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Wiedererteilung n. Trunkenheitsfahrt nach 7 Jahren

Verfasst: Fr 29. Jun 2007, 11:11
von Andree
Hallo!

Es geht um eine bekannte die hat vor 7 Jahren eine Trunkenheitsfahrt gemacht. Jetzt möchte sie gerne den Führerschein wieder haben.
Muss sie jetzt eine komplette neue Ausbildung machen?, mit Sonderfahrten und Theorie?
Oder entfallen die Sonderfahrten und Theorie, ist doch eine eigentlich eine Wiedererteilung, oder nicht?
Muss auch eine prakt. prfg. gefahren werden?
Wo kann dieses nachlesen? § 20 FeV gibt da nich sehr viel her!
Ist eine MPU erforderlich?

Gruß, Andree

Verfasst: Fr 29. Jun 2007, 11:40
von 125Chaos
Die Ausbildung muss sie nur insoweit machen, als das zur Vorbereitung auf die Theorie- und auf die Praxisprüfung nötig ist, d.h. Besuch von Unterrichtsstunden und Sonderfahrten sind nicht vorgeschrieben.
Der Fahrlehrer darf sie aber erst bei Prüfungsreife zur Prüfung vorstellen.

Ob sie eine MPU machen muss, hängt von der Vorgeschichte ab: lag die Alkoholisierung bei mindestens 1,6 Promille, so ist eine MPU vorgeschrieben.
Lag er darunter und war es die erste Alkoholfahrt, so wird eine MPU nur angeordnet, wenn noch besondere Gründe vorliegen.

Verfasst: So 1. Jul 2007, 18:09
von Volker Kalus
Die einschlägigen Regelungen hierzu findet man unter § 13 der Fahrerlaubnisverordnung.

Ansonstzen ist 125Chaos beizupflichten

Verfasst: Mo 2. Jul 2007, 07:02
von nena
Die Regelung über den Wegfall der "Ausbildungspflicht" findest du in § 7 Absatz 1 der Fahrschüler-ausbildungs-Ordnung (FahrschAusbO)

Nena