Führerschein: Sicherstellung oder Beschlagnahme

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Public Defender
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Führerschein: Sicherstellung oder Beschlagnahme

Beitrag von Public Defender » Mi 23. Nov 2005, 00:47

wenn der Führerschein,
aus welchen Gründen auch immer,
von der Polizei eingezogen wird,

dann fragt der Polizeibeamte immer vorher,
ob der Betroffende mit dieser Massnahme einverstanden ist, oder nicht.

Das eine ist dann eine Sicherstellung, das andere eine Beschlagnahme.

Meine Frage nun:

wenn ich mit der Einziehung einverstanden bin,
so ist dass eine Sicherstellung

wenn ich dieser Massnahme widerspreche,
so ist das eine Beschlagnahme

welche Vor- und Nachteile hat hier nach Auffassung der Forenteilnehmer
die eine und/oder andere Entscheidungsmoeglichkeit, welche der Autofahrer wählen kann.

Hier ist der Stand, welchen ich kenne:

der "Vorteil" einer Beschlagnahme ist der, dass ich dieser Massnahme widerspreche, da ich mich im Recht fühle.
Somit muss die Polizei die Beschlagnahme noch richterlich oder zumindestens juristisch bestätigen lassen.
eine moegliche Beschleunigung des Verfahrens kann dadurch bewirkt werden, als auch dass ich bei Bestätigung meiner eigenen Rechtsauffassung den Führerschein schneller wieder zurückerhalte.
Auch habe ich ggf. die Moeglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Mit anderen Worten: ...Ich halte mir juristisch alle "Türen und Tore offen",
und habe hinterher mehr "Spielraum",
da ich freiwillig keine
Rechte abgegeben habe.

Der Nachteil einer Sicherstellung ist das Gegenteil des unter
den obigen Ausführungen beschriebenen Sachverhaltes.
Mit Zustimmung einer Sicherstellung gebe ich somit alle Rechte ab,
das Verfahren "läuft' seine üblichen Gang und Weg, und sollte selbst die Sicherstellung nicht rechtens sein, so kann ich im nachhinein nichts mehr unternehmen was hinsiochtlich moeglicher Schadenersatzansprüche mir evtl. zustehen würde.
ausserdem kann das Verfahren länger dauern, da ich ja dieser massnahme
-freiwillig- zugestimmt habe.

Ausserdem und ergänzend habe ich noch folgendes zur Diskussion zu stellen:

Wird ein Führerschein z.B. vorläufig "vor Ort" eingezogen, weil die Polizei z.B. der Meinung ist, es handele sich um eine Fälschung
(nur mal so als Beispiel genannt).
es handelt sich aber nun nicht um eine Fälschung, sondern alles ist Rechtens und rechtmässig erworben, was sich ja dann auch durch eine Ueberprüfung rausstellen wird, dann sind folgende rechtliche Unterschiede bei einer Sicherstellung ./. Beschlagnahme zu beachten:

Bei einer Beschlagnahme stimme ich der Massnahme zu, und darf solange nicht (weiter) Autofahren, solange der Führerschein im Besitz der Polizei bzw. Ermitllungsbehoerden/Justice ist.

Bei einer Sicherstellung stimme ich der Massnahme nicht zu, und darf "technisch" gesehen zwar nicht Auto fahren, erweist sich aber diese Sicherstellung als falsch
(d.h. die Entscheidung wird revidiert, und die Sicherstellung "rückgängig" gemacht),
kann ich auch nicht dafür bestraft werden, wenn ich während der Zeit der Sicherstellung trotzdem Auto gefahren bin, da im Umkehrschluss ja die Sicherstellung nicht rechtens war.

Ich wäre für die Beantwortung dieses Fragekomplexes dankbar,
und verbleibe

Mit frdl., Gruessen....
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füchslein
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Beitrag von füchslein » Mi 23. Nov 2005, 08:16

Da sollte man wohl besser die Polizei oder einen Juristen fragen!!!

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Beitrag von Public Defender » Do 24. Nov 2005, 10:27

Meine Fragestellung war ja "mehr oder weniger" darauf bezogen,
ob die Polizei denn überhaupt einen Führerschein einziehen darf
-wo die Polizei der Meinung ist, dass dieser Führerschein gefälscht ist-
und wie man sich da am Besten verhält
(immer vorausgesetzt, der Führerschein ist "Echt" und auch rechtmässig erworben, bzw. von einer Führerscheinstelle auch ausgestellt worden).

Der "Knackpunkt" meiner Fragestellung bezieht sich mehr auf Führerscheine, dessen Echtheit die Polizei "vor Ort"
durch Listenunmmern-Abgleich nicht -sofort- feststellen kann, da es sich z.B. um einen im Ausland ausgestelltes -aber Echtes- Document handelt.

Mir ist schon 100 %-ig klar, dass bei einem rechtmässig erworbenen Führerschein dieser nach
Ablauf der Ermittlungen wieder ausgehändigt werden muss, und man auch kein Strafverfahren zu erwarten hat.

Was ist aber mit "Zwischenzeit", womit die Dauer der Ermittlung gemeint ist,
und wo man ja nicht einen solchen Original Führerschein dabei hat,
weil dieser
unrechtmässig und aufgrund falscher Verdachtsmomente eingezogen wurde.

Oder ist es etwa grundsätzlich besser,
nur eine Kopie (Colorkopie) des Führerscheines mit sich zu führen,
und anzugeben, den Original Führerschein "verlegt" zu haben,
um einem solchen Schlamassel grundsätzlich vorzubeugen?

Danke,

MfG
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Beitrag von füchslein » Do 24. Nov 2005, 10:47

Hier im Forum sind neben "normalen" Bürgern fast nur Verw.leute, d.h. Mitarbeiter von Führerscheinstellen!!!
Und die wissen i.d.R. nichts von den Aufgabe, Befugnissen und Rechten der Polizei!!

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Beitrag von Public Defender » Do 24. Nov 2005, 11:23

füchslein hat geschrieben:Hier im Forum sind neben "normalen" Bürgern fast nur Verw.leute, d.h. Mitarbeiter von Führerscheinstellen!!!
Und die wissen i.d.R. nichts von den Aufgabe, Befugnissen und Rechten der Polizei!!
Hi füchslein,

OK, danke der ehrlichen Antwort!

Vielleicht findet sich ja trotzdem noch jemand (anderes),
der die gestellte Frage beantworten kann.

MfG
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