Gutachten wegen Gehbehinderung M,L,S ausgenommen Hilfe bitte

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Kreidlerfahrer
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Gutachten wegen Gehbehinderung M,L,S ausgenommen Hilfe bitte

Beitrag von Kreidlerfahrer » Fr 20. Jul 2007, 09:27

Hallo möchte mich erstmal kurz vorstellen, ich heiße Daniel bin 17 Jahre alt und habe von Geburt an eine Behinderung die sich spastische Diparese nennt. Durch diese Krankheit musste ich auf Zehenspitzen und mit nach innen gedrehten Füßen laufen. Dieses Problem ist aber nun seit vielen Jahren behoben. Das einzige Problem was noch besteht ist die eingeschränkte Hüftbeweglichkeit was unter Umständen Probleme bereitet beim Aufsteigen auf ein Zweirad.
Nun bin ich gerade dabei den Führerschein B-17 zu erwerben. Vor kurzem musste ich mich dann einem Eignungsgutachten unterziehen, welches zu dem Ergebnis kam dass ich zwar Klasse B fahren darf jedoch nicht Klasse M, L und S. Diese drei Klassen wurden ohne jegliche Fahrprobe ausgeschlossen, eine Fahrprobe wurde nur bei Klasse B verlangt. Die Klasse M schloss der Prüfer mit der Begründung aus, dass ich nicht auf eine große 500er Honda steigen konnte und dieses auch nicht halten konnte, was allerdings aufgrunde meiner Körpergröße von nur knapp über 1,60 ja kein Wunder ist. Gerade die Klasse M wäre mir aber sehr wichtig, da ich ein großer Fan von alten Kreidler Fahrzeugen bin und daher 2 Flory Mofas (diese fahre ich nun seit 3 Jahren und über 10000 km unfallfrei. Ich besitze aber auch eine Kreidler Florett LF (Mokick eingetragen mit 40 km/h) mit dem Prüfer war eigentlich auch hier eine Fahrprobe vereinbart, auf welche er aber nicht zurückkam und den Ausschluss einfach nur wegen oben genanntem Grund vornam. Das Problem mit dem Absteigen wurde bei der Florett folgendermaßen gelöst, am Hauptständer befindet sich ein kleiner zusätzlicher Hebel der es mir ermöglicht das Mokick wenn ich darauf sitze auf den Hauptständer zu stellen, danach geht das absteigen problemlos, auch eine Fahrstunde musste ich darauf schon absolvieren welche ebenfalls Problemlos verlief. Die Klasse M wäre mir sehr wichtig, da diese Kreidlerfahrzeuge mein einziges Hobby darstellen und ich das nicht wegen der Meinung eines lustlosen undfreundlichen Tüvbeamten aufgeben möchte. Weiterhin kann ich auch nicht verstehen warum die Klassen L und S ausgeschlossen wurden. Es ergibt für mich keinen Sinn, dass ich zwar PKW's mit 500 PS ohne Hilfsmittel fahren darf aber keine mit 10 PS die mit 45 eingetragen sind. Auch ist unverständlich dass ich keine kleinen Traktoren mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren darf.

Habe mit meinem Vater am Montag einen Termn beim Leiter der zuständigen Tüvstelle um uns über das Gutachten zu beschweren. Wäre trotzdem sehr froh wenn ihr mal euere Meinung dazu äußern könntet.


Vielen Dank

Gruß

Daniel

max_relax
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Beitrag von max_relax » So 22. Jul 2007, 12:37

Hallo Daniel!

Schön, daß es noch Teenager gibt, die in einem Forum auf solche „Kleinigkeiten“ wie Groß- und Kleinschreibung und Kommasetzung achten. Das scheint inzwischen nicht mehr selbstverständlich zu sein....

Bei meiner täglichen Arbeit muß ich immer wieder feststellen, daß so mancher Sachverständige über die Flexibilität einer Eisenbahnschwelle verfügt und immer noch nicht in der Lage ist, Menschen mit Körperbehinderungen in eine eigenverantwortliche Zukunft zu entlassen. Da wird gerne mal bis ins hinterletzte Detail geregelt und überreguliert, als wenn der Betroffene geistig unzurechnungsfähig wäre und sein (Autofahrer)Leben nur in den Griff bekommt, weil der Sachverständige sich der Sache angenommen hat. :evil:

Wenn ich Dich richtig verstehe, bist Du im Besitz einer Mofaprüfbescheinigung? Wenn dem so ist, dann laß Dir einen triftigen Grund geben, weswegen Du zwar Mofa fahren darfst, aber keine Klasse M!?! Ist ein Klasse-M-Fahrzeug soo viel höher oder schwerer als ein Mofa?

Zur beabsichtigten Streichung der Klassen S und L hast Du ja bereits alles gesagt. :evil:

Ich drücke Dir für das Gespräch am Montag jedenfalls die Daumen. Vielleicht findet sich ja doch noch ein Weg, eine Fahrprobe für die Klasse M durchzuführen. Und falls nicht, kannst Du ja immer noch das Gespräch mit der Fahrerlaubnisbehörde suchen; denn die endgültige Entscheidung über die Erteilung einer Fahrerlaubnis(klasse) triftt immer noch die Fahrerlaubnisbehörde und nicht der Sachverständige. :D

Es wäre nur schlecht für Dich, wenn Du bei Deiner Fahrerlaubnisbehörde auf eine ebenso eingeschränkte Sichtweise der Dinge stoßen solltest… :(

Gruß! max
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