MPU nach 22 Jahren ?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Mi 23. Mai 2007, 04:52

Esel hat geschrieben:
Ich habe halt nur die Befürchtung, dass auf Grund des Ratschlages des RA´s, welcher vielleicht richtig aber auch falsch sein kann, eine MPU angeordnet werden kann, weil ich angeblich mein Fehlverhalten von damals (1984) bis heute nicht eingesehen habe.
Diese Gefahr besteht m. E. keinesfalls!
Selbst wenn man dir unterstellen möchte, daß du das damalige Fehlverhalten nicht eingesehen hast, bleibt doch die Tatsache, daß die Sache von vor 22 Jahren jetzt nicht mehr verwertbar ist. Und bei etwas was sowieso nicht mehr verwertbar ist, muß es auch unerheblich sein, ob der Betroffene dies eingesehen hat oder die Vermutung besteht, daß er dies nicht eingesehen hat.
Wie bereits gesagt, ist durch das Verschweigen der früheren Entziehung eigentlich nur dir ein Schaden entstanden, da du als Antragsteller einer Ersterteilung die komplette Ausbildung durchlaufen müßtest (gut, dazu wärst du ja sogar bereit) und auch der Probezeitregelung unterliegen würdest!!
Schließlich dürfte die FS-Stelle von der "alten Sache" auch keine Unterlagen mehr haben bzw. müßte sie vorhandene Unterlagen spätestens jetzt, wo sie mit dem Fall befaßt ist, vernichten!!
Also mach dir keinen Kopf und erklär, der FS-Stelle, daß du zunächst von einer Ersterteilung ausgegangen bist, weil die Entziehung nicht mehr verwertbar war und du deshalb davon überzeugt warst, daß es sich um keine Neuerteilung handelt.
Auch ich wünsche dir viel Glück und Erfolg bei deinen Führerscheinprüfungen und allzeit Gute Fahrt!

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Mi 23. Mai 2007, 19:11

Anwälte raten oft dazu, warum belastendes angeben, wenn man es nicht mehr braucht? Dass ein- und dieselbe Tatsache auch entlastend im Verwaltungsverfahren (Neuerteilung statt Ersterteilung) wirken kann, wird schon mal - mangels eigener Erfahrung - vergessen.

Als ich damals einen Neuantrag (nach Entzug) gestellt hatte, musste ich zwar keine Prüfungen (Theorie und Praxis) absolvieren, weil ich noch innerhalb der Zweijahresfrist war. Doch ich habe mir dennoch eine Fahrschule gesucht und habe eine Stunde (freiwilligen) Fahrunterricht genommen.

Das motorische Fahren, also Schalten, Kuppeln, Lenken das ist nicht verlernbar, höchstens die Übung fehlt etwas. Sinn machte es für mich, weil ich nochmals auf den einen oder anderen Fahrfehler aufmerksam gemacht wurde, der sich so im Laufe der Jahre eingeschlichen hatte.

Du musst die Theoretsiche und die praktische Prüfung wiederholen. Theorie über die Fahrschulunterlagen oder den Buchhandel. Zur Praxis: Da würde ich mir jemanden suchen und ab auf den Verkehrsübungsplatz. Dort frischt Du ruck-zuck die Motorik auf. Dann bzw. parallel die eine oder andere Fahrschulstunde, so dass Du prüfungsreif wirst. Denn vorher darf Dich der Fahrlehrer nicht zur Prüfung anmelden.

Ich würde jedoch bestimmt nicht das ganze Pflichtfahrprogramm en Block buchen. Wenn entscheide Stunde für Stunde. Du kannst wie aus einem Baukasten bsp. sagen, bitte zwei Nachtfahrten und einmal Autobahn. Rein nach Deinen Bedürfnissen. Das ist deutlich günstiger, als das Gesamtprogramm und dürfte bei Dir zu einem gleichwertigen Ergebnis führen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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Ferdi
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Beitrag von Ferdi » Mi 23. Mai 2007, 20:40

Übrigens:
Ein Esel ist ein schlaues Tier. Es bleibt stehen, wenn eine Last ihm zu schwer wird.
Bleibe Du aber nicht vor einem Problem stehen, denn Probleme sind dazu da, gelöst zu werden.
Ich hoffe, dass Du gesehen hast:
Hier werden Sie geholfen.
Viele Grüße und alles Gute
Ferdi
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Esel
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Beitrag von Esel » Mi 30. Mai 2007, 11:01

Hallo zusammen,
so, konnte die Angelegenheit klären. Die Dame von der FSST meinte aber,
dass die Gebühr allerdings höher ausfallen würde. Ich würde dann entsprechend eine Nachricht erhalten.
Nun muss ich mich in diesem Forum aber outen, da ich sehr viele Forenbeiträge gelesen habe, die auch das Thema Alkoholismus beinhalten.
Habe 1979 eingesehen, dass ich nicht mit Alkohol umgehen kann und eine
6-monatige Langzeittherapie gemacht. Bin daraufhin mit Hilfe einer SHG bis zu besagtem Rückfall 1984 (Trennung von der Freundin) trocken geblieben. Nach damaliger Ansicht meines Gruppenleiters wäre eine räumliche Distanz für mich das Beste, so dass ich nach Frankfurt gegangen bin und hier neu angefangen habe. Ich bin dadurch bis heute alkoholfrei durchs Leben gekommen, habe hier eine Familie gegründet und bin Dank meiner Abstinenz auch beruflich erfolgreich. Nun frage ich mich auf Grund der verschiedenen Forenbeiträge, ob mir meine Alkoholkrankheit auch nach 22 Jahren Trockenheit noch zum Verhängnis werden kann ? Kennt sich jemand darin aus ? Viele Grüße vom Esel

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Ferdi
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Beitrag von Ferdi » Mi 30. Mai 2007, 11:06

Nein, Du brauchst es noch nicht einmal zu erwähnen.
Es wird keine MPU stattfinden. Wem gegebenüber willst Du dann die Vergangenheit offen legen?
Bleib Dir einfach jetzt nur selbst treu.

Viele Grüße
Ferdi
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Beitrag von Esel » Mi 30. Mai 2007, 11:23

Hallo Ferdi,
konnte wegen dieser Angelegenheit die letzten Wochen kaum schlafen.
In den Beiträgen verschiedener Foren steht, dass es einen codierten Katalog gibt (KBA u. VZR). Hier soll unter der Nr. 311 Neigung zur Trunksucht stehen. Jetzt war ich dadurch völlig verunsichert. Im MPU-Gutachten von 1984 steht, so glaube ich, auch drin, dass ich eine Langzeittherapie erfolgreich abgeschlossen habe. Vielleicht hat jemand
seinerzeit diese Info übernommen, welche nun gegen mich verwendet werden könnte. Leider gibt es so viele Forenbeiträge, die einen verwirren,
so dass man völlig verunsichert wird.
Viele Grüße vom Esel

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Beitrag von Ferdi » Mi 30. Mai 2007, 11:31

Vergiss bitte Dein Gutachten. Nichts und Niemand darf nach dieser Zeit Dir etwas vorhalten.
Oder wurden Dir bei Antragstellung Vorhaltungen gemacht?
Du wirst aufgefordert, die Prüfung in Theorie und Praxis abzulegen. Und wenn Du das bestanden hast, hast Du einen Führerschein.
Bitte entspann Dich

Viele Grüße
Ferdi
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Beitrag von Esel » Mi 30. Mai 2007, 11:48

Nein, niemand hat mir Vorhaltungen gemacht oder auf der FSST danach
gefragt. Der Teufel steckt aber manchmal im Detail. Solltest Du mit dem
Recht behalten, was Du geschrieben hast, hast Du mir eine sehr große Last von den Schultern genommen.
Nochmals viele Grüße

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Beitrag von corneliusrufus » Mi 30. Mai 2007, 18:54

Zuerst und vornehmlich, @Esel: Klasse Leistung von Dir Deine Abstinenz!

Über die Ursache also Deinen Alkoholismus, Zustand erfolgreich trocken, würde ich gegenüber Behörden schweigen. Es sei denn, Du gewinnst dadurch erwünschte Vorteile. Hier kannst Du keine Vorteile erhalten. Nach dieser Zeit spielt es keine amtlich Rolle mehr, wie die FE Dir abhanden gekommen ist.

Im Privat- wie Berufsleben binde ich es ebenfalls nicht jedem auf die Nase, dass ich trockener Alkoholiker bin, obschon ich relativ freimütig damit umgehe. (Zuviel) Offenheit kann auch nachteilig sein.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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Beitrag von Ferdi » Mi 30. Mai 2007, 20:13

Melde Dich wenn Du Hilfe brauchst.
Freuen würde ich mich, wenn Du Dich meldest, wenn Du es geschafft hast.
Alles Gute wünscht Dir
Ferdi
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