Abgabe negatives Gutachten Pflicht?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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RAK
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Beitrag von RAK » Do 22. Feb 2007, 23:13

Unfaßbar! Ich kann mich Christian Schulz nur anschließen und würde schnellstens einen RA einschalten.
Der Sachbearbeiter bringt die Grundzüge des Verwaltungsrechts durcheinander. Der Antragssteller ist "Herr des Verfahrens". Nimmt er seinen Antrag zurück, so ist das Verfahren beendet (ob es dem SB gefällt oder nicht).
Der neue Antrag setzt ein neues Verfahren in Gang. Wie hier schon erörtert wurde gehört das Gutachten dem Antragsteller. Er muß die Begutachtungsstelle sogar ermächtigen, wenn das GA direkt an die Behörde geschickt werden soll (Schweigepflicht der Begutachtungsstelle).
Mal angenommen jemand muß eine verkehrsmed. Untersuchung beibringen. Käme da jemand auf die Idee den Antragsteller zu verpflichten seine Krankengeschichte der FS-stelle zur Verfügung zu stellen?

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ThomasRock
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Beitrag von ThomasRock » Fr 23. Feb 2007, 19:14

Hi corneliusrufus!
Ob vorher noch ein Gespräch sinnvoll ist, mag sein. Es kann ja dieses Forum und dieser Beitrag als Link angegeben werden.
Was das Gespräch betrifft, bin ich auch skeptisch.

Über einen Schriftverkehr unter Nennung dieses Threads habe ich auch schon nachgedacht. Werde ich wohl tun.

Werde mir am Montag von meiner Kundin Vollmacht und Schweigepflichtentbindung geben lassen und selber aktiv werden.

Das Problem, was ich persönlich habe, ist wiederkehrend: Ich möchte - vor allem in Beratungsgesprächen - möglichst umfassend - und vor allem korrekt - beraten. Wenn dann der eine oder andere meint, machen zu können, was er will, geht das halt nicht und macht mich selbst ab und an unglaubwürdig. Und da ewrde ich dann sauer... :evil:

Hi RAK!
Ich kann mich Christian Schulz nur anschließen und würde schnellstens einen RA einschalten.
Gerne. Nur 2 Schwierigkeiten: Zunächst dauert das mit den RA´s hier eben meist zu lange (wobei ich sehr gerne mit RA´s zusammenarbeite - aber eben nur selten gegen die Verwaltung).

2.-tens (und wichtige): Meine Kundin hat keinen Rechtsschutz.

Wie oben schon erwähnt, werde ich die Sache aber übernehmen und dann schauen wir mal...

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

P.S.
Der Sachbearbeiter bringt die Grundzüge des Verwaltungsrechts durcheinander.
Es handelt sich bei der Person, die diesen Schrieb verfaßt hat, nicht um einen Sachbearbeiter, sondern um den Amtsleiter dieser Behörde.
Mit freundlichem Gruß aus Herne

Thomas Rock
Fachpsychologe für Verkehrspsychologie
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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Sa 24. Feb 2007, 13:52

@ThomasRock: Ich habe dieselben Schwieirgkeiten. Auch ich möchte gerne universell und zugleich individuell beraten. -

Ich ahbe es schon erlebt, dass ein Behördenleiter entgegen seinem ursprüunglichen Ansinnen durch Schriftwechsel und Arguemtation abrückte. Im Gespräch wurde erstmal die bestehenden Positionen wiederholt und dann auf die Schwächen hingewiesen. Und beidseitig einmal in Gedanken die Position der Gegenseite eingenommen. Wenn diese Bereitschaft besteht, bsp. nach Verweis auf diese Diskussion, warum dann nicht reden?

Dann ist für mich jedoch auch eine Grenze erreicht, falls das kein Ergebnis bringt. Unabhängig von Verfahrenvollmacht etc. Ich halte dann einen Rechtsanwalt als unabhängige dritte Seite für besser geeignet. Gerade auch in Hinblick auf den Betroffenen, der dann aus Sachunkenntnis dem Berater bzw. Psychologen keine 'Schuld am Versagen' zuweisen kann. Ich halte das besser für die weitere inhaltliche Zusammenarbeit mit dem Betroffenen. Außerdem werden so Konflikte mit dem (noch bestehenden) Rechtsberatungsgesetz vermieden.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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ThomasRock
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Beitrag von ThomasRock » Mo 26. Mär 2007, 12:36

Es gibt Neuigkeiten! :P
Aber leider keine Guten. :cry:

Jetzt geht in diesem Fall wohl kein Weg mehr am Rechtsanwalt vorbei. Hatte noch auf ein Einlenken gehofft. Aber jetzt kam an meine Kundin folgender Brief:
Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
Anhörung gem. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz


Sehr geehrte Frau XXX,

Mit Schreiben vom 29.02.07 habe ich Sie aufgefordert, das im Oktober 2006 durch die Y GmbH erstellte med.-psychol. Gutachten hier vorzulegen. Auch wurden Sie in meinem Schreiben vom 15.02.07 nochmals auf die Sach- und Rechtslage hingewiesen. Das Gutachten ist bis heute hier jedoch nicht eingegangen.
Damit sind Sie Ihrer Verpflichtung, an der Klärung der Eignungsbedenken mitzuwirken, nicht nachgekommen. Nach §11 Absatz 8 der FeV ist dann der Schluss auf ihre mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gerechtfertigt.
Ich beabsichtige daher, Ihren Antrag auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis gebührenpflichtig abzulehnen.
Vor Erlass einer entsprechenden Verfügung gebe ich Ihnen hiermit gem. 28 Verwaltungsverfahrengesetz NW die Gelegenheit, sich innerhalb einer Woche zu dieser Maßnahme zu äußern..
MfG...
Ich möchte noch kurz erwähnen, daß es sich hier um einen Neuantrag handelt nach Zurückziehung des (Vor-)Antrages.

Da auch nicht alle Anwälte sofort wissen, was wo zu finden ist: Könnt ihr hier ein paar (zusammenfassende) Tipps geben, nach welchen §§ hier "gekontert" werden kann?

(Diesen Thread werde ich natürlich ausgedruckt beilegen)

Schon mal Danke im voraus
Mit freundlichem Gruß aus Herne

Thomas Rock
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Beitrag von corneliusrufus » Mo 26. Mär 2007, 14:46

Ich würde dieses nun bestimmt einem Anwalt übergeben. Mit dem würde ich diskutieren, ob im Antwortschreiben nochmals - wiederholt - - und mit Einschreibbriefrückantwort nachweisbar - der Antrag auf Erteilung wird zurückgeniommen stehen sollte. Und ich würde diskutieren, ob für den Fall eines "Dennoch-Bescheids" dieser nicht mit einer Feststellungsklage auf Nichtigkeit beseitigt werden kann und die FEB darauf hinweisen. Dann würde ich überdenken wollen, ob da nicht ein Fall von Steuermittelverschwendung vorliegt und die Dienstaufsicht einschalten.

Viel Erfolg, Thomas,

liebe Greet-Ings, Cornelius

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Beitrag von Christian Schulz » Mo 26. Mär 2007, 15:06

Ich kann mich hier Cornelius nur anschließen. Im Falle einer Versagung des Antrages würde ich nicht nur einen Anfechtungswiderspruch einlegen sondern ggf. auch überlegen ob es zweckmäßig ist gleich eine Verpflichtungsklage einzureichen, da die Kundin ja eine Anordnung für die nächste MPU haben will.

Auf jeden Fall sofort den Fall einem RA übergeben.
Gruß
Christian Schulz
Landkreis Jerichower Land

E-Mail: Christian.Schulz@lkjl.de

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Beitrag von RAK » Mo 26. Mär 2007, 22:49

Hier hat der Amtsleiter nicht verstanden, daß er sich in einem neuen Verwaltungsverfahren befindet.
Auf die Anhörung würde ich den Spieß umdrehen und ihn um Mitteilung der Rechtsgrundlage für die Vorlage des GA aus dem alten Verfahren bitten. Eine solche gibt es -wie bereits hier gepostet- nicht.
Der Gang zum RA ist m.E. unausweichlich!
Möglicherweise hilft eine Eingabe an den zust. Dezernenten.
@ThomasRock: Wenn Deine Kundin "arm" ist, kann sie Beratungshilfe erhalten (gewährt das zust. Amtsgericht), im Falle der Klage Prozeßkostenhilfe.
Bei erfolgreicher Durchführung des Widerspruch- oder Klageverfahrens hat die Behörde die Gebühren des RA zu tragen und Deine Kundin erhält ihr Geld zurück.

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Beitrag von MorkvomOrk » Di 27. Mär 2007, 06:21

Da bereits zu Beginn des Threads empfohlen wurde, nach der Rechtsgrundlage zu fragen, gehe ich davon aus, daß dies auch erfolgt ist, aber zu keinem Ergebnis geführt hat.
Die FEB zeigt sich offensichtlich lernresistent oder aber sie handelt willkürlich außerhalb der bestehenden gesetzl. Regelungen. Ich würde daher jetzt schärfere Geschütze auffahren:
-Dienstaufsichtsbeschwerde
-evtl. mit Schadensersatz drohen (z. B. wenn Arbeitsplatz in Aussicht steht, Voraussetzung aber FS ist)
-noch einmal ausdrücklicher, schriftlicher Hinweis, daß eine mpU zu keinem Zeitpunkt verweigert wurde und somit eine Versagung offensichtlich rechtswidrig ist, da bezügl. der Nichtvorlage des GA in einem anderen Vw-verfahren nicht auf die Nichteignung geschlossen werden darf, sondern ich aufgrund meines Antrages vom ____ geradezu ausdrücklich gewillt bin, meine Kraftfahreignung durch eine mpU nachzuweisen!!
-Beschwerde an Landrat

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Beitrag von ThomasRock » Di 27. Mär 2007, 19:32

VERLOREN!!

Liebe Leute,

heute war ich beim Anwalt und habe Erkundungen eingezogen.

Und muß sagen, daß die ganze Sache sehr aufschlußreich war.

Die ganze Sache war von Anfang an völlig chancenlos (hätte ich aber schon frühzeitig einen Anwalt herbeigezogen, wäre das hier nicht ein so schöner Threads geworden - zumindest ein Trost :-).

Bis zum ablehnenden Bescheid kann Anwalt gar nichts tun, da die Behörde bis jetzt FORMELL völlig korrekt gehandelt hat!

Inhaltliche Aspekte spielen zur Zeit (immer noch) keine Rolle!!

(Und «Gegenargumentativ» auch nicht, da ja noch kein Verwaltungsakt vorliegt, sondern noch in Vorbereitung ist...)

Anwalt kann also frühestens dann tätig werden, wenn versagt wurde (so meinte er etwas auch, daß die letzte Anhörung nur pro forma erstellt wurde, da dies zu geschehen hat und eine etwaige Antwort sowieso nicht gelesen würde/nicht gelesen werden braucht und beabsichtigt wird zu versagen.

Dann aber greift der «ganz normale Verwaltungswahnsinn», wo sich dann unter 12 Monaten Dauer nichts abspielt. Da aber (wie in solchen Fällen üblich) die 2-Jahresfrist droht, wird es für (völlig berechtigte) Gegenmaßnahmen sehr sehr eng.

De facto bedeutet, das, daß meine Kundin «aufgibt» ein und ein völlig rechtswidrig eingefordertes Gutachten übersendet, damit in absehbarer Zeit die Fahrerlaubnis wieder erreicht werden kann.

Das ist der «Jagdschein» für jegliche Willkür einer Behörde. Wer also meint, irgend etwas tun tu wollen/sollen/müssen (unabhängig ob gültiges Recht oder nicht), tut dies eben. Und wird «gewinnen», da Wiederstand unbillige Härten nach sich ziehen würde.

Ich wiederhole noch einmal: Es war von Anfang an falsch, etwas gegen diese falsche Aufforderung zu unternehmen, da zu keinem Zeitpunkt die Chance bestand, Recht zu bekommen.

Ich sage heute und morgen besser noch nicht, was ich darüber denke, das könnte teuer für mich werden...

Trotzdem: Vielen Dank für diesen tollen Threads. Habe viel gelernt (vor allem, daß die allermeisten VB´s völlig korrekt arbeiten).

Und glücklicherweise ist nicht zu erwarten, daß dieser «Selbstsicherheitaufbaukurs» für meine Kundin im Nachhinein zu neuen Depressionen führen wird. Hoffe ich jedenfalls.
Mit freundlichem Gruß aus Herne

Thomas Rock
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Beitrag von ThomasRock » Di 27. Mär 2007, 19:40

Hi MorkVomOrk!

Danke für die Tipps. Es bleiben aber wohl nur die Beschwerden übrig, da, wie gesagt, bei § 28 eine Antwort gelesen werden kann oder auch nicht.

Habe auch den Tipp bekommen (von einem WDR-Mitarbeiter - die drehen gerade bei mir gerade eine 45 minütige Dokumentation über "unser aller" Thema - , der derartiges in behördenstrittigen Fällen schon durchgezogen hat!), es mit einer Beschwerde bei der EU zu versuchen. Die würden sehr empfindlich und schnell gegen Behörden vorgehen, die gegen nationales Recht verstoßen.

Aber irgendwie fühle ich mich im Moment gerade irgendwie traurig und demoralisiert.
Mit freundlichem Gruß aus Herne

Thomas Rock
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