Verfügungen

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Blume
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Verfügungen

Beitrag von Blume » Fr 22. Jul 2005, 07:02

Welcher Unterschied ist zwischen Versagungs- und Ordnungsverfügung?

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wj
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Beitrag von wj » Fr 22. Jul 2005, 08:55

Die Versagungsverfügung ist eine Ordnungsverfügung, mit der etwas versagt wird. :wink:

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Villegirl
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Beitrag von Villegirl » Fr 22. Jul 2005, 13:26

Das Wort "Ordnungsverfügung" ist ein Oberbegriff. Und dann gibt es eben verschiedene Ordnungverfügungen wie z.B. Versagungsverfügung, Entziehungsverfügung, Untersagungsverfügung etc....

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RAK
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Beitrag von RAK » Di 16. Aug 2005, 23:27

Um es mal juristisch klar zu machen, Verwaltungsbehörden "verfügen" überhaupt nichts! Das dürfen nur Gerichte. VB´s dürfen Anordnungen treffen und Bescheide erteilen, die anfechtbar sind.
"Verfügen" kann eine VB überhaupt nichts! Juristische Begriffe geraten hier leider immer wieder auseinander!

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Ferdi
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Beitrag von Ferdi » Mi 17. Aug 2005, 06:22

@RAK
dann muss ich aber sagen, dass selbst Juristen eines OVG`s nicht in der Lage sind, diese Begriffe sauber zu trennen. Siehe z.B. die Entscheidung des OVG NRW vom 31.08.200 8 L 1577/00 (hat nichts mit Fahrerlaubnsrecht zu tun).

Anderes Bespiel des munteren Hin- und Her
Hoppenber/de Witt "Handbuch des öffentlichen Baurechts" usw.

Viele Grüße
Ferdi

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füchslein
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Beitrag von füchslein » Mi 17. Aug 2005, 06:59

Ich versteh auch nicht, warum man die Begriffe "Verfügungen" v erwendet!!! LT. FeV und StVG tauchen nirgends diese Begriffe auf!!!

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Christian Schulz
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Beitrag von Christian Schulz » Mi 17. Aug 2005, 07:56

füchslein hat geschrieben:Ich versteh auch nicht, warum man die Begriffe "Verfügungen" v erwendet!!! LT. FeV und StVG tauchen nirgends diese Begriffe auf!!!
Höchstwahrscheinlich, weil man diese Begriffe schon seit ewigen Zeiten in einer Verwaltungsbehörde gebraucht. Bis jetzt hat sich nie einer Gedanken darüber gemacht, dass dieser Begriff nur in den juristischen Bereich gehört.
Gruß
Christian Schulz
Landkreis Jerichower Land

E-Mail: Christian.Schulz@lkjl.de

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dgstein
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Beitrag von dgstein » Mi 14. Dez 2005, 20:24

Hallo zusammen,

also in unserer Behörde wird durchaus nach Bescheiden und Verfügungen unterschieden.

Maßnahmen (z.B. Entziehungen) werden grundsätzlich als Verfügung, alle anderen Entscheidungen als Bescheid erlassen.

Viele Grüße

dgstein
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max_relax
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Beitrag von max_relax » Do 15. Dez 2005, 08:04

@ Blume:

Der Begriff "Versagung" (oder eben Versagungsverfügung) wird für gewöhnlich gebraucht, wenn ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis abgelehnt wird.

Gruß, max
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morty
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Beitrag von morty » Do 15. Dez 2005, 09:30

@RAK

Dann sollte aber einer mal den § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz ändern!!!

Die Voraussetzungen eines Verwaltungsaktes nennt § 35 Satz 1 VwVfG (der § 118 Satz 1 AO und § 31 Satz 1 SGB X wörtlich entspricht):

Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

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