Muss ich zur MPU???
Verfasst: Do 29. Mär 2007, 20:47
Hallo an alle!!
Bitte um Hilfe!
Habe in meiner Jugend mehrmals "gekifft" wurde deshalb aber nie hinter dem Steuer auffällig. Nachdem ich aber wegen Besitz von BtM Strafe zahlen musste, wurde von der Führerscheinstelle eine MPU angeordnet. Da mir die Kosten zu hoch waren, hab ich meinen FS freiwillig abgegeben. Das ist 10 Jahre her!
Mittlerweile hab ich meinen FS wieder erworben, wurde aber im März 2005 von der Polizei aufgehalten und hatte 0,5 Promille. Hab dann vor 2 Wochen (also über 1 Jahr nach dem Vorfall) Post von der Führerscheinstelle bekommen, mit Frist zur Rückäußerung und Androhung MPU.
Hab dann mitgeteilt, dass ich nun zum ersten Mal im Straßenverkehr auffällig geworden bin und deshalb aus meiner Sicht keine MPU notwendig sei, da ich kein Wiederholungstäter bin.
Mir wurde dann aber klar mitgeteilt, dass der Führerscheinstelle dass schnurz ist und wurde verpflichtet bis spätestens Ende Mai ein Gutachten vorzulegen. Begründung: Angeblich hätte nun eine "Suchtverlagerung" von Drogen zu Alkohol stattgefunden.
Was meint Ihr: Ist die Anordnung rechtens??
Bitte um Hilfe!
Habe in meiner Jugend mehrmals "gekifft" wurde deshalb aber nie hinter dem Steuer auffällig. Nachdem ich aber wegen Besitz von BtM Strafe zahlen musste, wurde von der Führerscheinstelle eine MPU angeordnet. Da mir die Kosten zu hoch waren, hab ich meinen FS freiwillig abgegeben. Das ist 10 Jahre her!
Mittlerweile hab ich meinen FS wieder erworben, wurde aber im März 2005 von der Polizei aufgehalten und hatte 0,5 Promille. Hab dann vor 2 Wochen (also über 1 Jahr nach dem Vorfall) Post von der Führerscheinstelle bekommen, mit Frist zur Rückäußerung und Androhung MPU.
Hab dann mitgeteilt, dass ich nun zum ersten Mal im Straßenverkehr auffällig geworden bin und deshalb aus meiner Sicht keine MPU notwendig sei, da ich kein Wiederholungstäter bin.
Mir wurde dann aber klar mitgeteilt, dass der Führerscheinstelle dass schnurz ist und wurde verpflichtet bis spätestens Ende Mai ein Gutachten vorzulegen. Begründung: Angeblich hätte nun eine "Suchtverlagerung" von Drogen zu Alkohol stattgefunden.
Was meint Ihr: Ist die Anordnung rechtens??