Wiedererteilung n. Trunkenheitsfahrt nach 7 Jahren
Verfasst: Fr 29. Jun 2007, 11:11
Hallo!
Es geht um eine bekannte die hat vor 7 Jahren eine Trunkenheitsfahrt gemacht. Jetzt möchte sie gerne den Führerschein wieder haben.
Muss sie jetzt eine komplette neue Ausbildung machen?, mit Sonderfahrten und Theorie?
Oder entfallen die Sonderfahrten und Theorie, ist doch eine eigentlich eine Wiedererteilung, oder nicht?
Muss auch eine prakt. prfg. gefahren werden?
Wo kann dieses nachlesen? § 20 FeV gibt da nich sehr viel her!
Ist eine MPU erforderlich?
Gruß, Andree
Es geht um eine bekannte die hat vor 7 Jahren eine Trunkenheitsfahrt gemacht. Jetzt möchte sie gerne den Führerschein wieder haben.
Muss sie jetzt eine komplette neue Ausbildung machen?, mit Sonderfahrten und Theorie?
Oder entfallen die Sonderfahrten und Theorie, ist doch eine eigentlich eine Wiedererteilung, oder nicht?
Muss auch eine prakt. prfg. gefahren werden?
Wo kann dieses nachlesen? § 20 FeV gibt da nich sehr viel her!
Ist eine MPU erforderlich?
Gruß, Andree