Diese Gefahr besteht m. E. keinesfalls!Esel hat geschrieben:
Ich habe halt nur die Befürchtung, dass auf Grund des Ratschlages des RA´s, welcher vielleicht richtig aber auch falsch sein kann, eine MPU angeordnet werden kann, weil ich angeblich mein Fehlverhalten von damals (1984) bis heute nicht eingesehen habe.
Selbst wenn man dir unterstellen möchte, daß du das damalige Fehlverhalten nicht eingesehen hast, bleibt doch die Tatsache, daß die Sache von vor 22 Jahren jetzt nicht mehr verwertbar ist. Und bei etwas was sowieso nicht mehr verwertbar ist, muß es auch unerheblich sein, ob der Betroffene dies eingesehen hat oder die Vermutung besteht, daß er dies nicht eingesehen hat.
Wie bereits gesagt, ist durch das Verschweigen der früheren Entziehung eigentlich nur dir ein Schaden entstanden, da du als Antragsteller einer Ersterteilung die komplette Ausbildung durchlaufen müßtest (gut, dazu wärst du ja sogar bereit) und auch der Probezeitregelung unterliegen würdest!!
Schließlich dürfte die FS-Stelle von der "alten Sache" auch keine Unterlagen mehr haben bzw. müßte sie vorhandene Unterlagen spätestens jetzt, wo sie mit dem Fall befaßt ist, vernichten!!
Also mach dir keinen Kopf und erklär, der FS-Stelle, daß du zunächst von einer Ersterteilung ausgegangen bist, weil die Entziehung nicht mehr verwertbar war und du deshalb davon überzeugt warst, daß es sich um keine Neuerteilung handelt.
Auch ich wünsche dir viel Glück und Erfolg bei deinen Führerscheinprüfungen und allzeit Gute Fahrt!