Kein aktives THC - trotzdem ÄG

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Anusch
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Kein aktives THC - trotzdem ÄG

Beitrag von Anusch » Mi 4. Mai 2005, 13:26

Wurde kontrolliert, Bluterwerte 15 ng Carbonsäure, kein aktives THC, kein zeitl. Zusammenhang zw. Drogenkonsum und Autofahrt, keine Ausfallserscheinungen daraufhin auch Kein Ordnungswidrigkeitsverfahren :P

Nun meldete sich die Führerscheinbehörde und verlangte ein Drogenscreening - wenn dies sauber sei, wäre die Sache für mich erledigt.
Hab das Screening auch besten Gewissens abgegeben - bin rauchfrei!! -
Jetzt kam aber ein Brief, mein Kreatininwert sei zu niedrig gewesen, deutet auf eine Verdünnung hin - jetzt soll ich ein Ärztl. Gutachten machen.

Würde ich so ein Gutachten verweigern, sondern der FSB z. B. 3 Screenings in einem gewünschten Zeitraum anbieten, hätte ich da Chancen vor dem Verwaltungsgericht.

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Haribo
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Beitrag von Haribo » Mo 9. Mai 2005, 14:12

Na, ja, zunächstmal gilt die Anordnung der FeB, der du Folge leisten soltlest. Natürlich spricht verdünnter Urin nicht gerade für dich... oder gibt es medizinische Gründe?

Die FeB hat nun berechtigte Zweifel an deinen Angaben. Das ärztliche Gutachten besteht übrigens in der Regel aus einem drogenscreening. Es ist keine MPU, falls du das gedacht haben solltest.

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Anusch
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Beitrag von Anusch » Mo 9. Mai 2005, 19:33

Hab aber nix verdünnt!!!
Das nervt mich ja so. Wie geht eigentl. so ein ärztl. Gutachten von Statten? Außer Screening, was wird noch untersucht bzw. erfragt?

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