsch? ich habe doch einen gültigen fs vorgelegt und ankreuzen lassen, daß ich sowas nicht mehr besitze.

vielen dank für eure hilfe,

volker

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Fr 15. Apr 2005, 02:06

Die VK30 war seinerzeit quasi die Karteikarteund wurde den FE-inhabern übergeben.
Ich würde dir empfehlen, dich zunächst einmal mit der Führerscheinstelle in Verbindung zu setzen, die deinen Umtauschantrag bearbeitet. Dann kannst du dort konkret nachfragen, was das Schreiben bedeutet.
Wie du richtig aufführst, kannst du den Besitz der FE mit der Vorlage des DDR-FS nachweisen. Um auszuschließen, daß der von dir vorgelegte FS auch nicht z. B. in einem früheren Verfahren hätte sichergestellt werden sollen, kann die Behörde zur Sicherheit ja eine Abfrage beim VZR machen. Die Erteilungsdaten können dann vom bisherigen FS übernommen werden. Schwierig wird es nur, wenn du vor deinem jetzigen FS bereits einen hattest. Dann kann das Erteilungsdatum der ersten Klassen meist nicht mehr hundertprozentig konkret nachvollzogen werden und man muß sich mit einem fiktiven Datum helfen. Ist soweit aber auch nicht problematisch.
Außerdem ist es auch nicht gesagt, daß die Behörde nicht doch die Erteilung anhand alter Listenbücher der DDR-Behörde nachvollziehen kann. Hierzu wäre aber erforderlich, daß
a) du den Erteilungszeitpunkt ziemlich eingrenzen kannst
b) die Erteilungsbehörde benennen kannst
c) deine jetzige FS-behörde willens ist, diesen Mehraufwand zu betreiben

Nach meinen bisherigen Erfahrungen ist es keinesfalls erforderlich (und rechtlich möglich) deinen Umtauschantrag anhand einer fehlenden VK30 abzulehnen bzw. zu versagen.

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Christian Schulz
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Beitrag von Christian Schulz » Fr 15. Apr 2005, 06:55

Ich kann mich Mork nur anschließen.

Selbst wenn keine VK30 mehr vorhanden ist, Du aber weist wann und wo Du die Fahrerlaubnis mal gemacht hast, kann anhand von Listenbüchern (sofern vorhanden) nachgewiesen werden, welche Klasse Du hast.

Allerdings habe ich auch schon gegenteilige Sachen erlebt. Jemand hat seinen Führerschein verloren, wusste dann auch nicht mehr so genau wann und wo er jemals eine Fahrerlaubnis erworben hat. Sofern er dann keine Nachweise bringt, sieht es äußerst schlecht aus.

Hierzu muss ich allerdings sagen: Wie kann jemand vergessen wann und wo er seine FE gemacht hat. Das sind doch keine alltäglichen Erlebnisse.

Wir in unserer Behörde können uns glücklich schätzen, dass wir bis in die 50er Jahre zurückverfolgen können, wann jemand eine FE gemacht hat. In anderen Fahrerlaubnisbehörden in den neuen BL sieht es erheblich schlechter.
Gruß
Christian Schulz
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Beitrag von vland » Fr 15. Apr 2005, 10:10

hallo,

vielen dank ersteinmal an euch!

also habe dort jetzt angerufen (und bin gaaanz ruhig geblieben ). sie sagt, sie kann mir nur das ausstellungsdatum (1983) eintragen, obwohl in klammern das erstausstellungsdatum (1976) steht, weil ich von 1976-1983 keinen nachweis mehr habe, weil, das ist so, wenn zwei staaten zusammen gefürt werden... :? :roll: ...

ja, wie denn nun?

gruß, volker

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füchslein
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Beitrag von füchslein » Fr 15. Apr 2005, 10:31

Frag doch Du bei der Stelle nach, von der Du 1976 den Führerschein bekommen hast!!Die haben da bestimmt noch die Listen /Bücher ect.
Wenn Du nachweisen kannst, ab wann genau und welche Klassen du 1976 erworben hast, dann bekommst du das auch in den Führerschein als Besitzstand eingetragen!!

du musst schon verstehen.....woher soll deine jetztige Führerscheinstelle wissen, an welchem Tag (das muss ein richtiges Datum sein) Du welche Klasse erworben hast!!
Vielleicht hast Du ja 1976 die Kl. 4 erworben und später auf Kl. 3 erweitert! Da gibt es 1000 Möglichkeiten.....und nur wenn etwas nachgewiesen werden kann, kann man es eintragen!!!

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Beitrag von Christian Schulz » Fr 15. Apr 2005, 10:32

Das ist so üblich, da das Datum in Klammern das Datum der ersten Erteilung einer Fahrerlaubnis ist. Da man nicht weiß welche Klassen in diesem Zeitraum fallen, kann man nur das vorhandene bestätigen.

Letztendlich ist dies nur der Besitzstand. Die Hauptsache ist doch, dass eine Bestätigung erfolgen kann und den Umtausch bekommst.
Gruß
Christian Schulz
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Beitrag von füchslein » Fr 15. Apr 2005, 10:35

Das kann aber schon wichtig sein, weil evtl. der Erwerb einer bestimmten FEklasse 1976 andere miteinschließt, was der ERwerb von 1983 nicht tun würde?!?!!

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Beitrag von Christian Schulz » Fr 15. Apr 2005, 10:57

füchslein hat geschrieben:Das kann aber schon wichtig sein, weil evtl. der Erwerb einer bestimmten FEklasse 1976 andere miteinschließt, was der ERwerb von 1983 nicht tun würde?!?!!
Das ist schon richtig, sofern Unterlagen vorhanden sind. Ansonsten können nur die Daten bestätigt werden, die auf dem FS von 1983 sind. Dann ist für alle vorhandenen Klassen der Besitzstand 1983.

Von daher sollte eben der Bürger bei Antragstellung angeben wo und wann er welche Fahrerlaubnisklasse bekommen hat. Dann kann die Behörde alle relevanten Daten von anderen Behörden einholen.
Gruß
Christian Schulz
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Beitrag von MorkvomOrk » Fr 15. Apr 2005, 18:10

Nach meinen Erfahrungen waren die meisten FE-Inhaber zum Zeitpunkt des "Klammerdatums" um die 16 Jahre alt. Da bleiben nicht viel Möglichkeiten, welche Klassen er erworben haben könnte. Wenn kein genaues Datum mehr festzustellen ist, dann würde ich als fiktives Datum die Mitte (01/07/76) annehmen. Immerhin besser, als dieses Datum zugunsten von 1983 völlig außen vor zu lassen!
Und noch etwas: Sicherlich gibt es auch Behörden, wo keine Listenbücher mehr vorhanden sind. Ich habe mir aber mal sagen lassen, daß viele Behörden es auch ganz einfach scheuen in den Listenbüchern zu recherchieren, da es (was nachzuvollziehen ist) ein immenser Aufwand ist, eine Erteilung in den Listenbüchern zu finden, wenn ich lediglich das Ausstellungsjahr habe.
Zu Zeiten der Einigung Deutschlands soll es daher auch Behörden gegeben haben, welche die Antragsteller selbst in den Listenbüchern haben suchen lassen :wink:

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Beitrag von vland » Mo 18. Apr 2005, 09:13

hallo,

danke euch erst einmal für die antworten.
also ich habe 1976 meinen ersten fs gemacht (mopped mit 16). 1978 dann die klasse 4 und alles in berlin wo ich auch heute noch wohne. 1983 habe ich dann die 5 in sachsen gemacht. bis 1982 wurden die vk-30 karten ausgehändigt, da kann ich also die für die "5" gar nicht mehr haben und die von 1976/78 müßte ja dann in berlin nachvollziehbar sein, oder?

gruß, volker

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