MPU - Anerkennung

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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wj
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Beitrag von wj » Mo 25. Apr 2005, 10:12

@ Dr. Pepper

vielleicht sollte man den Anwalt vorher fragen. Dann kann man sich den Erwerb des Diktiergerätes sparen.

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Dr. Pepper
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Beitrag von Dr. Pepper » Mo 25. Apr 2005, 10:14

Christian Schulz hat geschrieben:Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen.

@ Pepper

Wie Mirage, gehe auch ich davon aus, dass Du die längste Zeit hier Deine "Kommentare" abgegeben hast.

Dies ist keine Zensur o.ä., vielmehr gibt es Verhaltensregeln zu beachten, die Du mehr als einmal und auch nach einer Verwarnung nicht beachtet hast.
@ Christian Schulz:

Na, wenn es keine Zensur sein soll, was ist es denn?

FRAGE:
Gefällt vielleicht einigen hier meine doch offene Diskussionskultur nicht?

Mit anderen Worten:
Rede/schreibe ich zu offen?

Warum soll der hilfesuchende Bürger nicht informiert werden?
Warum soll ihm nicht geholfen werden??? :?:
Das Gesetz ist manchmal wie ein Strassenlaterne:
Leuchtet Dir den Weg, aber
...man kann nicht drüberspringen,
aber sehr wohl umgehen.
( selbst gedichtet )

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Dr. Pepper
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Beitrag von Dr. Pepper » Mo 25. Apr 2005, 10:16

wj hat geschrieben:@ Dr. Pepper

vielleicht sollte man den Anwalt vorher fragen. Dann kann man sich den Erwerb des Diktiergerätes sparen.
Das ist natürlich auch eine gute Idee,
und ich hatte ja auch schon vorab Ahrens vorgeschlagen,
einen Rechtsanwalt aufzusuchen
und diesem ein Mandat zu erteilen, falls eine Rechtschutzversicherung
besteht!

viele Gruesse an Alle von ....

Bild
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Dr. Pepper
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An Alle:

Beitrag von Dr. Pepper » Mo 25. Apr 2005, 10:29

was hier die von einem User geforderte Sperrung anbetrifft,
so frage ich mich, welcher Grundlage die sein soll?

Ich schreibe hier nichts UNVERBOTENES,
ich BELEIDIGE niemanden,
oder Greife einen (einzellnen) User an.

All meine Beiträge sind nur ein Gedankenanstoss,
oftmals richtig,
manchmal verbesserungswürdig,
aber doch im und vom Grundgedanken her wichtig!

Ich wollte das nur mal gesagt und geschrieben haben.

Manchmal kann (und wird) halt der Unkonventionelle Weg der sein,
der zum Erfolg führt.

War und ist jedenfalls bei mir so
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Volker Kalus
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Beitrag von Volker Kalus » Mo 25. Apr 2005, 11:16

Dr. Pepper hat geschrieben: FRAGE:Gefällt vielleicht einigen hier meine doch offene Diskussionskultur nicht?
Das ist keine Kultur, wenn man unter anderem Personengruppen verunglimpft.
Mit anderen Worten:
Rede/schreibe ich zu offen?
Warum soll der hilfesuchende Bürger nicht informiert werden?
Warum soll ihm nicht geholfen werden??? :?:
Diese Beiträge sind keine Hilfe, sondern Beschreibung von Umgehungstatbeständen und teilweise sind es Tipps, die keinem wirklich
weiterhelfen.

Ich hatte bereits die gelbe Karte vergeben. Anscheinend hat diese aber nicht bewirkt. Deshalb werde ich hiermit den Account Dr. Pepper sperren.
Das Mitlesen zum Lernen werde ich weiterhin zulassen :wink:

Der Webmaster

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Ahrens
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Beitrag von Ahrens » Mo 25. Apr 2005, 22:34

Vielleicht kann ich nach der „Aufräumaktion“ noch einmal ein wenig Aufmerksamkeit bei meinem Problem bekommen.

Ich habe inzwischen verstanden, dass in der Regel erst die Fragestellung und die Führerscheinakte und dann das Gutachten kommt. Falls aber
– 1. die Fragestellung der Behörde die gleiche sein sollte wie beim vorgezogenem Gutachten und
– 2.sich die zugrunde liegenden Unterlagen mit denen der Führersacheinakte decken kann die Behörde das Gutachten dann verwerten oder muss es abgelehnt werden
Und wenn es abgelehnt werden muss würde ich gern wissen warum. Also wo dies steht.

Insgesamt bin ich aber schon ruhiger geworden nachdem ich mich auf diesem Wege mit dem Thema beschäftigen konnte. Obwohl ich die dahinterliegende Denkstruktur noch nicht verstanden habe

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füchslein
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Beitrag von füchslein » Di 26. Apr 2005, 06:08

Eigentlich kann die Fragestellung nicht die gleiche sein, denn wer braucht genau braucht die Antwort auf die Frage, die die Führerscheinstelle stellt!
Das gericht jedenfalls nciht!!

Zudem braucht der Gutacher die gesamte FEakte, ansonsten geht er ja vielleicht von falschen bzw. unvollständigen Sachverhalten aus!!
Wenn Du ein GA für das Gericht machen hast lassen, kann der Gutachter maximal eine aktuelle VZR-auskunft und die aktuelle Tat haben.
Wichtig sind aber auch Eintragungen im FZ, der Bericht des Blutabnehmenden arztes, Deine Führerscheingeschichte und vieles mehr!!

Nachzulesen alles in §11 FeV und Anlage 15 FeV!!!

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Beitrag von Christian Schulz » Di 26. Apr 2005, 06:33

Dem Kommentar von füchslein ist nichts mehr zuzufügen.

Ich sehe das so, dass Deine Begutachtungsstelle einfach nur Mist gebaut hat. Da es eine akkreditierte Begutachtungsstelle ist, kennt sie den rechtlichen Werdegang einer MPU.

Ich würde mit der Begutachtungsstelle reden und ggf. wenn die Aufforderung von der Fahrerlaubnisbehörde kommt dorthin gehen. Vielleicht brauchst Du dann nicht die volle Gebühr für das von der Behörde geforderte Gutachten zu zahlen.
Gruß
Christian Schulz
Landkreis Jerichower Land

E-Mail: Christian.Schulz@lkjl.de

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Beitrag von Ahrens » Di 26. Apr 2005, 10:53

Vielen Dank für den Hinweis. In der Anlage 15 1.a bin ich bereits fündig geworden. Ich habs somit verstanden. Allen Beteiligten noch einmal vielen Dank.

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