rotlichtverstoß

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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TomXY
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rotlichtverstoß

Beitrag von TomXY » So 15. Jul 2007, 04:58

hallo

vieleicht werden manche von euch die frage blöd finden aber sie ist ernst
gemeint und würde mich interessieren!

person x hatt eine fahrerlaubniss für pkw.
person x wird des öfteren erwischt wie er als fußgänger des
öfteren über rot läuft.
kann seine fahrerlaubniss belangt werden (punkte,mpu oder ähnliches)?

und was währe wenn er als fahradfahrer genauso verhält?
Rechtsschreibfehler gefunden ?
Gratulation darfst sie als Trophäe behalten :-)

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dgstein
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Beitrag von dgstein » So 15. Jul 2007, 07:41

Hallo TomXY,

als Fußgänger und als Radfahrer ist man genauso ein Verkehrsteilnehmer wie ein Kraftfahrzeugführer. Wenn diese Rotlichtverstöße begehen, sind das auch Ordnungswidrigkeiten, die zu Punkten führen können.

Tatbestandsnr. 137100: "Sie missachteten als Fußgänger das Rotlicht der Lichtzeichenanlage" = 50,00 Euro und ggf. 1 Punkt
Tatbestandsnr. 137612: "Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage" = 25,00 Euro und ggf. 1 Punkt

Zudem können häufig begangene Ordnungswidrigkeiten - auch wenn sie nicht mit Punkten bewehrt sind - Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, die u.U. durch ein MPG auszuräumen sind.

Hierzu mal ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover:
Es spielt keine Rolle, dass der Rotlichtverstoß mit einem Fahrzeug begangen wurde, für das kein Führerschein notwendig ist. Auch ein Radfahrer ist verpflichtet, die Verkehrsregeln zu beachten. Der Verstoß mit dem Fahrrad lässt zudem auf ein gewisses allgemeines Defizit an Verantwortungsbewusstsein schließen, das nicht nur auf die Benutzung einer bestimmten Fahrzeugart begrenzt ist (VG Hannover, Az. 5 B 1105/01).

Viele Grüße

dgstein
Quod non est in actis non est in mundo

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