Prüfer immer ein Ü-EI ???

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Peg
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Prüfer immer ein Ü-EI ???

Beitrag von Peg » Fr 22. Jul 2005, 11:21

Habe da eine Frage zur Nummer 5.12 des Beck.
Der Passus sprach an, dass die TÜV-Prüfer den Fahrschulen nicht im Voraus genannt werden dürfe. Jetzt wurde er ja ersatzlos gestrichen.

Meine konkrete Frage lautet: Hat schon jemand -evtl. auch erst auf Anfrage- vom TÜV Nord erhalten??
Bei anderen Prüfstellen sollen die Namen der Prüfer schon Tage vorher aushängen
Danke euch für eure Antworten.

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