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Literatur etc.

Verfasst: Di 13. Jun 2006, 19:25
von Kyle
Hallo liebe community!

Bin neu hier im Forum und bin durch die Suche im Internet zum Thema "Fahrerlaubnisrecht" auf euch gestoßen. Ich schreibe gerade eine Arbeit zu diesem Thema und die Literaturliste etc. hat mir schon sehr geholfen ;)

Hätte allerdings noch eine Frage: Kennt jemand von Euch evlt. aktuelle Fallbearbeitungen zum Thema Alkoholfahrten bzw. Faherlaubnisrecht im Allgemeinen. Ich meine damit "juristische" Fallbearbeitung im Sinne von Gutachten usw.

Generell wäre ich für Tips die mir die Einarbeitung in dieses Thema erleichtern (links usw.) sehr dankbar!

Schöne Grüße

Kyle

Verfasst: Mi 14. Jun 2006, 05:23
von MorkvomOrk
Was meinst du mit "juristische Fallbearbeitungen"? Erläutere mal bitte etwas näher, was du konkret mit den von dir genannten "juristischen Fallbearbeitungen" machen willst.

Verfasst: Mi 14. Jun 2006, 09:20
von Kyle
Ich meine damit z.b. Fallbücher zum Thema Fahrerlaubnisrecht - oder aber eben einzelne Fälle. Mit Gutachten meine ich die Fallausarbeitung. Es müssen oder sollen nicht etwa konkrete reale Fälle sein, sondern beispielhafte Fälle, die für typische Sachverhalte im Fahrerlaubnisrecht eine juristische Lösung anbieten.

z.B.
A fährt alkoholisiert mit dem KfZ und wird von der Polizei angehalten. Bei der Alkoholkontrolle ergibt sich ein Wert von 1.6Promille. Die Verkehrsbehörde erfährt von dem Vorfall und fordert A zur Beibringung einer MPU auf.
A klagt dagegen. Wie wird das Gericht entscheiden?
und dazu eben dann die "juristische" Lösung.
Ich will mich einfach in das Gebiet einarbeiten, da es wohlmöglich auch Gegenstand einer Prüfung sein könnte.

Verfasst: Mi 14. Jun 2006, 10:23
von Christian Schulz
ICh verstehe Dein Problem schon, aber am Besten wäre es dann schon, wenn man einen realen abgeschlossenen Fall hat, der Deinen Vorstellungen entspricht. Allerdings ist hier der Datenschutz ein Hinderungsgrund. Und die Behörde kann nicht ohne weiteres eine komplette Akte kopieren und dann "schwärzen". Du müsstest Dich dann schon direkt mit einer Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung setzen, die Dir dann vor Ort weiterhelfen kann. Allerdings müsstest Du mit Verwaltungsgebühren für den Aufwand (v.a. für das Kopieren) rechnen.

Verfasst: Mi 14. Jun 2006, 10:48
von matchbox
Das Problem ist, dass das Fahrerlaubnisrecht hunderte verschiedene Fallkonstellationen schon im Bereich des § 13 FeV (Alkohol) bietet. Außerdem haben sich viele Verfahrensweise im FE-Recht auch aufgrund von Rechtsprechung entwickelt. Ich kann Dir nur raten, Dir anhand von Urteilsdatenbanken, wie sie auch hier geboten wird, Fälle im Alkoholbereich und deren rechtliche Bewertung anzuschauen.

Verfasst: Mi 14. Jun 2006, 11:19
von Kyle
ja danke! bin ich gerade dabei. allerdings sind urteile eben im "urteilsstil" verfasst und mich würde eher intressieren, ob jem. auch eine datenbank für fallbearbeitungen im "gutachtenstil" kennt.

trotzdem danke für die schnellen antworten ;)

Verfasst: Mi 14. Jun 2006, 11:51
von Christian Schulz
@ Kyle

Derartige Ausarbeitungen wie Du sie Dir vorstellst, wirst Du von Seiten einer Fahrerlaubnisbehörde nur schwerlich bekommen können.

Die Verfahrensweise wie vorzugehen ist, ist relativ klar durch Gesetz und Rechtsprechungen geregelt. Das einzige wo "gutachterlich" ein Prüfung vorgenommen wird, ist bei der Widerspruchsprüfung. Ansonsten wirst Du hierzu nichts bei einer Fahrerlaubnisbehörde finden.

Probier es doch einmal auch über die Verkehrszeitschriften (z.B. verkehrsdienst etc.). Dort gibt es u.a. Aufsätze zu diversen Themen.

Verfasst: Mi 14. Jun 2006, 16:08
von Kyle
Danke, das werde ich wohl tun ;) ich arbeite mich erstmal durch die Aufsätze unter "Aufsätze" hier im Forum und schau, ob ich etwas nützliches finde.
"Fallbücher" zum Fahrerlaubnisrecht, wie es sie für alle "klassischen" rechtsgebiete gibt scheint es nicht zu geben. Liegt wohl daran das es eben auch nicht zur gewöhnlichen prüfungsmaterie gehört.

danke soweit schonmal - mache mich dann mal ans lesen :)

Verfasst: Mi 14. Jun 2006, 23:09
von RAK
@kyle: Gutachten im FE-Recht wirst Du kaum finden, denn das FE-Recht ist nicht examensrelevant für das 1. Staatsexamen (gehe davon aus, daß Du Studentin bist, wenn Du Gutachtenmaterial suchst). Du wirst also hauptsächlich Material im Urteilsstil finden. Du kannst evtl. Anwaltsbüros abklappern, die sich viel mit der Materie beschäftigen. Öfter werden dort durch stud. Praktikanten Gutachten zu FE-Fragen erstellt oder durch Referendare (kopieren und schwärzen ist natürlich nicht umsonst). Der Gutachtenstil: Fallfrage, ist der VA (z.B. Entziehung der FE) rechtmäßig und die verwaltungsrechtliche Abarbeitung formelle Rechtmäßigkeit, materielle etc. ist identisch mit den übrigen im Öff.-Recht.

Verfasst: Do 15. Jun 2006, 08:30
von Bernhard Slupkowski
Für jemanden, der früher in der Ausbildung auch Klausuren im gutachtenstil schreiben musste, wr es immer am schwierigsten, Klausuren aus dem eigenen, zur Zeit zu bearbeitenden Rechtsgebiet zu schreiben.

Vieles, was man in der Klausur groß ausführen musste, um die notwendigen Punkte zu erhalten, werden in der täglichen Arbeit mit einem "Gedankenschwung" abgearbeitet, selten oder nie aber in schriftlicher Form niedergelegt.

So sieht es sicherlich auch in den Akten von Fahrerlaubnisbehörden aussehen.

Beispiel: wenn jemand die Klasse B haben will, werde ich keine großen Ausführungen zum Mindestalter machen; ich weiß halt, dass er die Klasse erst mit 18 bekommt.

Insofern sind Führerscheinstellen die falschen Ansprechpartner.


Bernhard